Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen Musterklauseln

Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 6.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie z. B. dem EnWG, der StromGVV, der StromNZV, dem MsbG, dem MessEG der MessEV und der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie Entscheidungen der Bundesnetzagen- tur. Das vertragliche Äquivalenzinteresse kann nach Vertragsschluss durch unvor- hersehbare Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits - etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten - absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst hat und auf die dieser keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder in diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag oder diese Bedingungen - mit Ausnahme der Preise - insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzinteresses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). 6.2 Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Der Lieferant wird dem Kunden die Anpassung nach vor- stehendem Absatz mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstan- den, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündi- gen. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. Die Regelungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, Grundversorgungs- verordnung, Netzzugangsverordnung, MsbG, MessEG und MessEV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Festlegungen und Beschlüsse der BNetzA). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertrags- schluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, so- fern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem In- krafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierig- keiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mit Ausnahme des Entgelts – unverzüglich in- soweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ver- tragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 7.1. Die BEW kann die Regelungen des Energieliefervertrages und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für die BEW unzumutbar werden. 7.2. Die BEW wird dem Kunden die Anpassungen nach vorstehendem Absatz mindestens drei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die BEW wird den Kunden auf die Bedeutung seines Verhaltens in der textlichen Mitteilung besonders hinweisen. 7.3. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn die BEW die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird die BEW den Kunden in der brieflichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die BEW soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3.1 bleibt unberührt.
Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. Das Regionalwerk Würmtal ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die Zustimmung des Kunden gilt dabei als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht; die vorgenannte Frist von sechs Wochen beginnt ab dem Zeitpunkt, an welchem der Kunde die neuen AGB unter Hinweis auf die Änderung erhalten hat. Das Regionalwerk wird den Kunden dabei ausdrücklich darauf hinweisen, dass die neuen AGB Gültigkeit erlangen, wenn der Kunde dem nicht widerspricht.
Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 7.1. Die Regelungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen beruhen auf den derzeiti- gen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, wie z. B. dem EnWG in der Fassung vom 13. Juli 2005 (BGBl. I 2005 Nr. 42), weiterhin der Verordnung über Allgemeine Bedin- gungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektri- zität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBl I 2006, 2391). Soll- ten sich diese, vergleichbare Regelwerke, einschlägige Rechtsvorschriften oder die einschlä- gige Rechtsprechung ändern, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der im Preisblatt festgelegten Preise – entsprechend anzupassen, soweit die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. 7.2. Der Lieferant wird dem Kunden die Anpassung nach vorstehendem Absatz spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitge- teilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wo- chen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der An- passung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die An- passung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 8.1 Der Lieferant ist, außer bei Preisanpassungen, für die ausschließlich die gesonderte Regelung nach Ziffer 7. gelten, berechtigt, die Regelungen dieses Vertrages unter Beachtung der Interessen des Kunden durch textliche Bekanntgabe an den Kunden, die mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen müssen, zu ändern, wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsabschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt und dadurch Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. 8.2 Bei Änderungen nach der vorstehenden Ziffer 8.1. kann der Kunde den Vertrag gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu demjenigen Zeitpunkt kündigen, zu dem die geänderten Vertragsbestimmungen nach den Angaben des Versorgers dazu wirksam werden sollen.
Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen. 7.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, wie z. B. dem EnWG in der Fassung vom 13. Juli 2005 (BGBl I Nr. 42), weiterhin der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I 2006 Nr. 50). Sollten sich diese, vergleichbare Regelwerke oder einschlägige Rechtsvorschriften oder die einschlägige Rechtssprechung ändern, ist der Lieferant berechtigt, die Vertragsbedingungen – mit Ausnahme der festgelegten Preise (für diese gilt Ziffer 6) – entsprechend anzupassen, soweit die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. 7.2. Der Lieferant wird dem Kunden die Anpassungen nach vorstehendem Absatz spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Anpassungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Stand: 01. Januar 2008 __ __ __ Netto Brutto Für einen Jahresverbrauch ab 8711 bis 30000 Verbrauchspreis Cent/kWh 4,65 5,53 Grundpreis Euro/Jahr 114,00 135,66 Verbrauchspreis Cent/kWh 4,55 5,41 Grundpreis Euro/Jahr 144,00 171,36 Verbrauchspreis Cent/kWh 4,45 5,30 Grundpreis Euro/Jahr 204,00 242,76 Mindestpreis Cent/kWh 4,70 5,59

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  • Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen sowie weitere Vereinbarungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/die Anschlüsse der Gasanlage an das Erdgasverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses zur Entnahme von Erdgas hin- ter der Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.