ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG Musterklauseln

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 Im Falle einer vom Kunden veranlassten Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept sowie bei vorzeitiger (vgl. Ziffer 15.4), einvernehmlicher Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags und dem Fahrzeugerlös.
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 15.1 Im Falle einer vom Leasingnehmer veranlassten fristlosen Kündigung durch Sixt sowie bei vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrages hat der Leasingnehmer den Schaden zu ersetzen, der Sixt durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich (unabhängig von der gewählten Vertragsart) aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrages und dem Fahrzeugerlös.
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 1. Endet der Leasing-Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung des LG vorzeitig, schuldet der LN dem LG unbeschadet rückständiger Zahlungsverpflichtungen die Summe der abgezinsten künftigen Leasing-Raten und des abgezinsten Restwertes, evtl. anfallende Verwertungskosten (z.B. Verschrottungskosten, Verwahrungskosten) u.a. als Schadensersatz. Dabei erfolgt die Abzinsung mit dem Refinanzierungssatz und ersparte Aufwendungen werden in Abzug gebracht. Dem LN bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren oder überhaupt nicht entstandenen Schadens vorbehalten. Der Schadensersatzanspruch wird mit Zugang der Kündigung und Abrechnung fällig. Der LG ist berechtigt, eine Verzinsung des fälligen Schadensersatzanspruchs als Verzugsschaden zu verlangen.
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 15.1 Im Falle einer vom Leasingnehmer veranlassten fristlosen Kündigung durch Xxxxxx sowie bei vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrages hat der Leasingnehmer den Schaden zu ersetzen, der Allane durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich (unabhängig von der gewählten Vertragsart) aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrages und dem Fahrzeugerlös.
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 15.1 Im Falle einer vom Kunden veranlassten fristlosen Kündigung durch Mobility Concept sowie bei vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept durch das vorzeitige Vertragsende entsteht, insbesondere die entgangenen Monatsraten. Die Kaufoption entfällt, die Pflicht zur Rückgabe des Fahrzeugs wird sofort fällig.
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. Endet der Leasingvertrag aufgrund einer Vertragsbeendigung gemäß Ziffer XVI. 2 vorzeitig, erstellt der LG eine Schlussabrechnung nach folgenden Bestimmungen:
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 Im Falle einer vom Kunden veranlassten Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept sowie bei vorzeitiger, einvernehmlicher‌ Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxxxx Xxxxxxxx, CEO (Vorsitzender) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, CFO SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags und dem Fahrzeugerlös.
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 10.1. Endet der Leasingvertrag vorzeitig aufgrund einer Vertragsbeendigung nach Abschnitt X. Xxxxxx 9. und/oder Abschnitt X. Xxxxxx 7.5., wird der Vertrag wie folgt abgerechnet:
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 1. Nach fristloser Kündigung kann der Leasinggeber vom Leasingnehmer den Ersatz des Schadens verlangen, der dem Leasinggeber durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Summe der zwischen vorzeitiger Beendigung und vereinbarten Vertragsende ausste- henden Leasingraten (...) sowie dem kalkulierten Restwert. Diese Beträge werden mit dem der Leasingfinanzierung des gekündigten Vertrages zu- grundeliegenden konkreten Refinanzierungssatz abgezinst und ergeben den sogenannten Barwert der nach Vertragsbeendigung noch offenen Leasingraten und des Restwertes. Bei der Schadensberechnung wird als Vorteilsausgleich der vom Lea- singgeber durch den Verkauf an den Gebrauchtwagenhandel tatsächlich erzielte Gebrauchtwagenerlös zu 90 % berücksichtigt. Als weiterer Vor- teilsausgleich werden die wegen der vorzeitigen Beendigung des Lea- singvertrages ersparten Verwaltungsaufwendungen in Abzug gebracht. Außerdem hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Kosten für die Zeitwertschätzung des Leasingfahrzeuges sowie die Kosten für alle weite- ren Aufwendungen, die dem Leasinggeber aufgrund der Verwertung des Leasingfahrzeuges entstehen, zu zahlen. ...
ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 17.1. Wird der Leasingvertrag, warum auch immer, vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit und somit vorzeitig beendet, so hat der Leasinggeber, neben den Ansprüchen auf Benützungsentzug, Rückstellung des Fahrzeuges und sonstiger Ansprüchen aus diesem Vertrag, noch einen sofort fälligen Schadenersatzanspruch aus dem Restwert des Fahrzeuges (bei Nutzenleasing ist das der der Kalkulation zugrunde gelegte Restwert) zuzüglich der Leasingentgelte für die Zeit zwischen Beendigung und ursprünglich vereinbartem Vertragsende. Unter Berücksichtigung beidseitiger Interessen hat der Leasinggeber bei der Abrechnung die Gesamtbelastung des Kunden in einem Ausmaß zu ermäßigen, das den Umständen nach angemessen ist. Dies erfolgt mittels Abzinsung zum um die Hälfte verringerten 3-Monats-Euribor (Referenzzinssatz des Vormonats) Diese Forderung verringert sich um einen allfälligen - um alle Verwertungskosten gekürzten - Verwertungserlös für das Fahrzeug sowie um etwaige Versicherungsleistungen und unverbrauchte Eigenleistungen.