Common use of Übertragungsgeschwindigkeit Clause in Contracts

Übertragungsgeschwindigkeit. Die erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist abhän- gig von der Qualität und der Länge der TAL. Die initiale, konkret realisierbare Übertragungsgeschwindigkeit wird dem Kunden vor Vertragsschluss von EnBW mitgeteilt. Kann die minimale Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream oder Upstream nach Inbetriebnahme der jeweiligen Anbindung nicht realisiert werden, steht es dem Kunden frei, den Vertrag über den Internetzugang kostenfrei zu kündigen. Darüber hinaus kann sich nach Inbetriebnahme durch die Bereitstellung weiterer, auch fremder TAL am Installationsstandort herausstellen, dass die zunächst realisierte Übertragungsgeschwindigkeit nicht aufrechterhalten werden kann. Im Falle einer Kün- digung des Kunden sind Schadensersatzansprüche und Ansprüche des Kunden auf Ersatz nutzloser Aufwendun- gen ausgeschlossen. Sofern der Kunde das vorstehende Kündigungsrecht nicht oder noch nicht ausgeübt hat, gilt die erzielte Übertragungsgeschwindigkeit als vereinbart, ohne dass sich die Gegenleistung ändert. EnBW wird bei Mitteilung des Ergebnisses des Inbetriebnahmetests auf diese Rechtsfolge hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen

Übertragungsgeschwindigkeit. Die erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist abhän- gig abhängig von der Qualität und der Länge der TAL. Die initiale, konkret realisierbare Übertragungsgeschwindigkeit wird dem Kunden vor Vertragsschluss von EnBW mitgeteiltkann erst bei Inbetriebnah- me der jeweiligen Anbindung festgestellt werden. Kann die minimale Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream Down- stream oder Upstream nach Inbetriebnahme der jeweiligen Anbindung nicht realisiert werden, steht es dem Kunden frei, den Vertrag über den Internetzugang kostenfrei zu kündigen. Darüber hinaus kann sich nach Inbetriebnahme durch die Bereitstellung weiterer, auch fremder TAL am Installationsstandort herausstellen, dass die zunächst realisierte Übertragungsgeschwindigkeit nicht aufrechterhalten werden kann. Im Falle einer Kün- digung des Kunden sind Schadensersatzansprüche und Ansprüche des Kunden auf Ersatz nutzloser Aufwendun- gen ausgeschlossen. Sofern der Kunde das vorstehende Kündigungsrecht nicht oder noch nicht ausgeübt hat, gilt die erzielte Übertragungsgeschwindigkeit als vereinbart, ohne dass sich die Gegenleistung ändert. EnBW wird bei Mitteilung des Ergebnisses des Inbetriebnahmetests auf diese Rechtsfolge hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)