Überschüsse Musterklauseln

Überschüsse. Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaf- ten abzüglich unserer Aufwendungen. In der Le- bensversicherung gibt es im Wesentlichen drei Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüber- schüsse. Lesen Sie dazu Kapitel F.
Überschüsse. Wir berechnen die Überschüsse, die auf die Versicherungsnehmer entfallen. Hierbei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: dem Risikoergebnis, dem übrigen Ergebnis und den Kapitalerträgen. Überschüsse aus dem Risikoergebnis: Diese entstehen, wenn weniger Leistungsfälle eintreten als ursprünglich angenommen. An diesen Überschüssen beteili- gen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 90%. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis: Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen haben. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 50%. Im gleichen Umfang beteili- gen wir sie gegebenenfalls auch an Erträgen aus anderen Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft. Das sind zum Beispiel Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen. Überschüsse aus Kapitalerträgen: Kapitalerträge entstehen aus der Anlage der Beitragsteile der Versicherungsnehmer für garantierte Leistungen. Von den entstehenden Kapitalerträgen finanzieren wir zunächst die garantierten Leistungen. Von dem verbleibenden Teil erhalten die Versicherungsnehmer aktuell mindestens 90%. Diese Versicherung hat keine garantierten Leistungen. Sie trägt da- her nicht zur Entstehung von Überschüssen aus Kapitalerträgen bei. Verschiedene Versicherungen tragen unterschiedlich zur Entstehung von Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleich- artige Versicherungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gleichartige Versicherungen sind zum Beispiel Rentenver- sicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Gewinngruppen in dem Maße, wie die Gewinngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben. Da diese Versicherung nicht zur Entstehung von Überschüssen aus Kapitalerträgen beiträgt, wird sie nicht an den Überschüssen aus Kapitalerträgen beteiligt. Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung der Überschüsse beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf die Überschussbeteiligung. Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse • schreiben wir entweder unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder • wir führen diese der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Übersc...
Überschüsse. 2.1 Wie erhöhen sich Leistungen durch Überschüsse und Bewer- tungsreserven?
Überschüsse. Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaften abzüglich unserer Aufwendungen. In der Lebensversicherung gibt es im Wesentlichen drei Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse.
Überschüsse. Überschüsse ergeben sich aus Gewinnen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Diese sind: Kostenüberschüsse, Zinsüber- schüsse und Risikoüberschüsse. Bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d. h. so schnell wie möglich. Die im Vertrag bezeichnete Person, für die wir Versicherungsschutz ge- währen.
Überschüsse. Alle Versicherungen erhalten ab Rentenbeginn Zinsüberschussanteile. Sie werden in Prozent des überschuss- berechtigten klassischen Deckungskapitals bemessen und im Versicherungsjahr jeweils vorschüssig ohne Wartezeit zugeteilt. Zur Verwendung der Zinsüberschussanteile stehen folgende Überschusssysteme zur Ver- fügung: • Steigende Rente: Die Überschüsse werden in eine sofort beginnende, garantierte lebenslange Rente umge- wandelt und erhöhen so jährlich Ihre Rente; • Bardividende: Die Überschüsse werden Ihnen jedes Jahr in voller Höhe ausgezahlt. Bei gleich bleibender Überschussbeteiligung führt das zu sinkenden Auszahlungen. Die garantierte Leibrente bleibt jedoch in ih- rer Höhe unverändert; • Gewinnrente: Unter Annahme gleich bleibender Überschüsse in der gesamten Rentenbezugszeit wird durch eine Mischform aus steigender Rente und Bardividende eine, in ihrer Höhe nicht garantierte, Zusatzrente berechnet. Diese wird Ihnen zusätzlich zur garantierten Leibrente ausgezahlt. Bei gleich bleibender Über- schussbeteiligung ändert sich die Höhe der Zusatzrente nicht.
Überschüsse. Überschüsse ergeben sich aus Gewinnen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Diese sind: Kostenüberschüsse, Zinsüberschüsse und Risiko- überschüsse. Bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d. h. so schnell wie möglich. Die im Vertrag bezeichnete Person, für die wir Versicherungsschutz gewähren. In der Privatversorgung können Sie als Versicherungsnehmer oder auch eine dritte Person sein. Fallen Versicherungsnehmer und versicherte Person auseinander, bedarf es der Zustimmung der versicherten Person zum Vertrag.
Überschüsse. Bei Rentenbeginn werden die angesammelten Überschüsse nach den dann für das Neugeschäft gültigen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rech­ nungszins) als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Bonusrente verwendet. Diese wird zum gleichen Zeitpunkt wie die Versicherungsleistung ausgezahlt. Nach Beginn der Rentenzahlung werden jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Zinsüberschus­ santeile in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals nachschüssig ohne Wartezeit zugeteilt. Die Zinsüberschussanteile werden zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezins­ te arithmetische Mittel aus dem gezillmerten Deckungskapital, jeweils zu Beginn und am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Auch bei einem negativen gezillmerten Deckungskapital wird als laufender Überschuss aus der kapitalbildenden Versicherung nie weniger als Null zugewiesen. In der Rentenbezugszeit erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven pauschal durch eine erhöhte Deklaration des Zinsüberschusses. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.
Überschüsse. Durch höhere Kapitalerträge sowie einen günstigeren Kosten- und Leistungsverlauf für Versicherungsfälle als in der Kalkulation angenommen, können Überschüsse entstehen, die wir in Form einer Leistungserhöhung an Sie weitergeben. Die jeweils erreichte Rente kann sich jährlich in der Anwartschafts- und Leistungsphase erhöhen. Zu Beginn des Leistungsbezuges ermitteln wir Ihre Rente inklusive aller bereits zugeteilten Überschüsse.
Überschüsse. Die Beiträge sind mit vorsichtigen Annahmen über die künftige Entwicklung von Kapitalerträgen, die Häufig- keit von Leistungsfällen und die Höhe der Verwal- tungskosten kalkuliert, damit die vertraglich zugesag- ten Leistungen jederzeit finanziert sind. Ist die tat- sächliche Entwicklung der Kapitalerträge, der Leis- tungsfälle und der Kosten günstiger als angenommen, entstehen Überschüsse, die das ZVW nach Dotierung der Verlustrücklage für die Überschussbeteiligung der Versicherten und Rentner verwendet. Faktoren wie die Entwicklung am Kapitalmarkt oder die seit Jahr- zehnten zu beobachtende Verlängerung der Lebens- erwartung beeinflussen die Überschussentstehung des ZVW. Daher kann die Höhe der künftigen Über- schussbeteiligung nicht garantiert werden. In Abhän- gigkeit von dem Tarif können Überschussanteile in der Beitragsphase, im Versicherungsfall und in der Rentenphase dem Vertrag gutgeschrieben werden. Die Überschussbeteiligung kann die Versorgungsleis- tung erhöhen.