Änderung der Dienstleistung. 6.8.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von TIS gegen Vergütung verlangen, es sei denn, dies ist für TIS unzumutbar.
6.8.2. Das Änderungsverfahren ist zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.8.3. TIS hat auf das Änderungsverlangen des Kunden innerhalb von 15 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.
6.8.4. Ist das Änderungsverlangen zumutbar und durchführbar, teilt TIS gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.
6.8.5. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, hat TIS gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.
6.8.6. Der Kunde wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
6.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat TIS entweder ein Realisierungsangebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren.
6.8.8. Der Kunde wird das Realisierungsangebot von TIS innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.
6.8.9. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots verbindlich zu dokumentieren.
6.8.10. Der Kunde und TIS können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. Kommt die notwendige Anpassung der Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. TIS kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass TIS von der Unterbrechung betroffene Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
Änderung der Dienstleistung. 1. Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung - Ablauf:
2. Scheitern der Änderungsvereinbarung - Ablauf:
Änderung der Dienstleistung. 6.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfanges im Rahmen der Leistungsfähigkeit von tsm verlangen. tsm wird das Änderungsverlangen des Kunden prüfen und dem Kunden mitteilen, ob das Änderungsverlangen für tsm nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.
6.2. Änderungen auf Wunsch des Kunden, die von dem Auftragsumfang abweichen oder die auf Wunsch des Kunden nach Abnahme des betreffenden Arbeitsschrittes vorgenommen werden, sind nicht von der im Angebot ausgewiesenen Vergütung umfasst und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Änderung der Dienstleistung. Soweit gesetzlich zulässig, behält sich Salve das Recht vor, die Dienstleistung jederzeit vorübergehend oder dauerhaft zu ändern oder einzustellen (einschließlich durch Einschränkung oder Einstellung bestimmter immaterieller Funktionen der Dienstleistung), ohne Sie darüber zu informieren. Salve übernimmt keine Haftung für eine solche Änderung der Dienstleistung oder eine Aussetzung oder Beendigung Ihres Zugriffs auf die Dienstleistung oder Ihrer Nutzung der Dienstleistung.