Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt-Definition

Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt. Konkurs des Versicherungsnehmers Konkurseröffnung
Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt. Ablauf des Leasingvertrages Ablaufdatum des Leasingvertrages
Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt. Konkurs des Versicherungsnehmers Konkurseröffnung Bitte wenden Sie sich in Beschwerdefällen an: Basler Versicherung AG Beschwerdemanagement Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx XX-0000 Xxxxx Telefon: 00000 00 000 000 Fax: +00 00 000 00 00 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx Allgemeine Versicherungsbedingungen‌‌ Deckungsumfang

Examples of Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt in a sentence

  • Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt.

  • Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus den bei uns über Sie angelegten Daten.

  • Darüber hinaus kann die Basler dazu verpflichtet sein, die Daten des Versicherungsnehmers an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Finanzbehörden oder Strafver- Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt folgungsbehörden).

  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, durch geeignete Massnah- men zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Scha- Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt denminderungspflicht).

  • Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt Vertragsdauer unter 12 Monaten Vertragsablauf Mit- und Rückversicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bisherigen Schadenverlauf), Konzerngesellschaften oder mit weiteren Dritten (z.B. Amtsstellen oder Schadenregulierer).

  • Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt Darüber hinaus kann die Basler dazu verpflichtet sein, die Daten des Versicherungsnehmers an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).

  • Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt Vertragsdauer unter 12 Monaten Vertragsablauf Versicherungsvertrag erlischt bei Wohnsitz-/ Datum der Wohnsitz-/Sitzverlegung Sitzverlegung des Versicherungsnehmers in Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Amtsstellen oder Schadenregulierer).

  • Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt des Entschädigungsanspruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht).


More Definitions of Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt

Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder Das versicherte Fahrzeug wird mit ausländischen Kontrollschildern versehen Der Versicherungsnehmer verlegt seinen Wohnsitz oder den Standort des Fahrzeuges ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Zeitpunkt der Hinter- legung der Kontroll- schilder Ende des Versiche- rungsjahres zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtver- letzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.
Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt. Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit Vertragsablauf Daten erhalten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie die Bestimmungen des DSG zu beach- ten. Unabhängige Broker erhalten nur dann Einsicht in diese Daten, wenn sie vom Kunden dazu ermächtigt wurden. Auskunfts- und Berichtigungsrecht: Der Versicherungsnehmer hat nach Massgabe des DSG das Recht, von der Basler Auskunft darüber zu verlan- gen, ob und welche Daten diese von ihm bearbeitet. Ferner kann er die Be- richtigung falscher Daten verlangen. Vollendung des versicherten Bau- oder Montagevorhabens (Bauwesen-Versicherung) Bauleistungen: Nach Fertigstellung, Bezug, Inbetriebnahme, Abnahme nach SIA-Normen der versicherten Bauten/Teilobjekte Montageleistungen: Nach Montage, Inbetriebnahme und Beendigung eines allfälligen Probelaufes

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  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.