Übermittlung von Daten a) Übermittlung von Daten an den Netzbetreiber Beim Einsatz intelligenter Messgeräte erfolgt für den Zweck gemäß § 84 Abs. 2 ElWOG 2010 für alle Netzkunden die tägliche Übermittlung eines Tagesverbrauchswertes an den Netzbetreiber. Bei entsprechender vertraglicher Ausgestaltung bzw. bei ausdrücklicher Zustimmung des Netzkunden werden auch sämtliche in Punkt XIII. angeführten 15-Minuten-Werte für den Zweck gemäß § 84 Abs. 2 ElWOG 2010 übermittelt. Für die Zwecke der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes können die 15-Minuten-Werte in begründeten lokalen Einzelfällen auch ohne Zustimmung des Netzkunden ausgelesen werden, wobei der Netzkunde in diesen Fällen zeitnah darüber zu informieren ist. Weiters können die 15-Minuten-Werte auf Anordnung des BMWFW oder der Regulierungsbehörde aus den in § 84a Abs. 1 ElWOG 2010 genannten Zwecken ausgelesen werden, sofern sie unmittelbar nach deren Auslesung aggregiert und anschließend anonymisiert werden Es wird gemäß § 84a Abs. 3 ElWOG 2010 darauf hingewiesen, dass bei Bestehen eines entsprechenden Vertrages, der die Auslesung von Viertelstundenwerten erfordert, bzw. bei Zustimmung des Netzkunden diese Viertelstundenwerte ausgelesen werden.
b) Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte
1. Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten übereinstimmen, die gemäß den sonstigen Marktregeln an den Energielieferanten des Netzkunden zu übermitteln sind. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte. Der Stand der Technik ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist; bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen.
2. Der Netzbetreiber hat dem Bilanzgruppenverantwortlichen die unter Einhaltung der sonstigen Marktregeln er...
Übermittlung von Daten. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den geltenden technischen Regeln und Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen.
2. APG hat dem Bilanzgruppenverantwortlichen die laut Marktregeln erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
3. Die erforderlichen Erzeugungs- bzw. Verbrauchsfahrpläne sowie in der Folge die tatsächlichen Messwerte sind an APG entsprechend den technischen Regeln zu übermitteln.
4. APG hat den Lieferanten der an das Netz angeschlossenen Kunden die Daten der entnommenen elektrischen Energie sowohl einzeln, als auch aggregiert zu übermitteln. Dies gilt entsprechend im Falle einer nachträglichen Berichtigung von Daten.
5. APG hat der Verrechnungsstelle die zur Berechnung der Kosten oder Vergütungen der Ausgleichsenergie erforderlichen Daten fristgerecht zu übermitteln.
6. APG hat dem Betreiber eines anderen Netzes, mit dem sein eigenes Netz verbunden ist, die erforderlichen und ausreichenden Informationen für einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Anlage, den koordinierten Ausbau und die Sicherstellung der Interoperabilität der Netze sowie für die Abrechnung der Netznutzungsentgelte zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Informationspflichten gelten für den Netzbenutzer gegenüber dem Betreiber jenes Netzes, an das er direkt angeschlossen ist.
7. Darüber hinaus werden Daten von APG nur nach Anforderung und gegen Kostenersatz zur Verfügung gestellt, soweit die Datenübermittlung im jeweiligen Einzelfall gemäß § 7 Abs 2 und 3 DSG 2000 zulässig ist. Das Recht des Betroffenen iSd § 4 Z 3 DSG 2000 auf Auskunft gem § 26 DSG 2000 bleibt unbenommen.
Übermittlung von Daten. Im Rahmen der Vermittlung und Verwaltung Ihres Versicherungsverhältnisses übermitteln wir zum Teil personenbezogene Daten an Dritte, soweit dies für den benannten Zweck erforderlich ist. Dies betrifft die folgenden Kategorien von Empfängern: • Übermittlung der stamm- und versicherungsvertraglichen Daten an den Versicherer, mit dem letztlich der Versicherungsvertrag zustande kommt; • Übermittlung derjenigen Daten an Saturn, die zur Abwicklung von Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich sind; • Übermittlung von Daten an sonstige Dritte, die mittelbar mit der Vertragsdurchführung befasst sind wie etwa beauftragte Reparaturwerkstätten oder IT-Dienstleister; und • Übermittlung von Daten an sonstige Dritte (etwa Strafverfolgungsbehörden), sofern konkrete Anzeichen für strafrechtlich relevantes Verhalten im Rahmen des Versicherungsverhältnisses bestehen. Teilweise müssen für die oben beschriebenen Zwecke personenbezogene Daten in Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden; etwa im Rahmen der Einbindung internationaler IT-Dienstleister. Wir sichern dann die Übermittlungen in Drittländer entsprechend der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu. Dafür werden wir, je nachdem, wohin eine Übermittlung im konkreten Einzelfall notwendig ist, soweit erforderlich entsprechende Standarddatenschutzklauseln vereinbaren, verbindliche interne Datenschutzvorschriften erlassen oder Daten nur an Unternehmen, die gemäß dem EU-US-Privacy Shield zertifiziert sind oder sich in Ländern befinden, für die ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt, übermitteln.
Übermittlung von Daten. Wir sind berechtigt, Ihre Passdaten und Ihre im Zusammenhang mit Ihrer Reise von uns verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich Behörden in den USA und Kanada) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
Übermittlung von Daten. Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten Verkäufer, sowie - wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich - dem Fahrzeugimporteur, dem Fahrzeughersteller, sowie den weltweit verbundenen Unternehmen sowie den insoweit beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (z.B. finanzierende Bank) erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt. Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
Übermittlung von Daten. Die Daten können an Behörden und Einrichtungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung sowie an Dienstleister und Dritte weitergegeben werden, die für die Verwaltung und Ausführung der Anfrage und/oder des Vertrags erforderlich sind.
Übermittlung von Daten. Der Kunde bestätigt beim Vertragsschluss, dass er der rechtmässige Inhaber der von ihm im Onlineshop bearbeiteten und über den Onlineshop übermittelten Daten ist und die Daten mit Einwilligung der betroffenen Personen bearbeitet. Er bestätigt zudem, dass sämtliche auf dem Onlineshop angegebenen und über den Onlineshop übermittelten Daten nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstossen, wobei namentlich nicht nur die Gesetze der Schweiz, sondern auch diejenigen am Sitz des Kunden sowie am Bestimmungsort der Daten gemeint sind. Der Kunde hält den Anbieter von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen beim Kunden oder Dritten entstehen können, und verpflichtet sich, die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Übermittlung von Daten. (1) Das beratene Unternehmen stimmt zu, dass alle zu diesem Vertrag und zur weiteren Ab- wicklung von Beratungen übermittelten persönlichen und sachlichen Daten zum Zwecke der weiteren Bearbeitung, Durchführung des Förderprogramms Beratungsgutscheine Afrika und statistischen Auswertung auf Datenträgern erfasst und verarbeitet werden.
(2) Das beratene Unternehmen stimmt zudem zu, dass die zu diesem Vertrag und zur weiteren Abwicklung der Beratungen übermittelten Daten auch an das BAFA für die Erfolgskontrolle des Förderprogramms Beratungsgutscheine Afrika sowie dessen Evaluierung übermittelt wer- den. Wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten. Wir können Ihre personenbezogenen Daten sowie die Daten der Begünstigten der Karte an die Empfänger bestimmter mit der Karte veranlasster Zahlungsvorgänge oder an deren Partner weitergeben, um die Ausstellung, Zustellung und Aufbewahrung von Rechnungen für Produkte und Dienstleistungen zu erleichtern, die mit der Karte bezahlt wurden: z. B. Parken in Parkhäusern oder Transit von Fahrzeugen auf Autobahnen. Die Daten, die übermittelt werden, sind Name und Vorname oder Firmenname, Adresse, NIF und alle anderen Daten, die gemäß den geltenden Gesetzen jederzeit erforderlich sind, um den steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Rechnungen gerecht zu werden. Wir können Ihre personenbezogenen Daten und die Daten der Begünstigten der Karte an Behörden und öffentliche Stellen weitergeben, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sowie an Dienstleister und Dritte, um die Beantragung oder den Abschluss eines Vertrags für ein Produkt zu verwalten und auszuführen.
Übermittlung von Daten. Die Schule nutzt XXxxx im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. IServ verarbeitet die personenbezogenen Daten des Nutzers ausschließlich in unserem Auftrag, nutzt die Daten also nur nach unserer Weisung und nicht für eigene Zwecke. Es erfolgt demnach grundsätzlich keine Datenübermittlung, weder innerhalb noch außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.