Übertragung des Vertrages. Der bisherige Messstellenbetreiber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähi- gen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung ist dem neuen Messstellenbetreiber rechtzeitig zuvor mitzuteilen. Ist der neue Messstellenbetreiber mit der Übertragung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist zu kündigen. Hierauf wird der neue Messstellenbetreiber vom bisherigen Messstel- lenbetreiber in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Appears in 2 contracts
Samples: Rahmenvertrag Über Die Nutzungsüberlassung Von Messstellen, Rahmenvertrag Über Die Nutzungsüberlassung Von Messstellen
Übertragung des Vertrages. 12.1 Der bisherige Messstellenbetreiber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähi- gen leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung ist dem neuen Messstellenbetreiber rechtzeitig zuvor mitzuteilen. Ist der neue Messstellenbetreiber mit der Übertragung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird der neue Messstellenbetreiber vom bisherigen Messstel- lenbetreiber Messstellenbetreiber in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen
Übertragung des Vertrages. Der bisherige Messstellenbetreiber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähi- gen leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung ist dem neuen Messstellenbetreiber rechtzeitig zuvor mitzuteilen. Ist der neue Messstellenbetreiber mit der Übertragung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist Kündigungsfrist zu kündigenkün- digen. Hierauf wird der neue Messstellenbetreiber vom bisherigen Messstel- lenbetreiber Mess- stellenbetreiber in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenvertrag Über Die Nutzungsüberlassung Von Messstellen
Übertragung des Vertrages. 12.1 Der bisherige Messstellenbetreiber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähi- gen leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung ist dem neuen Messstellenbetreiber rechtzeitig zuvor zu- vor mitzuteilen. Ist der neue Messstellenbetreiber mit der Übertragung Übertra- gung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung Ein- haltung einer Kündigungs- frist Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird der neue Messstellenbetreiber vom bisherigen Messstel- lenbetreiber Messstellenbetreiber in der Mitteilung Mit- teilung gesondert hingewiesen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen