Abfindung. Die Vorstandsdienstverträge können Abfindungszahlungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne durch das Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund oder für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund vorsehen. In diesem Fall kann das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgrundvergütungen erhalten, höchstens jedoch in Höhe der nach Ablauf der Kündigungsfrist für die Restlaufzeit des Vertrages geschuldeten Vergütung. Diese Abfindung wird auf eine etwaige Karenzentschädigung, welche im Zusammenhang mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gewährt werden kann, angerechnet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, den das Vorstandsmitglied zu vertreten hat oder aufgrund einer selbst veranlassten Beendigung durch ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund, den die Gesellschaft zu vertreten hat, sehen die Vorstandsdienstverträge keine Abfindungszahlungen vor. Darüber hinaus verfallen alle unverfallbaren und verfallbaren Performance Stock Options, die im Rahmen des LTI zugeteilt wurden, entschädigungslos. Vor dem Hintergrund der Gewinnung des bestmöglichen Kandidaten für die Position des Vorstandsvorsitzenden und somit im langfristigen Wohlergehen der Gesellschaft wurde im Rahmen der erstmaligen Bestellung von Xx. Xxxxx Xxxxxxx in seinem Dienstvertrag eine Abfindung für den Fall der wirksamen Abberufung sowie der wirksamen Amtsniederlegung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Abfindungszahlungen. Im Falle der Beendigung des Vorstandsvertrags werden die offenen variablen Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung fallen, grundsätzlich nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern ausgezahlt. Der STI-Anspruch entfällt in diesen Fällen zeitanteilig. LTI-Ansprüche sind abhängig vom Beendigungstatbestand. Im Falle eines vertraglich definierten „Good-Leaver-Events“ entfällt der LTI-Anspruch zeitanteilig, im Fall eines „Bad-Leaver-Events“ entfallen alle Rechte und Ansprüche.
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Samples: Vergütungsbericht
Abfindung. Die Vorstandsdienstverträge können Abfindungszahlungen für Der Anleger hat jedoch das Recht, seine Beteiligung aus wichti gem Grund außerordentlich zu kündigen. Zudem kann der Anle ger unter den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne durch das Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund oder für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied im Gesellschaftsvertrag genannten Bedingungen aus einem der Investmentgesellschaft ausgeschlossen werden (vgl. Kapitel „Anteile“, Unterabschnitt „Rücknahme von Anteilen/Kün digung/Ausschluss aus der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund vorsehenInvestmentgesellschaft“). In diesem Fall kann erhält der Anleger, soweit der Anleger seiner Ein lageverpflichtung vollumfänglich nachgekommen ist – ansonsten anteilig – und sofern die Zahlung nicht gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot (einschließlich GwG und anwendbarer Embargo und Sanktionsbestimmungen) verstößt, eine Abfin dung in Höhe des Nettoinventarwertes der Beteiligung des Anle gers an der Investmentgesellschaft zum Zeitpunkt des Ausschei dens abzgl. der dem ausscheidenden Anleger noch zustehenden Ausschüttungen und abzgl. der durch das Vorstandsmitglied Ausscheiden verursach ten Kosten und Ausgaben in nachgewiesener Höhe, wobei diese sonstigen durch das Ausscheiden verursachten und in Rechnung gestellten Kosten und Ausgaben nicht mehr als 80 % des Anteils wertes des jeweiligen Anlegers betragen dürfen. Maßgeblich für die Ermittlung der Abfindung ist somit grundsätzlich der Netto inventarwert der Investmentgesellschaft, der entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ermittelt (vgl. Kapitel „Ermittlung und Verwendung der Erträge/Bewertungsregeln“, Abschnitt „Bewertung“) und den Anlegern nach den Regelungen der An lagebedingungen mitgeteilt wird. Ein Anleger, der aus der Investmentgesellschaft wegen der Nicht leistung seiner Einlage ausscheidet, erhält keine Abfindung. Sofern der ausgeschiedene Anleger die maßgebende Höhe der abfindungsmindernd berücksichtigten Ausschüttungen oder der abfindungsmindernd berücksichtigten Kosten und Ausgaben für unzutreffend hält, ist die Abfindung durch einen Wirtschafts prüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu überprüfen und ggf. neu zu ermitteln. Können sich die Beteiligten über des sen/deren Person nicht verständigen, ist diese von der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern auf Antrag eines Beteiligten zu bestimmen. Eine Überprüfung des Netto inventarwertes der Investmentgesellschaft zum 31.12. des Vor jahres findet dabei in keinem Fall statt. Die Kosten der Überprü fung der Ermittlung der Abfindung durch den Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind von der Invest mentgesellschaft und dem ausgeschiedenen Anleger in Anse hung der den Anlegern mitgeteilten Abfindung in Höhe von zwei Jahresgrundvergütungen erhaltenentsprechen der Anwendung der Bestimmungen des § 91 Zivilprozessordnung zu tragen. Eine Abfindung ist grundsätzlich zwölf Monate nach dem Aus scheiden zur Zahlung fällig. Soweit der Investmentgesellschaft für eine Auszahlung zu diesem Zeitpunkt zu wenig Liquidität zur Verfügung steht, höchstens jedoch in Höhe wird bereits jetzt die Stundung der nach Ablauf Abfindung bis zu dem Zeitpunkt vereinbart, zu dem der Kündigungsfrist für Investmentgesell schaft eine Zahlung möglich wird. Die Stundung setzt die Restlaufzeit Beurtei lung des Vertrages geschuldeten VergütungAbschlussprüfers voraus, dass das Liquiditätsmanage mentsystem angemessen ist. Diese Sobald dies der Fall ist, werden zur Verfügung stehende Mittel ggf. anteilig auf Gläubiger solcher An sprüche verteilt. Die Abfindung wird auf eine etwaige Karenzentschädigung, welche im Zusammenhang ist ab Fälligkeit mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gewährt werden kannjeweili gen Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) p. a. zu verzinsen. Die Zin sen sind zusammen mit der Abfindung zu bezahlen. Ausschei dende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer Abfin dung verlangen. Erhalten ein Gesellschafter, angerechnetseine Erben oder Vermächtnisnehmer bzw. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ein Erwerber nach seinem Ausscheiden aus wichtigem Grund, den das Vorstandsmitglied zu vertreten hat oder aufgrund einer selbst veranlassten Beendigung durch ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund, den die Gesellschaft zu vertreten hat, sehen die Vorstandsdienstverträge keine Abfindungszahlungen vor. Darüber hinaus verfallen alle unverfallbaren und verfallbaren Performance Stock Options, die im Rahmen des LTI zugeteilt wurden, entschädigungslos. Vor dem Hintergrund der Gewinnung des bestmöglichen Kandidaten für die Position des Vorstandsvorsitzenden Investment gesellschaft dennoch (und somit im langfristigen Wohlergehen rechtsgrundlose) Ausschüttun gen von der Gesellschaft wurde im Rahmen der erstmaligen Bestellung von Xx. Xxxxx Xxxxxxx in seinem Dienstvertrag eine Abfindung für den Fall der wirksamen Abberufung sowie der wirksamen Amtsniederlegung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Abfindungszahlungen. Im Falle der Beendigung des Vorstandsvertrags Investmentgesellschaft, so werden die offenen variablen Vergütungsbestandteile, die diese auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung fallen, grundsätzlich nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern ausgezahlt. Der STI-Anspruch entfällt in diesen Fällen zeitanteilig. LTI-Ansprüche sind abhängig vom Beendigungstatbestand. Im Falle eines vertraglich definierten „Good-Leaver-Events“ entfällt der LTI-Anspruch zeitanteilig, im Fall eines „Bad-Leaver-Events“ entfallen alle Rechte und AnsprücheAbfindung angerechnet.
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Samples: Sales Prospectus
Abfindung. Die Vorstandsdienstverträge können Abfindungszahlungen für den Fall einer vorzeitigen Eine Abfindung / ein Ausstiegspaket wird bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags durch Dienstverhältnisses in den folgenden Fällen gewährt: • Die Gesellschaft kündigt die Gesellschaft ohne durch das Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund oder für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied aus einem von Dienstverträge der Vorstandsmitglieder aufgrund eines Versagens der Gesellschaft (behördliche Intervention, Abwicklungsmaßnahmen, Insolvenz, fehlende solide Kapitalbasis usw.); • Die Gesellschaft möchte den Dienstvertrag nach einer wesentlichen Reduzierung der Aktivitäten der Gesellschaft oder in Geschäftsbereichen, die von anderen Instituten übernommen werden, ohne die Möglichkeit für die Vorstandsmitglieder, in den übernehmenden Instituten zu vertretenden wichtigen Grund vorsehenbleiben, beenden; oder • im Falle der Beilegung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit. In diesem Fall kann Identifizierte Verfehlungen sollen zwischen Verfehlungen der Gesellschaft und Verfehlungen des Vorstandsmitglieds unterscheiden (Fehlen angemessener Standards für Eignung und Angemessenheit, Handeln im Widerspruch zu internen Regeln, Werten oder Verfahren, das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgrundvergütungen erhaltenauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, höchstens jedoch in usw.). Die Kriterien für die Festlegung der Höhe der nach Ablauf Abfindungsbeträge beziehen sich auf die Dauer des Dienstverhältnisses bei der Kündigungsfrist für die Restlaufzeit des Vertrages geschuldeten Vergütung. Diese Abfindung wird auf Gesellschaft, eine etwaige Karenzentschädigung, welche im Zusammenhang mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gewährt werden kann, angerechnet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, den das Vorstandsmitglied zu vertreten hat oder aufgrund einer selbst veranlassten Beendigung durch ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund, den die Gesellschaft zu vertreten hat, sehen die Vorstandsdienstverträge keine Abfindungszahlungen vor. Darüber hinaus verfallen alle unverfallbaren und verfallbaren Performance Stock Options, die im Rahmen des LTI zugeteilt wurden, entschädigungslos. Vor dem Hintergrund der Gewinnung des bestmöglichen Kandidaten für die Position des Vorstandsvorsitzenden und somit im langfristigen Wohlergehen der Gesellschaft wurde im Rahmen der erstmaligen Bestellung von Xx. Xxxxx Xxxxxxx in seinem Dienstvertrag eine mögliche Abfindung für den Fall Verlust der wirksamen Funktion und eine Wettbewerbsklausel aus dem Dienstvertrag. Bei der Festlegung der Abfindungsbeträge soll die langfristige Leistung berücksichtigt werden. Regelmäßige Vergütungszahlungen, die sich auf die Dauer einer Kündigungsfrist beziehen, sollten nicht als Abfindungszahlungen betrachtet werden. Eine Abfindung sollte nicht gewährt werden, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der die sofortige Kündigung des Dienstvertrags oder die Abberufung sowie der wirksamen Amtsniederlegung vereinbartdes Vorstandsmitglieds erlaubt oder wenn ein Vorstandsmitglied kündigt, um eine Position bei einem anderen Rechtsträger zu übernehmen. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Abfindungszahlungen. Im Falle der Beendigung des Vorstandsvertrags werden Abfindungen sollten generell als variable Vergütung angesehen werden, aber in den folgenden Fällen können Abfindungen ohne Anwendung eines Aufschubs und ohne Auszahlung in Finanzinstrumenten gezahlt werden: • In einer Höhe, die offenen variablen Vergütungsbestandteileden durch nationales Arbeitsrecht festgelegten Betrag nicht übersteigt; • Eine Abfindung, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung fallender Grundlage einer endgültigen Gerichtsentscheidung gezahlt wird; • Abfindungen für den Verlust der Funktion, grundsätzlich nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den wenn sie einer Wettbewerbsklausel im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten Dienstvertrag unterliegen und in zukünftigen Perioden ausgezahlt werden, aber nur in der Höhe der festen Vergütung, die für diese Periode durch Gehälter gezahlt werden würde; oder Haltedauern ausgezahlt. Der STI-Anspruch entfällt in diesen Fällen zeitanteilig. LTI-Ansprüche sind abhängig vom Beendigungstatbestand. Im Falle eines vertraglich definierten „Good-Leaver-Events“ entfällt der LTI-Anspruch zeitanteilig• Beträge, im Fall eines „Bad-Leaver-Events“ entfallen alle Rechte und Ansprüchedie als Schadenersatz bei einer gerichtlichen Vertragsauflösung gemäß dem nationalen Arbeitsrecht, das das Dienstverhältnis regelt, gezahlt werden.
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Samples: Vergütungspolitik
Abfindung. Die Vorstandsdienstverträge können Abfindungszahlungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne durch das Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund oder für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund vorsehenDer ausgeschiedene Gesellschafter ist abzufinden. In diesem Fall welcher Form die Abfindung stattfindet, kann das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgrundvergütungen erhalten, höchstens jedoch in Höhe der nach Ablauf der Kündigungsfrist für unter- schiedlich vereinbart werden. Möglich ist beispielsweise die Restlaufzeit Aufstellung einer Bilanz auf den Tag des Vertrages geschuldeten VergütungAus- scheidens. Diese Abfindung wird auf eine etwaige Karenzentschädigung, welche im Zusammenhang mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gewährt werden kann, angerechnetHierin sind sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einzubeziehen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung Offene Honorar- forderungen aus noch nicht abgewickelten Aufträgen sind entsprechend ihrer bisherigen Erledigung zu berücksichtigen. Über die Einbeziehung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, sogenannten Goodwill (Geschäftswert aufgrund eines be- stimmten Kundenstamms) können ebenfalls Vereinbarungen getroffen werden. Die Geschäftsanteile des ausgeschiedenen Gesellschafters sind den das Vorstandsmitglied zu vertreten hat oder aufgrund einer selbst veranlassten Beendigung durch ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund, den die Gesellschaft zu vertreten hat, sehen die Vorstandsdienstverträge keine Abfindungszahlungen vor. Darüber hinaus verfallen alle unverfallbaren und verfallbaren Performance Stock Options, die im Rahmen des LTI zugeteilt wurden, entschädigungslos. Vor dem Hintergrund der Gewinnung des bestmöglichen Kandidaten für die Position des Vorstandsvorsitzenden und somit im langfristigen Wohlergehen der Gesellschaft wurde im Rahmen der erstmaligen Bestellung von Xx. Xxxxx Xxxxxxx in seinem Dienstvertrag eine Abfindung für den Fall der wirksamen Abberufung sowie der wirksamen Amtsniederlegung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Abfindungszahlungenverbleibenden Gesellschaftern zuzuordnen. Im Falle der Beendigung des Vorstandsvertrags werden Auf- nahme eines neuen Gesellschafters können die offenen variablen VergütungsbestandteileAnteile auch auf diesen übertragen werden. Um die Belastung für die Gesellschaft durch den Abfindungsanspruch zu minimieren, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung fallen, grundsätzlich nach können Zahlungs- modalitäten in den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern ausgezahltmit einbezogen werden. Der STI-Anspruch entfällt in diesen Fällen zeitanteilig. LTI-Ansprüche sind abhängig vom BeendigungstatbestandFür ausscheidende Seniorpartner bietet sich eine Ver- sorgungsabrede an. Im Falle Übrigen ist ein Zahlungsplan für das Abfindungsguthaben, welcher eine Auszah- lung in Raten vorsieht, empfehlenswert. ⏹ NUTZUNGSRECHT Soweit die Gesellschafter für die GbR Arbeiten erbringen, ist zu regeln, inwieweit der Gesellschaft das Nut- zungsrecht an den Arbeitsergebnissen zusteht. Dieses hat auch insbesondere vor dem Hintergrund des möglichen Urheberrechtsschutzes bei Planungsleistungen zu erfolgen. In der Regel empfiehlt sich die Ein- räumung eines vertraglich definierten „Good-Leaver-Events“ entfällt ausschließlichen, unentgeltlichen Nutzungsrechtes mit der LTI-Anspruch zeitanteiligBefugnis zur Änderung der Wer- ke zugunsten der Gesellschaft. Die Urheberschaft des einzelnen Gesellschafters – welche als höchstper- sönliches Recht stets bei der betreffenden Person verbleibt und vom Nutzungsrecht streng zu unterschei- den ist – sollte allerdings bei Veröffentlichungen in angemessener Form dokumentiert werden. ⏹ WETTBEWERBSVERBOT Regelungsbedürftig ist zudem die Frage, iinwieweit ein Gesellschafter zu einer Konkurrenztätigkeit berech- tigt ist. Zulässig ist die Aufnahme eines Wettbewerbsverbotes in den Gesellschaftsvertrag. Für Xxxxxxx- handlungen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe zugunsten der Gesellschaft. Für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters ist es ebenfalls zulässig, ein befristet nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu vereinbaren. Im Fall eines „Bad-Leaver-Events“ entfallen alle Rechte und AnsprücheGegenzug ist dem ausgeschiedenen Gesellschafter eine Karenzent- schädigung zuzubilligen.
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Samples: Gesellschaftsvertrag
Abfindung. Die Vorstandsdienstverträge können Abfindungszahlungen für den Fall einer vorzeitigen Eine Abfindung / ein Ausstiegspaket wird bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags durch Dienstverhältnisses in den folgenden Fällen gewährt: • die Gesellschaft ohne durch das Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund oder für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied aus einem von kündigt die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder aufgrund eines Versagens der Gesellschaft (behördliche Intervention, Abwicklungsmaßnahmen, Insolvenz, fehlende solide Kapitalbasis usw.); • die Gesellschaft möchte den Dienstvertrag nach einer wesentlichen Reduzierung der Aktivitäten der Gesellschaft oder in Geschäftsbereichen, die von anderen Instituten übernommen werden, ohne die Möglichkeit für die Vorstandsmitglieder, in den übernehmenden Instituten zu vertretenden wichtigen Grund vorsehenbleiben, beenden; oder • im Falle der Beilegung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit. In diesem Fall kann Bei identifizierten Verfehlungen sollte zwischen Verfehlungen der Gesellschaft und Verfehlungen des Vorstandsmitglieds unterschieden werden (Fehlen angemessener Standards für Eignung und Angemessenheit, Handeln im Widerspruch zu internen Regeln, Werten oder Verfahren, das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgrundvergütungen erhaltenauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, höchstens jedoch in usw.). Die Kriterien für die Festlegung der Höhe der nach Ablauf Abfindungsbeträge beziehen sich auf die Dauer des Dienstverhältnisses bei der Kündigungsfrist für die Restlaufzeit des Vertrages geschuldeten Vergütung. Diese Abfindung wird auf Gesellschaft, eine etwaige Karenzentschädigung, welche im Zusammenhang mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gewährt werden kann, angerechnet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, den das Vorstandsmitglied zu vertreten hat oder aufgrund einer selbst veranlassten Beendigung durch ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund, den die Gesellschaft zu vertreten hat, sehen die Vorstandsdienstverträge keine Abfindungszahlungen vor. Darüber hinaus verfallen alle unverfallbaren und verfallbaren Performance Stock Options, die im Rahmen des LTI zugeteilt wurden, entschädigungslos. Vor dem Hintergrund der Gewinnung des bestmöglichen Kandidaten für die Position des Vorstandsvorsitzenden und somit im langfristigen Wohlergehen der Gesellschaft wurde im Rahmen der erstmaligen Bestellung von Xx. Xxxxx Xxxxxxx in seinem Dienstvertrag eine mögliche Abfindung für den Fall Verlust der wirksamen Funktion und eine Wettbewerbsklausel aus dem Dienstvertrag. Bei der Festlegung der Abfindungsbeträge soll die langfristige Leistung berücksichtigt werden. Regelmäßige Vergütungszahlungen, die sich auf die Dauer einer Kündigungsfrist beziehen, sollten nicht als Abfindungszahlungen betrachtet werden. Eine Abfindung sollte nicht gewährt werden, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der die sofortige Kündigung des Dienstvertrags oder die Abberufung sowie der wirksamen Amtsniederlegung vereinbartdes Vorstandsmitglieds erlaubt oder wenn ein Vorstandsmitglied kündigt, um eine Position bei einem anderen Rechtsträger zu übernehmen. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Abfindungszahlungen. Im Falle der Beendigung des Vorstandsvertrags werden Abfindungen sollten generell als variable Vergütung angesehen werden, aber in den folgenden Fällen können Abfindungen ohne Anwendung eines Aufschubs und ohne Auszahlung in Finanzinstrumenten gezahlt werden: • in einer Höhe, die offenen variablen Vergütungsbestandteileden durch nationales Arbeitsrecht festgelegten Betrag nicht übersteigt; • eine Abfindung, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung fallender Grundlage einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung gezahlt wird; • Abfindungen in der zusätzlich zu bezahlenden Höhe, grundsätzlich nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den wenn sie einer Wettbewerbsklausel im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten Dienstvertrag unterliegen und in zukünftigen Perioden ausgezahlt werden, aber nur in der Höhe der festen Vergütung, die für diese Periode durch Gehälter in dem Wettbewerbsklausel-Zeitraum gezahlt werden würde, wenn der oder Haltedauern ausgezahltdie Angestellte noch beschäftigt wäre; • Beträge, die als Schadenersatz bei einer gerichtlichen Vertragsauflösung gemäß dem nationalen Arbeitsrecht, das das Dienstverhältnis regelt, gezahlt werden. Der STI-Anspruch entfällt in diesen Fällen zeitanteilig. LTI-Ansprüche sind abhängig vom Beendigungstatbestand. Im Falle eines vertraglich definierten „Good-Leaver-Events“ entfällt der LTI-Anspruch zeitanteilig, im Fall eines „Bad-Leaver-Events“ entfallen alle Rechte und Ansprüche.•
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Samples: Vergütungspolitik
Abfindung. Die Vorstandsdienstverträge können Abfindungszahlungen für Der Anleger hat jedoch das Recht, seine Beteiligung aus wichti gem Grund außerordentlich zu kündigen. Zudem kann der Anle ger unter den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne durch das Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund oder für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied im Gesellschaftsvertrag genannten Bedingungen aus einem der Investmentgesellschaft ausgeschlossen werden (vgl. Kapitel „Anteile“, Unterabschnitt „Rücknahme von Anteilen /Kün digung /Ausschluss aus der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund vorsehenInvestmentgesellschaft“). In diesem Fall kann erhält der Anleger, soweit er seiner Einlagever pflichtung vollumfänglich nachgekommen ist – ansonsten antei lig – und sofern die Zahlung nicht gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot (einschließlich GwG und anwendbare Embargo und Sanktionsbestimmungen) verstößt, eine Abfin dung in Höhe des Nettoinventarwertes der Beteiligung des Anle gers an der Investmentgesellschaft zum Zeitpunkt des Ausschei dens abzgl. der dem ausscheidenden Anleger noch zustehenden Ausschüttungen und abzgl. der durch das Vorstandsmitglied Ausscheiden verursach ten Kosten und Ausgaben in nachgewiesener Höhe, wobei diese sonstigen durch das Ausscheiden verursachten und in Rechnung gestellten Kosten und Ausgaben nicht mehr als 80 % des Anteilswertes des jeweiligen Anlegers betragen dürfen. Maß geblich für die Ermittlung der Abfindung ist somit grundsätzlich der Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft, der entspre chend den gesetzlichen Bestimmungen ermittelt (vgl. Kapitel „Ermittlung und Verwendung der Erträge /Bewertungsregeln“, Abschnitt „Bewertung“) und den Anlegern nach den Regelungen der Anlagebedingungen mitgeteilt wird. Ein Anleger, der aus der Investmentgesellschaft wegen der Nicht leistung seiner Einlage ausscheidet, erhält keine Abfindung. Sofern der ausgeschiedene Anleger die maßgebende Höhe der abfindungsmindernd berücksichtigten Ausschüttungen oder der abfindungsmindernd berücksichtigten Kosten und Ausgaben für unzutreffend hält, ist die Abfindung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu überprüfen und ggf. neu zu ermitteln. Können sich die Beteiligten über dessen /deren Person nicht verständigen, ist dieser von der Industrie und Han delskammer für München und Oberbayern auf Antrag eines Beteiligten zu bestimmen. Eine Überprüfung des Nettoin ventarwertes der Investmentgesellschaft zum 31.12. des Vorjah res findet dabei in keinem Fall statt. Die Kosten der Überprüfung der Ermittlung der Abfindung durch den Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind von der Investment gesellschaft und dem ausgeschiedenen Anleger in Ansehung der den Anlegern mitgeteilten Abfindung in Höhe von zwei Jahresgrundvergütungen erhaltenentsprechender Anwendung der Bestimmungen des § 91 Zivilprozessordnung zu tragen. Eine Abfindung ist grundsätzlich zwölf Monate nach dem Aus scheiden zur Zahlung fällig. Soweit der Investmentgesellschaft für eine Auszahlung zu diesem Zeitpunkt zu wenig Liquidität zur Verfügung steht, höchstens jedoch in Höhe wird bereits jetzt die Stundung der nach Ablauf Abfindung bis zu dem Zeitpunkt vereinbart, zu dem der Kündigungsfrist für Investmentgesell schaft eine Zahlung möglich wird. Die Stundung setzt die Restlaufzeit Beurtei lung des Vertrages geschuldeten VergütungAbschlussprüfers voraus, dass das Liquiditätsmanage mentsystem angemessen ist. Diese Sobald dies der Fall ist, werden zur Verfügung stehende Mittel ggf. anteilig auf Gläubiger solcher Ansprüche verteilt. Die Abfindung wird auf eine etwaige Karenzentschädigung, welche im Zusammenhang ist ab Fälligkeit mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gewährt werden kannjewei ligen Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) p. a. zu verzinsen. Die Zin sen sind zusammen mit der Abfindung zu bezahlen. Ausschei dende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer Abfin dung verlangen. Erhalten ein Gesellschafter, angerechnetseine Erben oder Vermächtnisnehmer bzw. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ein Erwerber nach seinem Ausscheiden aus wichtigem Grund, den das Vorstandsmitglied zu vertreten hat oder aufgrund einer selbst veranlassten Beendigung durch ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund, den die Gesellschaft zu vertreten hat, sehen die Vorstandsdienstverträge keine Abfindungszahlungen vor. Darüber hinaus verfallen alle unverfallbaren und verfallbaren Performance Stock Options, die im Rahmen des LTI zugeteilt wurden, entschädigungslos. Vor dem Hintergrund der Gewinnung des bestmöglichen Kandidaten für die Position des Vorstandsvorsitzenden Investment gesellschaft dennoch (und somit im langfristigen Wohlergehen rechtsgrundlose) Ausschüttun gen von der Gesellschaft wurde im Rahmen der erstmaligen Bestellung von Xx. Xxxxx Xxxxxxx in seinem Dienstvertrag eine Abfindung für den Fall der wirksamen Abberufung sowie der wirksamen Amtsniederlegung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Abfindungszahlungen. Im Falle der Beendigung des Vorstandsvertrags Investmentgesellschaft, so werden die offenen variablen Vergütungsbestandteile, die diese auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung fallen, grundsätzlich nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern ausgezahlt. Der STI-Anspruch entfällt in diesen Fällen zeitanteilig. LTI-Ansprüche sind abhängig vom Beendigungstatbestand. Im Falle eines vertraglich definierten „Good-Leaver-Events“ entfällt der LTI-Anspruch zeitanteilig, im Fall eines „Bad-Leaver-Events“ entfallen alle Rechte und AnsprücheAbfindung angerechnet.
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Samples: Sales Contracts
Abfindung. Die Vorstandsdienstverträge können Abfindungszahlungen für den Fall einer vorzeitigen Eine Abfindung / ein Ausstiegspaket wird bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags durch Dienstverhältnisses in den folgenden Fällen gewährt: • Die Gesellschaft kündigt die Gesellschaft ohne durch das Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund oder für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied aus einem von Dienstverträge der Vorstandsmitglieder aufgrund eines Versagens der Gesellschaft (behördliche Intervention, Abwicklungsmaßnahmen, Insolvenz, fehlende solide Kapitalbasis usw.); • Die Gesellschaft möchte den Dienstvertrag nach einer wesentlichen Reduzierung der Aktivitäten der Gesellschaft oder in Geschäftsbereichen, die von anderen Instituten übernommen werden, ohne die Möglichkeit für die Vorstandsmitglieder, in den übernehmenden Instituten zu vertretenden wichtigen Grund vorsehenbleiben, zu beenden; oder • im Falle der Beilegung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit. In diesem Fall kann Identifizierte Versäumnisse sollen zwischen Versäumnissen der Gesellschaft und Versäumnissen des Vorstandsmitglieds unterschieden werden (Fehlen angemessener Standards für Eignung und Angemessenheit, Handeln im Widerspruch zu internen Regeln, Werten oder Verfahren, das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgrundvergütungen erhaltenauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, höchstens jedoch in usw.). Die Kriterien für die Festlegung der Höhe der nach Ablauf Abfindungsbeträge beziehen sich auf die Dauer des Dienstverhältnisses bei der Kündigungsfrist für die Restlaufzeit des Vertrages geschuldeten Vergütung. Diese Abfindung wird auf Gesellschaft, eine etwaige Karenzentschädigung, welche im Zusammenhang mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gewährt werden kann, angerechnet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, den das Vorstandsmitglied zu vertreten hat oder aufgrund einer selbst veranlassten Beendigung durch ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund, den die Gesellschaft zu vertreten hat, sehen die Vorstandsdienstverträge keine Abfindungszahlungen vor. Darüber hinaus verfallen alle unverfallbaren und verfallbaren Performance Stock Options, die im Rahmen des LTI zugeteilt wurden, entschädigungslos. Vor dem Hintergrund der Gewinnung des bestmöglichen Kandidaten für die Position des Vorstandsvorsitzenden und somit im langfristigen Wohlergehen der Gesellschaft wurde im Rahmen der erstmaligen Bestellung von Xx. Xxxxx Xxxxxxx in seinem Dienstvertrag eine mögliche Abfindung für den Fall Verlust der wirksamen Funktion und eine Wettbewerbsklausel aus dem Dienstvertrag. Bei der Festlegung der Abfindungsbeträge soll die langfristige Leistung berücksichtigt werden. Regelmäßige Vergütungszahlungen, die sich auf die Dauer einer Kündigungsfrist beziehen, sollten nicht als Abfindungszahlungen betrachtet werden. Eine Abfindung sollte nicht gewährt werden, wenn ein offensichtliches Versäumnis vorliegt, das die sofortige Kündigung des Dienstvertrags oder die Abberufung sowie der wirksamen Amtsniederlegung vereinbartdes Vorstandsmitglieds erlaubt oder wenn ein Vorstandsmitglied kündigt, um eine Position bei einem anderen Rechtsträger zu übernehmen. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Abfindungszahlungen. Im Falle der Beendigung des Vorstandsvertrags werden Abfindungen sollten generell als variable Vergütung angesehen werden, aber in den folgenden Fällen können Abfindungen ohne Anwendung eines Aufschubs und ohne Auszahlung in Finanzinstrumenten gezahlt werden: • In einer Höhe, die offenen variablen Vergütungsbestandteileden durch nationales Arbeitsrecht festgelegten Betrag nicht übersteigt; • Eine Abfindung, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung fallender Grundlage einer endgültigen Gerichtsentscheidung gezahlt wird ; • Abfindungen für den Verlust der Funktion, grundsätzlich nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den wenn sie einer Wettbewerbsklausel im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten Dienstvertrag unterliegen und in zukünftigen Perioden ausgezahlt werden, aber nur in der Höhe der festen Vergütung, die für diese Periode durch Gehälter gezahlt werden würde; oder Haltedauern ausgezahlt. Der STI-Anspruch entfällt in diesen Fällen zeitanteilig. LTI-Ansprüche sind abhängig vom Beendigungstatbestand. Im Falle eines vertraglich definierten „Good-Leaver-Events“ entfällt der LTI-Anspruch zeitanteilig• Beträge, im Fall eines „Bad-Leaver-Events“ entfallen alle Rechte und Ansprüchedie als Schadenersatz bei einer gerichtlichen Vertragsauflösung gemäß dem nationalen Arbeitsrecht, das das Dienstverhältnis regelt, gezahlt werden.
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Samples: Vergütungspolitik