Common use of Abfindung Clause in Contracts

Abfindung. Eine Abfindung / ein Ausstiegspaket wird bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses in den folgenden Fällen gewährt: • Die Gesellschaft kündigt die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder aufgrund eines Versagens der Gesellschaft (behördliche Intervention, Abwicklungsmaßnahmen, Insolvenz, fehlende solide Kapitalbasis usw.); • Die Gesellschaft möchte den Dienstvertrag nach einer wesentlichen Reduzierung der Aktivitäten der Gesellschaft oder in Geschäftsbereichen, die von anderen Instituten übernommen werden, ohne die Möglichkeit für die Vorstandsmitglieder, in den übernehmenden Instituten zu bleiben, beenden; oder • im Falle der Beilegung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit. Identifizierte Verfehlungen sollen zwischen Verfehlungen der Gesellschaft und Verfehlungen des Vorstandsmitglieds unterscheiden (Fehlen angemessener Standards für Eignung und Angemessenheit, Handeln im Widerspruch zu internen Regeln, Werten oder Verfahren, das auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, usw.). Die Kriterien für die Festlegung der Höhe der Abfindungsbeträge beziehen sich auf die Dauer des Dienstverhältnisses bei der Gesellschaft, eine mögliche Abfindung für den Verlust der Funktion und eine Wettbewerbsklausel aus dem Dienstvertrag. Bei der Festlegung der Abfindungsbeträge soll die langfristige Leistung berücksichtigt werden. Regelmäßige Vergütungszahlungen, die sich auf die Dauer einer Kündigungsfrist beziehen, sollten nicht als Abfindungszahlungen betrachtet werden. Eine Abfindung sollte nicht gewährt werden, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der die sofortige Kündigung des Dienstvertrags oder die Abberufung des Vorstandsmitglieds erlaubt oder wenn ein Vorstandsmitglied kündigt, um eine Position bei einem anderen Rechtsträger zu übernehmen. Abfindungen sollten generell als variable Vergütung angesehen werden, aber in den folgenden Fällen können Abfindungen ohne Anwendung eines Aufschubs und ohne Auszahlung in Finanzinstrumenten gezahlt werden: • In einer Höhe, die den durch nationales Arbeitsrecht festgelegten Betrag nicht übersteigt; • Eine Abfindung, die auf der Grundlage einer endgültigen Gerichtsentscheidung gezahlt wird; • Abfindungen für den Verlust der Funktion, wenn sie einer Wettbewerbsklausel im Dienstvertrag unterliegen und in zukünftigen Perioden ausgezahlt werden, aber nur in der Höhe der festen Vergütung, die für diese Periode durch Gehälter gezahlt werden würde; oder • Beträge, die als Schadenersatz bei einer gerichtlichen Vertragsauflösung gemäß dem nationalen Arbeitsrecht, das das Dienstverhältnis regelt, gezahlt werden.

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Abfindung. Eine Der ausgeschiedene Gesellschafter ist abzufinden. In welcher Form die Abfindung / ein Ausstiegspaket wird bei vorzeitiger Beendigung stattfindet, kann unter- schiedlich vereinbart werden. Möglich ist beispielsweise die Aufstellung einer Bilanz auf den Tag des Dienstverhältnisses in den folgenden Fällen gewährt: • Die Gesellschaft kündigt Aus- scheidens. Hierin sind sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einzubeziehen. Offene Honorar- forderungen aus noch nicht abgewickelten Aufträgen sind entsprechend ihrer bisherigen Erledigung zu berücksichtigen. Über die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Einbeziehung des sogenannten Goodwill (Geschäftswert aufgrund eines Versagens der Gesellschaft (behördliche Intervention, Abwicklungsmaßnahmen, Insolvenz, fehlende solide Kapitalbasis usw.); • be- stimmten Kundenstamms) können ebenfalls Vereinbarungen getroffen werden. Die Gesellschaft möchte Geschäftsanteile des ausgeschiedenen Gesellschafters sind den Dienstvertrag nach einer wesentlichen Reduzierung der Aktivitäten der Gesellschaft oder in Geschäftsbereichen, die von anderen Instituten übernommen werden, ohne die Möglichkeit für die Vorstandsmitglieder, in den übernehmenden Instituten zu bleiben, beenden; oder • iverbleibenden Gesellschaftern zuzuordnen. Im Falle der Beilegung einer arbeitsrechtlichen StreitigkeitAuf- nahme eines neuen Gesellschafters können die Anteile auch auf diesen übertragen werden. Identifizierte Verfehlungen sollen zwischen Verfehlungen Um die Belastung für die Gesellschaft durch den Abfindungsanspruch zu minimieren, können Zahlungs- modalitäten in den Vertrag mit einbezogen werden. Für ausscheidende Seniorpartner bietet sich eine Ver- sorgungsabrede an. Im Übrigen ist ein Zahlungsplan für das Abfindungsguthaben, welcher eine Auszah- lung in Raten vorsieht, empfehlenswert. ⏹ NUTZUNGSRECHT Soweit die Gesellschafter für die GbR Arbeiten erbringen, ist zu regeln, inwieweit der Gesellschaft und Verfehlungen das Nut- zungsrecht an den Arbeitsergebnissen zusteht. Dieses hat auch insbesondere vor dem Hintergrund des Vorstandsmitglieds unterscheiden (Fehlen angemessener Standards für Eignung und Angemessenheitmöglichen Urheberrechtsschutzes bei Planungsleistungen zu erfolgen. In der Regel empfiehlt sich die Ein- räumung eines ausschließlichen, Handeln im Widerspruch zu internen Regeln, Werten oder Verfahren, das auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, usw.)unentgeltlichen Nutzungsrechtes mit der Befugnis zur Änderung der Wer- ke zugunsten der Gesellschaft. Die Kriterien für die Festlegung der Höhe der Abfindungsbeträge beziehen sich auf die Dauer Urheberschaft des Dienstverhältnisses einzelnen Gesellschafters – welche als höchstper- sönliches Recht stets bei der Gesellschaft, eine mögliche Abfindung für betreffenden Person verbleibt und vom Nutzungsrecht streng zu unterschei- den Verlust der Funktion und eine Wettbewerbsklausel aus dem Dienstvertrag. Bei der Festlegung der Abfindungsbeträge soll die langfristige Leistung berücksichtigt ist – sollte allerdings bei Veröffentlichungen in angemessener Form dokumentiert werden. Regelmäßige Vergütungszahlungen⏹ WETTBEWERBSVERBOT Regelungsbedürftig ist zudem die Frage, inwieweit ein Gesellschafter zu einer Konkurrenztätigkeit berech- tigt ist. Zulässig ist die sich auf die Dauer einer Kündigungsfrist beziehen, sollten nicht als Abfindungszahlungen betrachtet werden. Eine Abfindung sollte nicht gewährt werden, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der die sofortige Kündigung des Dienstvertrags oder die Abberufung des Vorstandsmitglieds erlaubt oder wenn ein Vorstandsmitglied kündigt, um eine Position bei einem anderen Rechtsträger zu übernehmen. Abfindungen sollten generell als variable Vergütung angesehen werden, aber Aufnahme eines Wettbewerbsverbotes in den folgenden Fällen können Abfindungen ohne Anwendung Gesellschaftsvertrag. Für Xxxxxxx- handlungen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe zugunsten der Gesellschaft. Für den Fall des Ausscheidens eines Aufschubs und ohne Auszahlung in Finanzinstrumenten gezahlt werden: • In einer HöheGesellschafters ist es ebenfalls zulässig, die den durch nationales Arbeitsrecht festgelegten Betrag nicht übersteigt; • Eine Abfindung, die auf der Grundlage einer endgültigen Gerichtsentscheidung gezahlt wird; • Abfindungen für den Verlust der Funktion, wenn sie einer Wettbewerbsklausel iein befristet nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu vereinbaren. Im Dienstvertrag unterliegen und in zukünftigen Perioden ausgezahlt werden, aber nur in der Höhe der festen Vergütung, die für diese Periode durch Gehälter gezahlt werden würde; oder • Beträge, die als Schadenersatz bei einer gerichtlichen Vertragsauflösung gemäß Gegenzug ist dem nationalen Arbeitsrecht, das das Dienstverhältnis regelt, gezahlt werdenausgeschiedenen Gesellschafter eine Karenzent- schädigung zuzubilligen.

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Samples: GBR Gesellschaftsvertrag Mit Ergänzenden Hinweisen

Abfindung. Eine Abfindung / ein Ausstiegspaket wird bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses in den folgenden Fällen gewährt: • Die die Gesellschaft kündigt die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder aufgrund eines Versagens der Gesellschaft (behördliche Intervention, Abwicklungsmaßnahmen, Insolvenz, fehlende solide Kapitalbasis usw.); • Die die Gesellschaft möchte den Dienstvertrag nach einer wesentlichen Reduzierung der Aktivitäten der Gesellschaft oder in Geschäftsbereichen, die von anderen Instituten übernommen werden, ohne die Möglichkeit für die Vorstandsmitglieder, in den übernehmenden Instituten zu bleiben, beenden; oder • im Falle der Beilegung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit. Identifizierte Bei identifizierten Verfehlungen sollen sollte zwischen Verfehlungen der Gesellschaft und Verfehlungen des Vorstandsmitglieds unterscheiden unterschieden werden (Fehlen angemessener Standards für Eignung und Angemessenheit, Handeln im Widerspruch zu internen Regeln, Werten oder Verfahren, das auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, usw.). Die Kriterien für die Festlegung der Höhe der Abfindungsbeträge beziehen sich auf die Dauer des Dienstverhältnisses bei der Gesellschaft, eine mögliche Abfindung für den Verlust der Funktion und eine Wettbewerbsklausel aus dem Dienstvertrag. Bei der Festlegung der Abfindungsbeträge soll die langfristige Leistung berücksichtigt werden. Regelmäßige Vergütungszahlungen, die sich auf die Dauer einer Kündigungsfrist beziehen, sollten nicht als Abfindungszahlungen betrachtet werden. Eine Abfindung sollte nicht gewährt werden, wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der die sofortige Kündigung des Dienstvertrags oder die Abberufung des Vorstandsmitglieds erlaubt oder wenn ein Vorstandsmitglied kündigt, um eine Position bei einem anderen Rechtsträger zu übernehmen. Abfindungen sollten generell als variable Vergütung angesehen werden, aber in den folgenden Fällen können Abfindungen ohne Anwendung eines Aufschubs und ohne Auszahlung in Finanzinstrumenten gezahlt werden: • In in einer Höhe, die den durch nationales Arbeitsrecht festgelegten Betrag nicht übersteigt; • Eine eine Abfindung, die auf der Grundlage einer endgültigen rechtskräftigen Gerichtsentscheidung gezahlt wird; • Abfindungen für den Verlust in der Funktionzusätzlich zu bezahlenden Höhe, wenn sie einer Wettbewerbsklausel im Dienstvertrag unterliegen und in zukünftigen Perioden ausgezahlt werden, aber nur in der Höhe der festen Vergütung, die für diese Periode durch Gehälter in dem Wettbewerbsklausel-Zeitraum gezahlt werden würde, wenn der oder die Angestellte noch beschäftigt wäre; oder • Beträge, die als Schadenersatz bei einer gerichtlichen Vertragsauflösung gemäß dem nationalen Arbeitsrecht, das das Dienstverhältnis regelt, gezahlt werden.. •

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Abfindung. Eine Abfindung / ein Ausstiegspaket wird bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses in den folgenden Fällen gewährt: • Die Gesellschaft kündigt die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder aufgrund eines Versagens der Gesellschaft (behördliche Intervention, Abwicklungsmaßnahmen, Insolvenz, fehlende solide Kapitalbasis usw.); • Die Gesellschaft möchte den Dienstvertrag nach einer wesentlichen Reduzierung der Aktivitäten der Gesellschaft oder in Geschäftsbereichen, die von anderen Instituten übernommen werden, ohne die Möglichkeit für die Vorstandsmitglieder, in den übernehmenden Instituten zu bleiben, zu beenden; oder • im Falle der Beilegung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit. Identifizierte Verfehlungen Versäumnisse sollen zwischen Verfehlungen Versäumnissen der Gesellschaft und Verfehlungen Versäumnissen des Vorstandsmitglieds unterscheiden unterschieden werden (Fehlen angemessener Standards für Eignung und Angemessenheit, Handeln im Widerspruch zu internen Regeln, Werten oder Verfahren, das auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, usw.). Die Kriterien für die Festlegung der Höhe der Abfindungsbeträge beziehen sich auf die Dauer des Dienstverhältnisses bei der Gesellschaft, eine mögliche Abfindung für den Verlust der Funktion und eine Wettbewerbsklausel aus dem Dienstvertrag. Bei der Festlegung der Abfindungsbeträge soll die langfristige Leistung berücksichtigt werden. Regelmäßige Vergütungszahlungen, die sich auf die Dauer einer Kündigungsfrist beziehen, sollten nicht als Abfindungszahlungen betrachtet werden. Eine Abfindung sollte nicht gewährt werden, wenn ein offensichtlicher Fehler offensichtliches Versäumnis vorliegt, der das die sofortige Kündigung des Dienstvertrags oder die Abberufung des Vorstandsmitglieds erlaubt oder wenn ein Vorstandsmitglied kündigt, um eine Position bei einem anderen Rechtsträger zu übernehmen. Abfindungen sollten generell als variable Vergütung angesehen werden, aber in den folgenden Fällen können Abfindungen ohne Anwendung eines Aufschubs und ohne Auszahlung in Finanzinstrumenten gezahlt werden: • In einer Höhe, die den durch nationales Arbeitsrecht festgelegten Betrag nicht übersteigt; • Eine Abfindung, die auf der Grundlage einer endgültigen Gerichtsentscheidung gezahlt wirdwird ; • Abfindungen für den Verlust der Funktion, wenn sie einer Wettbewerbsklausel im Dienstvertrag unterliegen und in zukünftigen Perioden ausgezahlt werden, aber nur in der Höhe der festen Vergütung, die für diese Periode durch Gehälter gezahlt werden würde; oder • Beträge, die als Schadenersatz bei einer gerichtlichen Vertragsauflösung gemäß dem nationalen Arbeitsrecht, das das Dienstverhältnis regelt, gezahlt werden.

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