Common use of Übertragung des Vertrages Clause in Contracts

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesen. 11.2. Der Zustimmung des Lieferanten bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Strom), Lieferantenrahmenvertrag (Strom), Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesen. 11.2. Der Zustimmung des Lieferanten Netznutzers bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Übertragung des Vertrages. 11.123.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung Über- tragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte Mailverkehr-Rückstellungen-2018 LGSRechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung Mit- teilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen. 11.223.2. Der Zustimmung des Lieferanten Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung Ent- flechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Netzanschluss Und Anschlussnutzungsvertrag

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen. 11.2. Der Zustimmung des Lieferanten bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben Ent- flechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Netz Zugangsbedingungen

Übertragung des Vertrages. 11.123.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesen. 11.223.2. Der Zustimmung des Lieferanten Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit Gesamt- heit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen. 11.2. Der Zustimmung des Lieferanten bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Übertragung des Vertrages. 11.1. 11.1 Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen. 11.2. 11.2 Der Zustimmung des Lieferanten bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertrags- partei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen. 11.2. Der Zustimmung des Lieferanten Netznutzers bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Übertragung des Vertrages. 11.123.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen schrift- lichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen. 11.223.2. Der Zustimmung des Lieferanten Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers Netz- betreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Netzanschluss Und Anschlussnutzungsvertrag

Übertragung des Vertrages. 11.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag der Vereinbarung Netzanschluss/Anschlussnut- zung als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn sofern die andere Vertragspartei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Ver- tragspartei Vertragspartei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird sie in der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten gesondert hinge- wiesenhingewiesen. 11.2. Der Zustimmung des Lieferanten bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung des Netzbetreibers nach den Entflechtungsvorgaben des EnWG handelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Netzanschluss Und Anschlussnutzung (Strom)