Abnahme von Werkleistungen. (1) Analysen, Berichte, Gutachten, Studien oder ähnlichen Werke werden - sofern nicht anderes vereinbart ist - dem Auftraggeber nach Xxxx des Auftragnehmers an dem Sitz des Auftragnehmers übergeben oder an den Sitz des Auftraggebers übersandt. Sofern die Analyse, der Bericht, das Gutachten, die Studien oder ein ähnliches Werk dem Auftragnehmer in elektronischer Form vorliegt und der Auftraggeber dies wünscht, erfolgt die Übersendung des Werks auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail). Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht schon bei dessen Übergabe bzw. dem Zugang des Werks ab, so gilt das Werk als abgenommen, wenn dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Über- gabe bzw. ab dem Zugang des Werks (Abnahmefrist) eine begründete Beanstandung des Auftraggebers zugeht. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme des Werks durch den Auftraggeber nicht verweigert werden. Eine Nutzung oder Verwendung des Werks durch den Auftragge- ber, die über eine gründliche Besichtigung und Überprüfung des Werks im Rahmen der Abnahme hinausgeht, gilt als Abnahme. (2) Ist nach der Beschaffenheit des Werks eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftrag- geber über die Vollendung des Werks. (3) Die vorstehenden Regelungen über die Abnahme gelten entsprechend für voneinander abgrenzbare Teilleistungen des Auftragnehmers innerhalb etwaig vereinbarter Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Abnahme von Werkleistungen. (1) AnalysenHandelt es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um solche, Berichtedie nach den werkvertraglichen Vorschriften der Abnahme bedürfen oder wurde eine Abnahme vereinbart, Gutachten, Studien oder ähnlichen Werke werden - sofern nicht anderes vereinbart ist - wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Xxxx des Auftragnehmers an dem Sitz des Auftragnehmers übergeben oder an den Sitz des Auftraggebers übersandtdie Fertigstellung der Leistung anzeigen und mit diesem einen zeitnahen Termin zu deren Abnahme zu vereinbaren. Sofern die AnalyseGesamtleistung des Auftragnehmers auf abnahmefähigen Teilleistungen aufbaut, kann der Bericht, das Gutachten, die Studien oder ein ähnliches Werk dem Auftragnehmer in elektronischer Form vorliegt und der Auftraggeber dies wünscht, erfolgt die Übersendung des Werks auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail). Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht schon bei dessen Übergabe bzw. dem Zugang des Werks ab, so gilt das Werk als abgenommen, wenn dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Über- gabe bzw. ab dem Zugang des Werks (Abnahmefrist) eine begründete Beanstandung des Auftraggebers zugeht. Wegen unwesentlicher Mängel kann auch für diese Teilleistungen die Abnahme des Werks durch den Auftraggeber nicht verweigert werden. Eine Nutzung oder Verwendung des Werks durch den Auftragge- ber, die über eine gründliche Besichtigung und Überprüfung des Werks im Rahmen der Abnahme hinausgeht, gilt als Abnahmeverlangen.
(2) Ist nach Besteht die Leistung in der Beschaffenheit des Werks eine Planung und/oder Durchführung von Auftritten oder Veranstaltungen, erfolgt die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftrag- geber über die Vollendung des Werksregelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen.
(3) Die vorstehenden Regelungen über Der Auftraggeber verpflichtet sich, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Es wird ausdrücklich anerkannt, dass in besonderen Fällen auch ein Abnahmetermin eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.
(4) Über etwaige im Abnahmetermin festgestellte Mängel bzw. die Mangelfreiheit werden die Parteien ein schriftliches Protokoll erstellen und in diesem ggf. vereinbaren, in welcher angemessenen Frist ein Mangel zu beheben ist. Davon unberührt bleiben die sonstigen Rechte des Auftraggebers, ein Rücktritt vom Vertrag ist aber ausgeschlossen.
(5) Noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(6) Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme gelten entsprechend für voneinander abgrenzbare Teilleistungen des Auftragnehmers innerhalb etwaig vereinbarter Leistungsphasenmit der Benutzungshandlung als erfolgt, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahmetermine vereinbart sindsoweit nicht zuvor Mängel gerügt werden, die der Abnahme entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abnahme von Werkleistungen. 30.1 SMF wird dem Kunden die Bereitstellung eines Werks (1z.B. Individual- softwarekomponente) Analysenzur Abnahme jeweils schriftlich mitteilen. Der Kun- de ist verpflichtet, Berichtedie Abnahmeprüfung jeweils unverzüglich zu beginnen und jedes Werk innerhalb einer angemessenen Frist, Gutachtenjedoch spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bereitstellung des jeweiligen Werks, Studien oder ähnlichen Werke werden - sofern abzunehmen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
30.2 SMF ist - dem Auftraggeber nach Xxxx berechtigt, an der Abnahmeprüfung teilzunehmen. Eine Unter- stützung des Auftragnehmers an dem Sitz Kunden durch SMF bei der Abnahmeprüfung erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß der jeweils geltenden Preisliste von SMF.
30.3 Die Abnahmeprüfung wird auf der Grundlage des Auftragnehmers übergeben oder an den Sitz des Auftraggebers übersandt. Sofern die Analyse, der Bericht, das Gutachten, die Studien oder ein ähnliches Werk dem Auftragnehmer in elektronischer Form vorliegt gemeinsam festgeleg- ten Testablaufes und der Auftraggeber dies wünschtTestfälle durchgeführt. Bei jedem Schritt wird beobachtet, erfolgt ob das Werk spezifikationsgemäß reagiert hat. Das Ergebnis wird in einem Protokoll (Abnahmebestätigung) dokumentiert. Alle bei einer Abnahmeprüfung auftretenden Abweichungen im Verhalten des getesteten Werks bzw. Teilwerks gegenüber der Leistungsbeschrei- bung und der festgelegten Beschreibung der Testfälle werden in eine Mängelliste aufgenommen und in abnahmehindernde Mängel und nicht abnahmehindernde Mängel (Restpunkte) eingeteilt.
30.4 Ein Mangel wird nur dann als abnahmehindernd eingestuft, wenn er die Übersendung vereinbarte Nutzung des Werks auf elektronischem Weg erheblich einschränkt, weil eine wesentli- che Funktion gar nicht oder erheblich mangelhaft ausgeführt wird. Alle anderen Mängel werden als nicht abnahmehindernd eingestuft.
30.5 Fristgerecht innerhalb der Abnahmeprüfung vom Kunden gemeldete und zutreffend als abnahmehindernd eingestufte Mängel wird SMF unverzüg- lich prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
30.6 Die Abnahme gilt als erteilt, sobald sämtliche innerhalb der Abnahmeprü- fung fristgerecht gemeldeten und zutreffend als abnahmehindernd einge- stuften Mängel behoben wurden oder SMF nachgewiesen hat, dass es sich nicht um Mängel i. S. d. § 640 BGB handelt.
30.7 Erklärt der Kunde innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ende der Abnahme- frist (z. B. per E-Mail)siehe Ziff. Nimmt 30.1) weder schriftlich die Abnahme, noch teilt er inner- halb von drei Arbeitstagen ab Ende der Auftraggeber Abnahmefrist SMF das Werk nicht schon bei dessen Übergabe bzw. dem Zugang des Werks abVorhan- densein von abnahmehindernden Mängeln mit, so gilt das Werk als abgenommenab- genommen. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen gilt das Werk als abgenom- men, wenn dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist der Kunde diese außerhalb der Abnahmeprüfung für einen Zeitraum von zwei Wochen ab der Über- gabe bzw. ab dem Zugang des Werks (Abnahmefrist) eine begründete Beanstandung des Auftraggebers zugeht. Wegen unwesentlicher Mängel kann mindestens fünfzehn Arbeitstagen ohne Benennung die Abnahme hindernder Mängel (siehe Ziff. 30.4) produktiv einsetzt.
30.8 SMF kann Abnahmen von in sich geschlossenen Teilen des Werks durch den Auftraggeber Angebots (z.B. Softwarekomponenten, einzelne der Abnahme zugängliche Doku- mente) verlangen, sofern dem Kunden eine solche Abnahme einer Teil- leistung nicht verweigert werdenausnahmsweise unzumutbar sein sollte. Eine Nutzung oder Verwendung des Werks durch den Auftragge- berDie vorstehenden Bestimmungen dieser Ziff. 30 gelten auch für derartige Abnahmen. Im Fall der Abnahme von Teilleistungen stehen bei späteren Teilabnah- men auftretende Mängel, die über eine gründliche Besichtigung ihre Ursache in der bereits abgenommenen Teilleistung haben, der Abnahme der späteren Teilleistung nur dann ent- gegen, wenn (1) der Mangel das Zusammenwirken mit der späteren Teil- leistung nicht nur unwesentlich verhindert oder die Funktionalität nicht nur unwesentlich beeinträchtigt und Überprüfung des Werks (2) dies für den Kunden im Rahmen der vorangegangenen Abnahme hinausgeht, gilt als Abnahmeder Teilleistung isoliert nicht erkennbar war.
(2) Ist nach der Beschaffenheit des Werks eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftrag- geber über die Vollendung des Werks.
(3) Die vorstehenden Regelungen über die Abnahme gelten entsprechend für voneinander abgrenzbare Teilleistungen des Auftragnehmers innerhalb etwaig vereinbarter Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abnahme von Werkleistungen. (1) Analysen, Berichte, Gutachten, Studien oder ähnlichen Werke Werkleistungen werden - sofern nicht anderes vereinbart ist - dem Auftraggeber nach Xxxx des Auftragnehmers an dem Sitz des Auftragnehmers übergeben oder an Bereitstellung durch den Sitz des Auftraggebers übersandtAuftragnehmer einer Abnahmeprüfung unterzogen. Sofern die Analyse, Plastic Omnium Lighting wird nach Beendigung der Bericht, das Gutachten, die Studien oder ein ähnliches Werk dem Auftragnehmer in elektronischer Form vorliegt und der Auftraggeber dies wünscht, erfolgt die Übersendung des Werks auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail). Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht schon bei dessen Übergabe bzw. dem Zugang des Werks ab, so gilt das Werk als abgenommen, wenn dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Über- gabe bzw. ab dem Zugang des Werks (Abnahmefrist) eine begründete Beanstandung des Auftraggebers zugeht. Wegen unwesentlicher Mängel kann Abnahmeprü- fung die Abnahme des Werks durch den Auftraggeber nicht verweigert werden. Eine Nutzung oder Verwendung des Werks durch den Auftragge- berder Leistung erklären, sofern die über eine gründliche Besichtigung und Überprüfung des Werks im Rahmen der Abnahme hinausgeht, gilt als AbnahmeLeis- tung frei von Mängeln ist.
(2) Ist Sollte sich ergeben, dass Leistungen des Auftragneh- mers mit Mängeln behaftet sind, wird der Auftragnehmer diese innerhalb einer angemessenen Frist auf eigene Kos- ten entweder beseitigen oder nach Xxxx Plastic Omnium Lightings seine Leistungen erneut mangelfrei erbringen. Beseitigt der Beschaffenheit des Werks eine Abnahme ausgeschlossenAuftragnehmer trotz angemessener Nachfrist die Mängel nicht oder versäumt es der Auftrag- nehmer die Leistungen erneut mangelfrei zu erbringen, so tritt an deren Stelle kann Plastic Omnium Lighting vom Vertrag zurücktreten oder die Mitteilung Vergütung angemessen mindern oder den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers an den Auftrag- geber über beseitigen oder beseitigen lassen und Schadensersatz verlangen. Einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf es zur Ausübung der vorgenannten Rechte nicht, wenn der Auftragnehmer die Vollendung des WerksLeistung verwei- gert, Plastic Omnium Lighting die Nacherfüllung unzumut- bar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Gel- tendmachung der vorgenannten Rechte rechtfertigen.
(3) Die vorstehenden Regelungen über die Abnahme gelten entsprechend für voneinander abgrenzbare Teilleistungen des Auftragnehmers innerhalb etwaig vereinbarter Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind.
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Samples: Einkaufs Und Auftragsbedingungen