Abbruch- und Einreißarbeiten sowie Sprengungen. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Anlass von Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken sowie von Sprengungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen • bei Abbruch- und Einreißarbeiten: in einem Umkreis, dessen Radi- us der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht; • bei Sprengungen: an Immobilien in einem Umkreis von weniger als 150 x. Xxxxxx 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
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Abbruch- und Einreißarbeiten sowie Sprengungen. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Anlass von Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken sowie von Sprengungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen • − bei Abbruch- und Einreißarbeiten: in einem Umkreis, dessen Radi- us Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht; • − bei Sprengungen: an Immobilien in einem Umkreis von weniger als 150 x. Xxxxxx 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
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Abbruch- und Einreißarbeiten sowie Sprengungen. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Anlass von Abbruch- und Einreißarbeiten an Bauwerken sowie von Sprengungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen • bei Abbruch- und Einreißarbeiten: in einem Umkreis, dessen Radi- us Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht; • bei Sprengungen: an Immobilien in einem Umkreis von weniger als 150 x. Xxxxxx 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
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