Übertragung des Vertrages. StW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde durch StW in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtre- tung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer unberührt.
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Samples: Gasliefervertrag
Übertragung des Vertrages. StW StWB ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 solche Über- tragung ist dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde durch StW vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert geson- dert hingewiesen. Das Recht zur Abtre- tung Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere ins- besondere bei Übertragungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 15 unberührt. Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung von StWB nach § 7 EnWG handelt.
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Samples: Ergänzende Bedingungen Zur Stromgvv
Übertragung des Vertrages. StW Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde durch StW vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtre- tung Abtretung von Forderungen Forde- rungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen Über- tragungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Eigenverbrauch Von Strom
Übertragung des Vertrages. StW Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personellperso- nell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde durch StW vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtre- tung Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere ins- besondere bei Übertragungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übertragung des Vertrages. StW Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde durch StW vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtre- tung Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. Umwandlungsgesetzesim Sinne des Umwand- lungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer unberührt.
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Samples: Stromliefervertrag
Übertragung des Vertrages. StW Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen leistungsfä- higen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden Kun- den spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf Hie- rauf wird der Kunde durch StW vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesenhinge- wiesen. Das Recht zur Abtre- tung Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie so- wie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer unberührtunbe- rührt.
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Samples: Stromliefervertrag
Übertragung des Vertrages. StW StWB ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich wirtschaft- lich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine solche Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts Zeit- punkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigungs- frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde durch StW vom Lieferanten in der Mitteilung Mit- teilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtre- tung Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche RechtsnachfolgeRechts- nachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. UmwandlungsgesetzesUmwand- lungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 15 unberührt. Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung von StWB nach § 7 EnWG handelt.
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Samples: Gas Supply Agreement
Übertragung des Vertrages. StW 11.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im In Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde durch StW vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtre- tung Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen