Vertragsprüfung Musterklauseln

Vertragsprüfung. Prüfen des zugrundeliegenden Versicherungsvertra- ges im Hinblick auf die Abdeckung der Haftung und Abstimmen von Zweifelsfällen mit dem Vorgesetzten.
Vertragsprüfung. Bei Erhalt einer Bestellung muss der Lieferant überprüfen, ob alle Anforderungen, einschließlich Lieferzeit, Preis, Zahlungsbedingungen sowie Qualitätsanforderungen, klar und zutreffend sind. Im Falle von Fragen oder wenn Klarstellungen oder Änderungen erforderlich sind, muss der Lieferant sich unverzüglich schriftlich an den Käufer wenden. Alle Vereinbarungen (z.B. Bestellung, Bestellungsergänzungen und/oder -änderungen) und Anweisungen müssen schriftlich erfolgen und vom Käufer genehmigt werden. Mündliche Vereinbarungen und Anweisungen oder die Nichtbeantwortung von Anfragen gelten nicht als Genehmigung oder Autorisierung.
Vertragsprüfung. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurde auf An- trag des Vorstands der WCM AG und der Geschäftsführung der River Frankfurt durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. April 2015 gemäß § 293c AktG zum Vertragsprüfer bestellt. Der Vertragsprüfer erstattet gemäß § 293e AktG über das Ergebnis seiner Prüfung einen eigenen Bericht.
Vertragsprüfung. Jeder Vertrag ist vom Lieferanten zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Vertragsanforderungen angemessen dokumentiert sind; • von technischen Unterlagen oder sonstigen Vorgaben oder Vereinbarungen abweichende Anforderungen geklärt sind; • der Lieferant die Fähigkeit zur Erfüllung der Vertragsforderungen besitzt.
Vertragsprüfung. 10.1. Edenred führt eine Feststellung und Überprüfung der Identität des Unterneh- mens und der für das Unternehmen han- delnden Personen sowie zum Vorliegen et- waiger Vertragshindernisse durch. Dies er- folgt, sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um eine natürliche Person handelt, u.a. über einen vorzulegenden Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Im Rahmen der Ent- scheidung über die Begründung, Durchfüh- rung oder Beendigung des Vertragsver- hältnisses kann eine Adress- und/oder Bo- nitätsprüfung durchgeführt werden, so- fern Edenred ein berechtigtes Interesse da- ran hat. Dabei werden von Edenred Infor- mationen und Wahrscheinlichkeitswerte von zu diesem Gewerbe befugten Dritten erhoben und berücksichtigt, in deren Be- rechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen können.
Vertragsprüfung. Auf gemeinsamen Antrag des Vorstandes der INTERSEROH SE und der Geschäftsfüh- rung der ALBA Group KG vom 27. Dezember 2010 hat das zuständige Landgericht Köln Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner von Rölfs Part- ner, als gemeinsamen sachverständigen Prüfer ausgewählt und mit Beschluss vom 30. Dezember 2010 zum Vertragsprüfer im Sinne des § 293c AktG bestellt. Der Beschluss liegt diesem Bericht als Anlage 1 bei. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer erstattet über das Ergebnis seiner Prüfung gesondert Bericht. 28. Xxxx 2011 Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx Xxxxxx 28. Xxxx 0000 Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Die INTERSEROH SE hält mittelbar oder unmittelbar folgende Beteiligungen von 20 % oder mehr (Stand 15. Xxxx 2011)2:
Vertragsprüfung. Auf gemeinsamen Antrag der Vorstände der GSW Immobilien AG und der Deutsche Wohnen AG vom 12. Xxxx 2014 hat das Landgericht Berlin durch Beschluss vom 18. Xxxx 2014 gemäß § 293c Abs. 1 AktG die Mazars GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum sachverständigen Prüfer im Sinne von § 293b Abs. 1 AktG ausgewählt und bestellt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C.2.4.2(ii) verwiesen. Der Prüfbericht wird ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung der Deutsche Wohnen AG, die über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag beschließt, auf der Internetseite der Deutsche Wohnen AG unter xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx (dort im Bereich „Investor Relations“ > „Hauptversammlungen“ > „Ordentliche Hauptversammlung 2014“) abrufbar sein. Darüber hinaus wird der Prüfbericht auch zur Einsicht der Aktionäre der Deutsche Wohnen AG in den Geschäftsräumen der Deutsche Wohnen AG ausgelegt und auch während der Hauptversammlung ausliegen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Einladung zur Hauptversammlung der Deutsche Wohnen AG verwiesen, welche über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag beschließt. Ebenso wird der Prüfbericht ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung der GSW Immobilien AG, die über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag beschließt, auf der Internetseite der GSW Immobilien AG unter xxxx://xxx.xxx.xx (dort in der Rubrik „Hauptversammlung“ – „2014“) abrufbar sein. Der Prüfbericht wird zudem zur Einsicht der GSW Aktionäre in den Geschäftsräumen der GSW Immobilien AG ausgelegt und auch während der Hauptversammlung ausliegen. Firma und Sitz Eigenkapital in TEUR Anteil am Kapital GSW Grundvermögens- und Vertriebsgesellschaft mbH, Berlin1 90.256 100,0 % FACILITA Berlin GmbH, Berlin 1.220 100,0 % GSW Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, 290 100,0 % Berlin Stadtentwicklungsgesellschaft Buch mbH, Berlin 2.568 100,0 % Grundstücksgesellschaft Karower Damm mbH, Berlin1 189 100,0 % GSW Acquisition 3 GmbH, Berlin1 75.456 100,0 % GSW Immobilien Beteiligungs GmbH, Berlin (412) 100,0 % Zweite GSW Verwaltungs- und 26 100,0 % Betriebsgesellschaft mbH, Berlin GSW Wohnwert GmbH, Berlin1 26 100,0 % GSW Corona GmbH, Berlin1,4 (11.517) 100,0 % GSW Pegasus GmbH, Berlin1,4 (10.849) 100,0 % Wohnanlage Leonberger Ring GmbH, Berlin1,4 (530) 100,0 % Zisa Grundstücksbeteiligungs GmbH & Co. KG, Berlin1,4 74 94,9 % GSW Immobilien GmbH & Co. Leonberger Ring KG, Berlin1 491 94,0 % GSW Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. Z...
Vertragsprüfung. Der Vertragsprüfer hat einen Prüfbericht erstellt, der zusammen mit den in § 293f Abs. 1 AktG genannten Unterlagen vom Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite von Pfeiffer Vacuum unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx zugänglich sein wird. Jedem Pfeiffer Vacuum-Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Ab- schrift dieser Unterlagen erteilt (Ziffer D.III.2.2). Pfeiffer Vacuum Konzern zum 31. Dezember 2022 Sitz Beteiligungs- anteil (in %) Pfeiffer Vacuum Technology AG Deutschland Pfeiffer Vacuum GmbH Deutschland 100,0 Pfeiffer Vacuum (India) Private Ltd. Indien 27,01 Pfeiffer Vacuum (India) Private Ltd. Indien 73,01 Pfeiffer Vacuum Korea, Ltd. Südkorea 11,91 Pfeiffer Vacuum Korea, Ltd. Südkorea 88,13
Vertragsprüfung. Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Frankfurt am Main, wurde auf Antrag des Vor- stands von Pittler und der Geschäftsführer von SWS durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Mai 2017 nach § 293c AktG zum Vertragsprüfer bestellt. Der Vertragsprüfer erstattet nach § 293e AktG über das Ergebnis seiner Prüfung einen eigenen schriftlichen Bericht.
Vertragsprüfung. Die Bechtle AG ist alleinige Aktionärin der E-Commerce Holding, so dass keine außenstehen- den Aktionäre i. S. der §§ 304, 305 AktG vorhanden sind, denen Ausgleich und/oder Abfindung zu leisten wäre. Eine Prüfung des Beherrschungsvertrags gemäß § 293b AktG hat nicht stattgefunden, da sich alle Aktien an der E-Commerce Holding in der Hand der Bechtle AG befinden und damit die Prüfung gesetzlich nicht erforderlich ist (§ 293b Abs. 1 AktG). Neckarsulm, (Xx. Xxxxxx Xxxxxxx) (Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx) (Xxxxxx Xxxxxxx) Bechtle E-Commerce Holding AG (Xxxxxx Xxxxxxx) (Xxxxxx Xxxxxxxx)