Abnahme und Fehlerprotokoll Musterklauseln

Abnahme und Fehlerprotokoll. Auf die Bedeutung der Abnahme wurde bereits in den Erläuterungen zum Mus- tervertragstext hingewiesen. Anlage 11 enthält beispielhaft ein Musterabnah- meprotokoll und stellt damit aus rechtlicher Sicht eines der wichtigsten juristi- schen Dokumente innerhalb des Vertragskonvolutes dar. Wichtig dabei ist, dass es sich auch innerhalb der Anlagen um einen flexibel handhabbares Dokument handelt. Insbesondere lässt die Ausgestaltung der Anlage zu, dass einzelne Ab- nahmemodalitäten auch rechtlich sauber dokumentiert werden. Dies gilt ins- besondere für die Endabnahme oder eine bloße Teilabnahme. Des weiteren er- folgt eine exakte Fehlerdefinition. Das Abnahmeprotokoll in Anlage 11 korreliert dabei mit der Funktionsbeschreibung in Anlage 2, welche einzelne Funktionalitäten mit Funktionscodes versehen hat. Sollte ein Fehler eine derar- tige Funktionalität betreffen, kann auf eine ausführliche Erläuterung der feh- lenden oder mangelhaften Funktion verzichtet werden. Diese Präzision inner- halb des technischen Bereiches der Anlagen wird in Verbindung mit der juristisch sauberen Ausgestaltung des Hauptvertrages zu einer rechtlich siche- ren Softwareüberlassung. Die Gesamtstruktur des vorliegenden Mustervertrages trennt streng zwischen technisch und wirtschaftlichen Sachverhalten in den Anlagen und den juristi- schen Strukturen im Hauptvertrag. Überhaupt stellt die größte Herausfor- derung eines rechtlich sauber konstruierten Softwareüberlassungsvertrages diese Schnittstelle zwischen Technik und Recht eine der größten Herausfor- derungen dar. Gerade bei größeren Softwareprojekten zeigt sich, dass ein mangelhaftes Vertragsmanagement, welches auch die Kommunikation und technische Dimension eines Softwareprojektes berücksichtigt, große Schäden hervorruft. In Verbindung mit mangelhaft erstellten Verträgen führt dies oft zu jahrelangen EDV-Streitigkeiten. Ziel dieses Mustervertragstextes und den Erläuterungen hierzu ist es auch, im präventiven Bereich derartige Szenarien zu verhindern. Aus diesem Grunde wurde abschließend eine Checkliste zum Vertragsmanagement und der Erstellung von Leistungsbeschreibungen bei Computersoftware aufgenommen. Die nachfolgende Checkliste enthält einen sehr guten Überblick über sämtliche vertragsrelevante Punkte, von Beginn der Verhandlungen bis zum Abschluss des Vertrages und der Erstellung der Leis- tungsbeschreibung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.