Abfindung. Hinweis: Da diverse Möglichkeiten bzw. Konstellationen denkbar sind und keine unmittel- baren berufsrechtlichen Vorgaben bestehen, macht das Muster hier keine Vorgaben. Die Ermittlung der Abfindung in den nach dem Gesellschaftsvertrag möglichen Fällen ist daher von den Gesellschaftern im konkreten Einzelfall – ggf. mithilfe eines Notars oder Rechts- beraters – zu bestimmen.
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Abfindung. Hinweis: Da diverse Möglichkeiten bzw. Konstellationen denkbar sind und keine unmittel- baren unmittelbaren berufsrechtlichen Vorgaben bestehen, macht das Muster hier keine Vorgaben. Die Ermittlung der Abfindung in den nach dem Gesellschaftsvertrag möglichen Fällen ist daher von den Gesellschaftern im konkreten Einzelfall – ggf. mithilfe eines Notars oder Rechts- beraters Rechtsberaters – zu bestimmen.
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