Abbruch- und Einreißarbeiten sowie Sprengungen. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Anlass von Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken sowie von Sprengungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen • bei Abbruch- und Einreißarbeiten: in einem Umkreis, dessen Radi- us der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht; • bei Sprengungen: an Immobilien in einem Umkreis von weniger als 150 x. Xxxxxx 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
Appears in 3 contracts
Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Abbruch- und Einreißarbeiten sowie Sprengungen. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Anlass von Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken sowie von Sprengungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen • − bei Abbruch- und Einreißarbeiten: in einem Umkreis, dessen Radi- us Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht; • − bei Sprengungen: an Immobilien in einem Umkreis von weniger als 150 x. Xxxxxx 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Abbruch- und Einreißarbeiten sowie Sprengungen. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Anlass von Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken sowie von Sprengungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen • bei Abbruch- und Einreißarbeiten: in einem Umkreis, dessen Radi- us Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht; • bei Sprengungen: an Immobilien in einem Umkreis von weniger als 150 x. Xxxxxx 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung