Common use of Übertragung des Vertrages Clause in Contracts

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Strom), Lieferantenrahmenvertrag (Strom), Netznutzungsvertrag Kunde (Strom)

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist (1) Die Parteien sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen ei- nen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmtPartei zu- stimmt, wobei die Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf. Die Zustimmung gilt als erteilter- teilt, wenn die andere Ver- tragspartei Partei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge Folgen wird sie die andere Partei in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen.

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Samples: www.stadtwerke-wedel.de, www.gipsprojekt.de, www.gipsprojekt.de

Übertragung des Vertrages. 11.123.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen schrift- lichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen.

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Samples: sw-i.de

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag der Vereinbarung Netzanschluss/Anschlussnut- zung als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn sofern die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen.

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Samples: www.netcur.de

Übertragung des Vertrages. 11.123.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung Über- tragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte Mailverkehr-Rückstellungen-2018 LGSRechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung Mit- teilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen.

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Samples: sw-i.de

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen.

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Samples: www.stwl.lauf.de

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertrags- partei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen.

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Samples: Netznutzungsvertrag Kunde (Strom)

Übertragung des Vertrages. 11.123.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesen.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de

Übertragung des Vertrages. 11.1. 11.1 Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit Gesamt- heit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen.

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Samples: www.stadtwerke-lauterbach.de