Überschüsse Musterklauseln

Überschüsse. Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaf- ten abzüglich unserer Aufwendungen. In der Le- bensversicherung gibt es im Wesentlichen drei Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüber- schüsse. Lesen Sie dazu Kapitel F.
Überschüsse. Überschüsse können sich zunächst dadurch ergeben, dass die angelegten Geldmittel höhere Erträge erwirtschaften als der von uns garantierte Mindestzinssatz (siehe Ziffer 7). Ferner können Überschüsse auch dadurch entstehen, dass die Kosten (siehe Ziffer 5) und die Lebenserwartung nied- riger sind als ursprünglich kalkuliert. Um eine möglichst gerechte Überschusszuteilung vornehmen zu können, bilden wir Gruppen gleichar- tiger Versicherungen. Damit wird berücksichtigt, dass verschiedene Versicherungsarten in unter- schiedlichem Maße zu dem von uns insgesamt erwirtschafteten Überschuss beitragen. Zu welcher Gruppe Ihr Vertrag gehört, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Den jeweiligen Gruppen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, über deren Einhaltung die Aufsichtsbehörde wacht, Überschüsse zugeordnet, die wir sodann auf die einzelnen Versicherungs- verträge verteilen. In welchem Umfang Ihre Versicherung hieran teilnimmt, wird nach versicherungs- mathematischen Grundsätzen berechnet und ist abhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge und weiteren Vertragsgrundlagen wie dem Rentenbeginn und der Rentenhöhe. Die Überschusszuteilung zugunsten Ihrer Versicherung vollzieht sich in folgenden Schritten: Jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgt bis zum Rentenbeginn eine Zuteilung von Überschüssen zugunsten Ihres Versicherungsvertrags. Diese Überschüsse werden verzinslich ange- legt. Überschüsse und Erträge bilden sodann das aus den Überschüssen gebildete Vorsorgekapital, das — neben weiteren Faktoren — maßgeblich für die Höhe der Ihnen zustehende Rente ist (siehe Zif- fer 9.1). Auch während der Rentenbezugszeit werden aller Voraussicht nach weitere Überschüsse anfallen. Diese werden zur laufenden Erhöhung der Rente verwendet. Da die Überschussentwicklung nicht vorhersehbar ist, kann sich die Höhe von zuzuteilenden Überschüssen von Jahr zu Jahr ändern oder bei ungünstigen Entwicklungen auch entfallen.
Überschüsse. 2.1 Wie erhöhen sich Leistungen durch Überschüsse und Bewer- tungsreserven?
Überschüsse. Überschüsse ergeben sich aus Gewinnen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Diese sind: Kostenüberschüsse, Zinsüber- schüsse und Risikoüberschüsse. Bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d. h. so schnell wie möglich. Die im Vertrag bezeichnete Person, für die wir Versicherungsschutz ge- währen.
Überschüsse. Wir berechnen die Überschüsse, die auf die Versicherungsnehmer entfallen. Hierbei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: dem Risikoergebnis, dem übrigen Ergebnis und den Kapitalerträgen.
Überschüsse. Überschüsse ergeben sich aus Gewinnen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Diese sind: Kostenüberschüsse, Zinsüberschüsse und Risiko- überschüsse. Bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d. h. so schnell wie möglich. Die im Vertrag bezeichnete Person, für die wir Versicherungsschutz gewähren. In der Privatversorgung können Sie als Versicherungsnehmer oder auch eine dritte Person sein. Fallen Versicherungsnehmer und versicherte Person auseinander, bedarf es der Zustimmung der versicherten Person zum Vertrag.
Überschüsse. Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaften abzüglich unserer Aufwendungen. In der Lebensversicherung gibt es im Wesentlichen drei Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse.
Überschüsse. Alle Versicherungen erhalten ab Rentenbeginn Zinsüberschussanteile. Sie werden in Prozent des überschuss- berechtigten klassischen Deckungskapitals bemessen und im Versicherungsjahr jeweils vorschüssig ohne Wartezeit zugeteilt. Zur Verwendung der Zinsüberschussanteile stehen folgende Überschusssysteme zur Ver- fügung: • Steigende Rente: Die Überschüsse werden in eine sofort beginnende, garantierte lebenslange Rente umge- wandelt und erhöhen so jährlich Ihre Rente; • Bardividende: Die Überschüsse werden Ihnen jedes Jahr in voller Höhe ausgezahlt. Bei gleich bleibender Überschussbeteiligung führt das zu sinkenden Auszahlungen. Die garantierte Leibrente bleibt jedoch in ih- rer Höhe unverändert; • Gewinnrente: Unter Annahme gleich bleibender Überschüsse in der gesamten Rentenbezugszeit wird durch eine Mischform aus steigender Rente und Bardividende eine, in ihrer Höhe nicht garantierte, Zusatzrente berechnet. Diese wird Ihnen zusätzlich zur garantierten Leibrente ausgezahlt. Bei gleich bleibender Über- schussbeteiligung ändert sich die Höhe der Zusatzrente nicht.
Überschüsse. Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. An diesen beteili- gen wir Sie. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kön- nen wir Ihnen nicht verbindlich zusagen. Nähere Informationen finden Sie in § 3.
Überschüsse. Diese ergeben sich aus Gewinnen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Diese sind: Kostenüberschüsse, Zinsüberschüsse und Risikoüberschüsse (siehe beispielsweise Kostenüberschüsse). Sie werden regelmäßig, z.B. jährlich, neu festgelegt. Bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d. h. so schnell wie möglich. Die im Vertrag bezeichnete Person, für die wir Versicherungsschutz ge- währen. In der Privatversorgung können Sie als Versicherungsnehmer oder auch eine dritte Person sein. Fallen Versicherungsnehmer und ver-