Bauherrenrisiko Musterklauseln

Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repa- raturen, Abbruch- und Grabearbeiten) auf den Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 250.000,– zu veranschlagen sind. Wird der Betrag von € 250.000,– überschritten besteht dennoch Versicherungsschutz, wenn durch gesonderte An- meldung beim Versicherungsbüro die Differenz zwischen € 250.000,– und der tatsächlichen Bausumme nachversichert wird.
Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Grabearbeiten) auf den versicherten Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 500.000 zu veranschlagen sind. Wird dieser Betrag überschritten, so entfällt der beitragsfreie Einschluss des Bauherren- risikos. € 500.000,- und der tatsächlichen Bausumme nachversichert wird. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder bei der Mitarbeit an Bauobjekten oder sonstigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vereins.
Bauherrenrisiko. Abweichend von § 3 Abs. 2 i ARB 2011 umfasst der Versicherungsschutz auch die Verteidigung in Verfahren wegen der Verletzung einer Vorschrift des Baurechtes.
Bauherrenrisiko. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer oder sein Ehe- oder Lebenspartner für die Haftpflicht als Bauherr. Dies gilt nur wenn die vorgenannten Personen als privater Bauherr auftreten, nicht jedoch als Bauträger. Für solche Bauten besteht Versicherungsschutz für die Haftpflicht als Bauherr und aus dem versicherten Tätigkeitsbereich.
Bauherrenrisiko. A4-1.18 Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Einspeisung von Strom A4-1.19 Gewässerschäden – Anlagenrisiko Heizöltank
Bauherrenrisiko. In Erweiterung zu A1-6.3 gilt die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr für Bauvorhaben am selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus ohne Begrenzung einer Bau- summe mitversichert. Mitversichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht
Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubau- ten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) - auch wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durch- geführt werden - bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versiche- rungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen gemäß § 7. Versichert ist die persönliche Haftung gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Bauherrenrisiko a) wegen nachbarschaftsrechtlicher Ansprüche gemäß §§ 906 ff. BGB,
Bauherrenrisiko. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der unter Teil B Ziffer 26.1.1 genannten Personen als Bauherr von Gebäuden und Gebäudeteilen, die für den Zweck des versicherten Betriebes oder für private Zwecke der Versicherten bestimmt oder ihrem Privatvermögen zuzuordnen sind bis zu einer veranschlagten Bausumme von 250.000 EUR je Bauvorhaben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, muss die Versicherung dieses Risikos gesondert beantragt werden. Eingeschlossen sind Ausgleichsansprüche nach § 906 Absatz 2 BGB, soweit es sich dabei um gesetzliche Schadensersatzan- sprüche handelt.
Bauherrenrisiko. A.1.1.1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) A.1.1.1.2 Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschafts­ hilfe A.1.1.2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungs­ nehmer und mitversicherten Personen) A.1.1.3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts A.1.1.4 Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers A.1.1.5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbst­ beteiligung) A.1.1.6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Bauherrn (Versicherungsschutz, Risiko­ begrenzungen und besondere Ausschlüsse) A.1.1.6.1 Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschung A.1.1.6.2 Haus­ und Grundbesitz A.1.1.6.3 Allmählichkeitsschäden