Übergabe und Rückgabe Musterklauseln

Übergabe und Rückgabe. Die Übergabe und Rücknahme finden nach Absprache statt. Bei der Vermietung des Fahrzeuges werden ein Übernahme- und ein Rückgabeprotokoll erstellt. Kosten für Mängel und Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden dem Mieter verrechnet (Bsp.: Kratzschäden, Schäden an der Innenausstattung usw.). Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Fahrinstruktion und Hinweise zum Umgang mit dem Mietauto (siehe auch Beschreibung / Anleitung im Fahrzeug). Vor der Rückgabe muss das Fahrzeug vom Mieter innen gereinigt, Zubehör und Geschirr in sauberen Zustand retour gegeben werden. Die Innen- u. Aussenreinigung erfolgt durch den Vermieter. Erfolgt die Rückgabe nicht am vereinbarten Tag, werden dem Mieter die Mietkosten für jeden zusätzlichen Tag verrechnet, auch wenn kein Selbstverschulden vorliegt. Übergabe- und Rückgabeprotokoll sind Bestandteil des Vertrages. Wird die Übernahme des reservierten Fahrzeugs durch ein unvorhersehbares Ereignis wie Unfall oder Schaden verunmöglicht oder verzögert, bemüht sich der Vermieter um einen Ersatz derselben Kategorie. Falls dies nicht möglich ist, werden sämtliche Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Damit jeder Mieter ein innen wie aussen perfekt gereinigten Fahrzeug erhält, ist die Schlussreinigung obligatorisch. Die Kochstelle und der Kühlschrank sind vor der Rückgabe sauber zu machen, Geschirr und Besteck muss ordentlich gespült und abgetrocknet werden. Die Reinigung von dreckig returniertem Zubehör wird nach Aufwand verrechnet.
Übergabe und Rückgabe. Der Vermieter stellt die Mietgegenstände spätestens zu Beginn der vereinbarten Mietzeit am Geschäftssitz des Vermieters zur Verfügung. Soweit die Anlieferung durch den Vermieter vereinbart ist, erfolgt diese grundsätzlich zu ebener Erde und hinter die erste Tür. Soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, schuldet der Vermieter weder Aufbau noch Inbetriebnahme des Mietgegenstands. Wird der Miet- gegenstand während der Mietzeit beschädigt, so ist der Kunde hierfür ersatzpflichtig, wenn und soweit die Beschädigungen von ihm schuldhaft verursacht worden sind. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegen- stands stehen einer Beschädigung gleich, wobei Gläser, Besteck und Geschirr ungespült und nur von Essenresten befreit ohne weitere Reinigung zurückgegeben werden können. Die Rückgabe muss sorten- rein erfolgen. Die Rückgabe einer Mindermenge oder eine unterbliebene Rückgabe führt ebenfalls zur Ersatzpflicht des Mieters. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe durch den Kunden am Sitz des Vermieters. Bei Abholung durch den Vermieter hat der Kunde die Miet- gegenstände zu ebener Erde transportfähig und sortiert bereitzustellen. Für Schäden, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen respektive Dritte verursachen, deren Umgang mit dem Mietgegenstand dem Kunden zuzu- rechnen ist, haftet der Kunde bei Verletzung ihm obliegender Obhuts- und Sorgfaltspflichten.
Übergabe und Rückgabe. 6.1. Das Fahrzeug wird an dem jeweils vereinbartem Termin (mit Uhrzeit!) und am vereinbarten Ort übergeben und wieder zurückgenommen. 6.2. Der Mieter überprüft bei Übergabe zusammen mit dem Vermieter das Mietfahrzeug auf seinen schadenfreien Zustand, die korrekte Angabe des Kraftstofftanks und sonstiger Füllstände, Sauberkeit im Innenraum und Außen, das Zubehör lt. Übergabeprotokoll sowie das Vorhandensein der Umweltplakette. Vom Mieter festgestellte Schäden, Verschmutzungen, fehlende Teile und ungenügende Füllstände werden dem Vermieter angezeigt und durch den Vermieter auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. 6.3. Der Mieter muss vor Fahrantritt einer ausführlichen Einweisung des gesamten Fahrzeuges teilnehmen. Der Vermieter kann die Übergabe verweigern, bis die Einweisung erfolgt ist. Das erstellte Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges wird von beiden Seiten unterschrieben. 6.4. Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird ein Rückgabeprotokoll erstellt, wo abschließend eine Überprüfung des Fahrzeuges vorgenommen wird. Das Rückgabeprotokoll ist wieder von beiden Seiten zu unterzeichnen. Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt sind, aber bei der Rückgabe festgestellt wurden, sind vom Mieter zu tragen. 6.5. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbartem Rückgabezeitpunkt am vereinbartem Rückgabeort von innen gereinigt und in den protokollierten Zustand lt. Übergabeprotokoll an den Mieter zurück zu geben. Sollten die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt sein, muss der Mieter eine Reinigungspauschale lt. aktueller Preisliste zahlen. Bei ungenügender Innenreinigung, werden auch Zusatzkosten lt. aktueller Preisliste berechnet. 6.6. Fehlende und/oder beschädigte Gegenständer werden dem Mieter berechnet, sofern der Mieter den Schaden oder Verlust zu vertreten hat. 6.7. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs (auch bei nicht-beachtung der vereinbarten Uhrzeit) ist der Vermieter berechtigt ein weiteres Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu berechnen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Der Mieter haftet nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. 6.8. Die Mietzeit kann nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Berechtigung des Mieters zur Nutzung des Fahrzeuges gilt nur für die vereinbarte Nutzungsdauer. Der Mietvertrag verlängert sich grundsätzlich nicht automatisch durch...
Übergabe und Rückgabe. Ort und Zeit der Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs werden im Mietvertrag festgelegt und sind absolut bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Die Übergabe des Fahrzeugs kann meistens bereits am Vorabend des ersten Miettages stattfinden, während die Rücknahme des Fahrzeugs spätestens um 12.00 Uhr des letzten Miettages erfolgt. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vollgetankt zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei Verschmutzung des Fahrzeugs oder der Ausrüstung werden die Reinigungsgebühren fällig. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet. Abweichungen dieses Absatzes sind schriftlich, d.h. im Übergabeprotokoll fest zu halten, und gelten nur dann als vereinbart.
Übergabe und Rückgabe. Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen am Übergabeort in Bochum Harpen zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, an der Fahrzeugeinweisung teilzunehmen. Die Fahrzeugübergabe erfolgt am ersten Miettag zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr; die Rückgabe am letzten Miettag zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr, sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, berechnen wir pro angefangener Stunde 30,00€, höchstens jedoch die doppelte Tagesmiete. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z. B. kleine Dellen / Kratzer / Parkrempler) werden protokolliert und vom Mieter akzeptiert, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und gereinigt (gem. Ziffer 10) zum vereinbarten Termin zurückzugeben.
Übergabe und Rückgabe. Der Nutzer hat sich rechtzeitig vor dem vereinbarten Nutzungstag mit dem Clubwart zur Schlüsselübergabe und Einweisung zu treffen. Genaue Absprachen dafür werden durch den Clubwart und den Nutzer unmittelbar getroffen; insbesondere auch der genaue Zeitpunkt der Abnahme nach Nutzung. Der Xxxxxxxx Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxxx ist per E-Mail unter xxxxxxxx@xxxx.xx oder mobil unter
Übergabe und Rückgabe. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt Xx Xxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxx zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet.
Übergabe und Rückgabe. 6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 6.2. gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestes um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Übergabe und Rückgabe. 6.1 Bei der Übergabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über. 6.2 Bei der Rückgabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.
Übergabe und Rückgabe. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung. Die Mietgegenstände sind in sauberem Zustand bzw. gespült zurückzugeben. Werden die Mietgegenstände in ungereinigtem Zustand zurückgegeben, so wird ein Aufpreis auf den vereinbarten Mietpreis berechnet. Für ungereinigt zurückgelieferte Mietgegenstände berechnet der Vermieter einen Aufpreis von 40% auf den Mietpreis. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Person müssen die Mietgegenstände vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten. Bei Rücklieferung oder Abholung übernimmt der Kraftfahrer die Rückware unter Vorbehalt. Die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen sind im Lager des Vermieters durchzuführen.