Common use of Übertragung des Ausmaßes der Netznutzung Clause in Contracts

Übertragung des Ausmaßes der Netznutzung. Eine örtliche Übertragung der bereitgestellten Leistung auf eine Anlage des gleichen Netz- kunden in einem anderen Objekt im Netzgebiet des Netzbetreibers ist auf Verlangen des Netzkunden möglich, wenn • eine Verminderung des erworbenen Ausmaßes der Netzbereitstellungsleistung für den bisherigen Standort vereinbart wird, • die zu übertragende Netzbereitstellungsleistung über dem vertraglich fixierten Min- destausmaß der Netzbereitstellungsleistung liegt und nach dem 19.02.1999 erwor- ben wurde und • die technischen Voraussetzungen gegeben sind (d.h. es sind keinerlei Aufwendun- gen seitens des Netzbetreibers für Verstärkungen im Verteilernetz des Netzbetrei- bers zu tätigen). Ein unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Ausmaß der Netznutzung wird nicht angerechnet. Eine Übertragung des nicht mehr benötigten Ausmaßes der Netznutzung im gleichen Objekt auf andere Netzkunden ist auf Verlangen des Netzkunden möglich. Die Übertragung wird vom Netzbetreiber durchgeführt und bedarf einer schriftlichen Verein- barung zwischen den Netzkunden (Abtretender und Übernehmer) und dem Netzbetreiber.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Übertragung des Ausmaßes der Netznutzung. Eine örtliche Übertragung der bereitgestellten Leistung auf eine Anlage des gleichen Netz- kunden Netzkun- den in einem anderen Objekt im Netzgebiet des Netzbetreibers ist auf Verlangen des Netzkunden Netz- kunden möglich, wenn • eine Verminderung des erworbenen Ausmaßes der Netzbereitstellungsleistung für den bisherigen Standort vereinbart wird, • die zu übertragende Netzbereitstellungsleistung über dem vertraglich fixierten Min- destausmaß der Netzbereitstellungsleistung liegt und nach dem 19.02.1999 erwor- ben wurde und • die technischen Voraussetzungen gegeben sind (d.h. es sind keinerlei Aufwendun- gen seitens des Netzbetreibers für Verstärkungen im Verteilernetz des Netzbetrei- bers zu tätigen). Ein unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Ausmaß der Netznutzung wird nicht angerechnet. Eine Übertragung des nicht mehr benötigten Ausmaßes der Netznutzung im gleichen Objekt auf andere Netzkunden ist auf Verlangen des Netzkunden möglich. Die Übertragung wird vom Netzbetreiber durchgeführt und bedarf einer schriftlichen Verein- barung Vereinba- rung zwischen den Netzkunden (Abtretender und Übernehmer) und dem Netzbetreiber.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Übertragung des Ausmaßes der Netznutzung. Eine örtliche Übertragung der bereitgestellten Leistung auf eine Anlage des gleichen Netz- kunden Netzkunden in einem anderen Objekt im Netzgebiet des Netzbetreibers ist auf Verlangen des Netzkunden möglich, wenn • eine Verminderung des erworbenen Ausmaßes der Netzbereitstellungsleistung für den bisherigen Standort vereinbart wird, • die zu übertragende Netzbereitstellungsleistung über dem vertraglich fixierten Min- destausmaß Mindestausmaß der Netzbereitstellungsleistung liegt und nach dem 19.02.1999 erwor- ben erworben wurde und • die technischen Voraussetzungen gegeben sind (d.h. es sind keinerlei Aufwendun- gen Aufwendungen seitens des Netzbetreibers für Verstärkungen im Verteilernetz des Netzbetrei- bers Netzbetreibers zu tätigen). Ein unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Ausmaß der Netznutzung wird nicht angerechnet. Eine Übertragung des nicht mehr benötigten Ausmaßes der Netznutzung im gleichen Objekt auf andere Netzkunden ist auf Verlangen des Netzkunden möglich. Die Übertragung wird vom Netzbetreiber durchgeführt und bedarf einer schriftlichen Verein- barung Vereinbarung zwischen den Netzkunden (Abtretender und Übernehmer) und dem Netzbetreiber.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Übertragung des Ausmaßes der Netznutzung. Eine örtliche Übertragung der bereitgestellten Leistung auf eine Anlage des gleichen Netz- kunden Netzkunden in einem anderen Objekt im Netzgebiet des Netzbetreibers ist auf Verlangen des Netzkunden möglich, wenn • eine Verminderung des erworbenen Ausmaßes der Netzbereitstellungsleistung für den bisherigen Standort vereinbart wird, • die zu übertragende Netzbereitstellungsleistung über dem vertraglich fixierten Min- destausmaß Mindestausmaß der Netzbereitstellungsleistung liegt und nach dem 19.02.1999 erwor- ben wurde und • die technischen Voraussetzungen gegeben sind (d.h. es sind keinerlei Aufwendun- gen seitens des Netzbetreibers für Verstärkungen im Verteilernetz des Netzbetrei- bers zu tätigen)sind. Ein unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Ausmaß der einer Netznutzung wird nicht angerechnet. Die Anrechnung des Ausmaßes der Netznutzung bei Übertragung richtet sich nach dem für die betreffende Netzebene zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden Netzbereitstellungsentgelt. Eine Übertragung des nicht mehr benötigten Ausmaßes der Netznutzung im gleichen Objekt auf andere Netzkunden Netz- kunden ist auf Verlangen des Netzkunden möglich. Die Übertragung wird vom Netzbetreiber durchgeführt und bedarf einer schriftlichen Verein- barung Vereinbarung zwischen den dem Netzkunden (Abtretender und Übernehmer) und dem Netzbetreiber.

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Samples: ewerk.kematenintirol.at

Übertragung des Ausmaßes der Netznutzung. Eine örtliche Übertragung der bereitgestellten Leistung auf eine Anlage des gleichen Netz- kunden Netzkunden in einem anderen Objekt im Netzgebiet des Netzbetreibers ist auf Verlangen des Netzkunden möglich, wenn • eine Verminderung des erworbenen Ausmaßes der Netzbereitstellungsleistung Netzbe- reitstellungsleistung für den bisherigen Standort vereinbart wird, • die zu übertragende Netzbereitstellungsleistung über dem vertraglich fixierten Min- destausmaß Mindestausmaß der Netzbereitstellungsleistung Netzbereitstellungs- leistung liegt und nach dem 19.02.1999 erwor- ben erworben wurde und • die technischen Voraussetzungen gegeben sind (d.h. d. h. es sind keinerlei Aufwendun- gen Aufwendungen seitens des Netzbetreibers für Verstärkungen im Verteilernetz des Netzbetrei- bers Netzbetreibers zu tätigentäti- gen). Ein unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Ausmaß der Netznutzung Netz- nutzung wird nicht angerechnet. Eine Übertragung des nicht mehr benötigten Ausmaßes der Netznutzung im gleichen Objekt auf andere Netzkunden ist auf Verlangen des Netzkunden möglich. Die Übertragung wird vom Netzbetreiber durchgeführt und bedarf einer schriftlichen Verein- barung Vereinbarung zwischen den Netzkunden Netz- kunden (Abtretender und Übernehmer) und dem NetzbetreiberNetzbetrei- ber.

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Samples: www.ikb.at