Abnahmefiktion Musterklauseln

Abnahmefiktion. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den von 00000.xxx final angebotenen Entwurf des Werkes (z. B. App oder Webseite) innerhalb von sieben Kalendertagen abzunehmen, soweit dem keine wesentlichen Mängel entgegenstehen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und macht er auch keine Mängel geltend, so gilt das Werk nach Ablauf der Frist als abgenommen.
Abnahmefiktion. Ist keine Frist zur Erklärung der (Teil-)Abnahme vereinbart, so ist die Abnahme innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang der Aufforderung durch die nicos zu erklären. Wird die Abnahme nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist erklärt, so wird die nicos dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abgabe einer ausdrücklichen schriftlichen Abnahmeerklärung setzen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, wenn die Nutzbarkeit zu diesem Zeitpunkt nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist und die nicos zuvor auf diese Wirkung hingewiesen hat (Abnahmefiktion).
Abnahmefiktion. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt diese nach Ablauf von zwei Wochen seit Anzeige der Beendigung des Services als erfolgt.
Abnahmefiktion. Erbringen wir ausnahmsweise Werkleistungen gilt die Abnah- me als erteilt, wenn uns vier Wochen nach Erbringung der Werk- leistung kein Mangel angezeigt wird.
Abnahmefiktion. Erklärt der Kunde vier Wochen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft durch d’accord broadcasting solutions gmbh die Abnahme nicht und hat er in der Zwischenzeit auch keine wesentlichen Mängel d’accord broadcasting solutions gmbh mitgeteilt, oder hat er den produktiven Betrieb aufgenommen, so gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.
Abnahmefiktion. Erklären Sie nicht unverzüglich die Abnahme, können wir Ihnen eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.