Anwendungsbereich Clausole campione

Anwendungsbereich. Der vorliegende Landeskollektivvertrag (LKV) gilt für das Lehrpersonal, das Lehrpersonal mit Dip- lom an Oberschulen und die Erzieher/innen, mit un- befristetem und befristetem Vertrag gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 24. Juli 1996, Nr. 434.
Anwendungsbereich. 1 a) die psychophysische Eignung für die Ausübung des Lehrberufes, b) die Ermittlung der Abhängigkeit einer Krankheit von dienstlichen Ursachen, c) die Gewährung einer angemessenen Entschädigung bei Verlust der körperlichen Unversehrtheit, d) die körperliche Eignung zu Diensten, für welche die Ge- währung von spezifischen Risikozulagen vorgesehen ist,
Anwendungsbereich. Die nachstehenden “allgemeinen Einkaufsbedingungen” regeln sämtliche gegenwärtigen bzw. zukünftigen, gelegentlichen oder kontinuierlichen Lieferbeziehungen zwischen den Parteien. Diese Bedingungen verstehen sich als Bestandteil der einzelnen Bestellungen des Käufers, außer wenn bestimmte Abweichungen schriftlich vereinbart worden sind. Eventuelle allgemeine Bedingungen des Lieferanten sind bei zukünftigen Geschäftsverhältnissen zwischen den Parteien nicht anwendbar, es sei denn, sie sind vom Käufer schriftlich akzeptiert worden. Die Bedingungen des Lieferanten ersetzen nicht die Bedingungen des Käufers, es sei denn, sie sind vom Käufer schriftlich akzeptiert worden. In diesem Fall bleiben die Bedingungen des Käufers gültig, und die Bedingungen des Lieferanten müssen mit den Bedingungen des Käufers koordiniert werden, außer wenn eine entsprechende schriftliche Abweichung vereinbart wird.
Anwendungsbereich. Dauer, Wirkung und Verfahren für die Anwendung des Vertrages
Anwendungsbereich. Der vorliegende bereichsübergreifende Kollektivvertrag kommt für folgende Bereiche zur Anwendung:
Anwendungsbereich. Die medizinischen Untersuchungen und Kon- trollen, denen das Personal unterzogen werden kann, betreffen im einzelnen:
Anwendungsbereich. 1. Il presente accordo si applica al personale del comparto ”personale dell’Amministrazione pro- vinciale”. 2. I singoli enti facenti parte del predetto comparto provvedono alla selezione del personale benefi- ciario dell’aumento individuale a tempo determi- nato dello stipendio tra il personale direttamente dipendente e quello provinciale messo a disposi- zione o in posizione di comando. I predetti enti assegnatari di personale provinciale trasmettono la relativa proposta alla ripartizione del Persona- le della Provincia limitatamente al personale provinciale. 3. Per l’assegnazione degli aumenti individuali dello stipendio la Direzione generale, il Nucleo di valu- tazione, le direzioni di dipartimento, le riparti- zioni, le Intendenze scolastiche, gli enti strumen- 1. Dieses Abkommen gilt für das Personal des Ver- handlungsbereiches “Personal der Landesverwal- tung”.
Anwendungsbereich. 1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden bei xxxxx Lieferungen von Produkten (nachstehend als PRODUKTE bezeichnet) der Carpanelli Motori Elettrici S.p.A. (nachstehend als VERKÄUFER bezeichnet) Anwendung. Sie sind bei xxxxx Lieferungen von PRODUKTEN gültig, auch wenn die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht jedes Mal ausdrücklich angegeben und darauf Bezug genommen wird bzw. vom Käufer (nachstehend als KÄUFER bezeichnet) ausdrücklich akzeptiert wurden. Von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sind gegenüber dem VERKÄUFER nur dann wirksam, wenn sie vom VERKÄUFER ausdrücklich und in schriftlicher Form angenommen wurden; auch wenn eventuelle abweichende Regelungen zwischen den Parteien vereinbart wurden, finden die vorliegenden allgemeine Geschäftsbedingungen in jeden Fall bei den nicht ausdrücklich angeführten Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx. 0.0 Xxx Xxxxxxxxx ist in keinem Fall an eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des KÄUFERS gebunden, auch wenn diese in Bestellungen oder jeglichen anderen Unterlagen, die der KÄUFER an den VERKÄUFER sendet, angeführt sind oder darauf Bezug genommen wird. Kein Verhalten des VERKÄUFERS darf dahingehend interpretiert oder verwendet werden, dass der VERKÄUFER den allgemeinen Geschäftsbedingungen des KÄUFERS stillschweigend zustimmt. 1.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen des KÄUFERS, die von jenen des VERKÄUFERS abweichen oder diese ändern, den VERKÄUFER nicht dazu verpflichten besagten Geschäftsbedingungen Folge zu leisten, auch wenn der VERKÄUFER diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder auch wenn der VERKÄUFER ohne Vorbehalt Leistungen erbracht oder Leistungen seitens des KÄUFERS akzeptiert hat.
Anwendungsbereich. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbeding- ungen regeln, sofern nicht ausdrücklich schri- ftlich etwas anderes vereinbart wurde, alle gegenwärtigen und zukünftigen Kaufverträge zwischen der Cellogra-fica Gerosa S.p.A., mit Sitz in Xxx xx Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx (XX), I- talien, oder einer anderen der Gerosa Gruppe nahe stehenden und als Ver-käuferin auftre- tenden Gesellschaft (im Folgenden „Verkäuf- xxxx“) und dem Käufer (im Folgenden „Käufer“). Der Begriff „Vertrag“ bezeichnet je-den spezi- fischen Kaufvertrag, der diesen Allge-meinen Geschäftsbedingungen unterliegt, und der Begriff „Produkte“ bezeichnet die Waren, die Ge-genstand des Vertrages sind. 1.2. Alle Handelsklauseln (EXW, FOB, CIF usw.) beziehen sich auf die Incoterms der Internationa-len Handelskammer in der zum Zeitpunkt der Übermittlung des Angebots oder der Auftragsbe-stätigung der Verkäuferin gel- tenden Fassung. 1.3. Im Falle eines Widerspruchs zwi- schen diesen Allgemeinen Geschäftsbeding- ungen und dem An-gebot und/oder der Auftra- gsbestätigung der Ver-käuferin ist das Angebot und/oder die Auftragsbe-stätigung der Ver- käuferin maßgebend.