Common use of Abrechnung und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. 1&1 stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, in seinem persönlichen Bereich im Kundenportal oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Soweit für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtig- ten Leistungen vor. 8.2. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende: 8.2.1. Der Kunde ermächtigt 1&1, durch eine entsprechende ausdrückliche Er- klärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermäch- tigung / SEPA-Mandat). Dies umfasst auch etwaige Ratenzahlungen welche ge- meinsam mit den Entgelten für Dienstleistungen eingezogen werden können. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungs- stellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungszugang. Bei Ratenzahlungen wird der Kunde vor dem ersten Einzug über die Zeitpunkte der weiteren Einzüge informiert. 8.2.2. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Man- dat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/ Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträ- ge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme), gilt. 8.3. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Rücklastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. 1&1 stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die 10.1 Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, in seinem persönlichen Bereich im Kundenportal oder bei erteilter Einzugsermächtigung auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Soweit für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtig- ten Leistungen vor. 8.2. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende: 8.2.1. Der Kunde ermächtigt 1&1, durch eine entsprechende ausdrückliche Er- klärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermäch- tigung / SEPA-Mandat). Dies umfasst auch etwaige Ratenzahlungen welche ge- meinsam mit den Entgelten für Dienstleistungen eingezogen werden könnenBasis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“Prenotifikation) erfolgt spätestens 5 mit der Rechnungsstellung, d. h. fünf (5) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungs- stellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungszugang. Bei Ratenzahlungen wird der Kunde vor dem ersten Einzug über die Zeitpunkte der weiteren Einzüge informiert. 8.2.2. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Man- dat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/ Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträ- ge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme), gilt. 8.3. Der Kunde hat für ausreichende eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu sorgentragen. 10.2 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen vom Unternehmen beauftragt hat, damit ist das Unternehmen berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die fälligen Beträge eingezogen werden können. Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat 10.3 Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 das Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr gemäß den entstandenen Rücklastschriftgebühren der jeweils aktuellen Preisliste kontoführenden Bank des Unternehmens pro RücklastschriftLastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt das Unternehmen dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungs-gehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfol- gen konnte. 10.4 Die gesetzmäßig zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicherten Ver- kehrsdaten werden vom Unternehmen nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und spätestens nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfris- ten gelöscht. Im Fall der Erhebung von Einwendungen werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus gespeichert. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten ge- speichert, oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft das Unternehmen keine Nachweis- oder Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. 10.5 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlun- gen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben. 10.6 Beide Seiten können nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend ma- chen, soweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

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Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.16.1. Im Regelfall stellt 1&1 stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, in seinem persönlichen Bereich im Kundenportal oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Soweit Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung Übermitt- lung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich istsein kann, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtig- ten berücksichtigten Leistungen vor. 8.26.2. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende: 8.2.16.3. Der Kunde ermächtigt 1&1, durch eine entsprechende ausdrückliche Er- klärungErklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermäch- tigung Einzugsermächtigung / SEPASE- PA-Mandat). Dies umfasst auch etwaige Ratenzahlungen welche ge- meinsam mit den Entgelten für Dienstleistungen eingezogen werden können. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungs- stellungRechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach RechnungszugangRechnungs- zugang. Bei Ratenzahlungen Die Rechnung wird der dem Kunden per E-Mail, oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü, oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde vor hat für ausreichende Deckung auf dem ersten Einzug über angegebenen Konto zu sorgen, damit die Zeitpunkte der weiteren Einzüge informiertfälligen Beträge eingezogen werden können. 8.2.26.4. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Man- dat Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/ ge- sonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträ- geRechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme), ) gilt. 8.36.5. Der Kunde Für zurückgegebene Lastschriften und nicht eingelöste Schecks hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Bei Rücklastschriften, die der Kunde 1&1 die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Rücklastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.16.1. Im Regelfall stellt 1&1 stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, in seinem persönlichen Bereich im Kundenportal oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Soweit Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung Übermitt- lung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich istsein kann, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtig- ten berücksichtigten Leistungen vor. Wurde zwischen 1&1 und dem Kunden die Zahlung eines Kaufpreises in Raten vereinbart, ergibt sich die Fälligkeit der Raten, deren Höhe und Anzahl, sowie etwaige Anzahlungen und/oder Restzahlungen aus der entsprechenden Vereinbarung. Gerät der Kunde mit mehreren Raten ganz oder teilweise in Verzug, kann 1&1 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Vereinbarung zur Ratenzahlung kündigen und die Restschuld fällig stellen. Zahlungen auf den Kaufpreis dienen der Tilgung der jeweils ältesten fälligen Rate. Weitergehende Rechte, die sich aus dem Verzug des Kunden ergeben, bleiben vorbehalten. 8.26.2. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende: 8.2.16.3. Der Kunde ermächtigt 1&1, durch eine entsprechende ausdrückliche Er- klärungErklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermäch- tigung Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Dies umfasst gegebenenfalls auch etwaige Ratenzahlungen welche ge- meinsam gemeinsam mit den Entgelten für Dienstleistungen eingezogen werden können. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungs- stellungRechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach RechnungszugangRechnungs- zugang. Bei Ratenzahlungen wird der Kunde vor dem ersten Einzug ebenfalls über die Zeitpunkte der weiteren Einzüge informiert. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü, oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. 8.2.26.4. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Man- dat Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/ ge- sonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträ- geRechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme), ) gilt. 8.36.5. Der Kunde Für zurückgegebene Lastschriften und nicht eingelöste Schecks hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Bei Rücklastschriften, die der Kunde 1&1 die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Rücklastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

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Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.114 Preise § 15 Preisänderungen (1) Bei Dauerschuldverhältnissen ist Bisnode zu Preiserhö- hungen berechtigt, wenn diese bezogen auf das entsprechende Produkt innerhalb eines Jahres seit der letzten Preiserhöhung fünf Prozent oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren seit der letzten Preiserhöhung 15 Prozent des zuvor geltenden Preises nicht übersteigen und 1. 1&1 stellt dem Kunden monatlich eine Rechnungdie Preiserhöhung entweder der bei Bisnode eingetretenen Kostensteigerung für die Bereitstellung des Produkts oder der Steigerung des Bisnode-Listenpreises für das betreffen- de Produkt entspricht oder 2. Die Rechnung wird dem Kunden per E-MailBisnode den Leistungsumfang des bestellten Produkts mehr als nur unwesentlich erweitert hat und die Preiserhöhung dazu in einem angemessenen Verhältnis steht. Als Preiserhöhungen gelten sowohl unmittelbare Anhebungen der zu zahlenden Beträge als auch mittelbare Verteuerungen durch Änderungen von Referenz- und Umrechnungstabellen (beispielsweise „Einheitentabellen“), wesentliche Leistungsbe- schränkungen oder die Reduzierung erteilter Nutzungsrechte. (2) Preisänderungen werden frühestens mit Beginn des über- nächsten Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden, die in seinem persönlichen Bereich Textform oder durch einen Hinweis im Kundenportal oder persön- lichen Bereich seines elektronischen Kundenkontos erfolgen Stand: Juli 2018 kann, wirksam. Überschreitet eine Preiserhöhung eine der in Absatz 1 Satz 1 genannten Grenzen, ist der Kunde zur Kündi- gung des Vertrags innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preis- erhöhung berechtigt. Macht der Kunde von diesem Recht kei- nen Gebrauch und kann dort von ist der Kunde auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung über die Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt. Will der Kunde Datensätze aufgrund bestimmter Auswahlkrite- rien beziehen und teilt ihm abgerufen werden. Die Rechnung wird jeweils Bisnode vor Vertragsschluss die sich anhand der Auswahlkriterien voraussichtlich ergebende Liefer- menge mit dem Zugang fällig. Soweit für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist(„Potenzialanalyse“), behält handelt es sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtig- den genann- ten Leistungen vor. 8.2. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgenDatensatzstückzahlen lediglich um unverbindliche Richt- werte. Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPAErfüllung des Vertrags ist allein die von Bisnode für den jeweiligen Auftrag tatsächlich selektierte und gelieferte Anzahl der Datensätze maßgeblich. Diese kann sich nach Ver- tragsschluss bis zum Zeitpunkt der Lieferung wegen der stän- digen Zu- und Abgänge auf der Bisnode-Lastschrift) Datenbank sowie aus Gründen der Qualitätskontrolle geringfügig verändern. Wurde für den Auftrag ein Mindestauftragswert vereinbart, bildet dieser unabhängig von der tatsächlich gelieferten Anzahl der Datensät- ze die Preisuntergrenze. Alle Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung beim Kunden jeweils sofort und ohne Abzug fällig. Beanstandungen gegen die Höhe der Abrechnung müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei Bisnode eingegangen sein, andernfalls gilt das Folgende: 8.2.1die Abrechnung als genehmigt. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden kön- nen nur geltend gemacht werden, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ermächtigt 1&1Übergang vereinbarter Nutzungsrechte sowie die Übertragung des Eigentums an den gelieferten Produkten steht unter dem Vor- behalt der vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, durch eine entsprechende ausdrückliche Er- klärungunabhängig da- von, auf welchem Rechtsgrund die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermäch- tigung / SEPA-Mandat). Dies umfasst auch etwaige Ratenzahlungen welche ge- meinsam mit den Entgelten für Dienstleistungen eingezogen werden können. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungs- stellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungszugang. Bei Ratenzahlungen wird der Kunde vor dem ersten Einzug über die Zeitpunkte der weiteren Einzüge informiertForderungen beruhen. 8.2.2. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Man- dat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/ Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträ- ge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme), gilt. 8.3. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Rücklastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

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Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. 1&1 stellt 10.1 Rechnungen werden dem Kunden monatlich im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde erhält grundsätzlich eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden Benachrichtigung per E-Mail, in seinem persönlichen Bereich sobald die Rechnung im Kundenportal oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werdenzur Verfügung steht. Die Rechnung wird jeweils mit Es obliegt dem Zugang fällig. Soweit für eine vollständige Abrechnung Kunden, regelmäßig die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtig- ten Leistungen vorRechnungsdaten abzurufen. 8.2. Die Zahlung 10.2 Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von drei (3) Werktagen nach Zugang der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Für die Zahlung durch Lastschrift (Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende: 8.2.1. Der Kunde ermächtigt 1&1, durch eine entsprechende ausdrückliche Er- klärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermäch- tigung / SEPA-Mandat). Dies umfasst auch etwaige Ratenzahlungen welche ge- meinsam mit den Entgelten für Dienstleistungen eingezogen werden könnenBasis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“Prenotifikation) erfolgt spätestens 5 mit der Rechnungsstellung, d.h. drei (3) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungs- stellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungszugang. Bei Ratenzahlungen wird der Kunde vor dem ersten Einzug über die Zeitpunkte der weiteren Einzüge informiert. 8.2.2. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Man- dat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/ Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträ- ge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme), gilt. 8.3. Der Kunde hat für ausreichende eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu sorgentragen. 10.3 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen vom Unternehmen beauftragt hat, damit ist das Unternehmen berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die fälligen Beträge eingezogen werden können. Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat. 10.4 Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 das Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr gemäß den entstandenen Rücklastschriftgebühren der jeweils aktuellen Preisliste kontoführenden Bank des Unternehmens pro RücklastschriftLastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt das Unternehmen dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte. 10.5 Die gesetzmäßig zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicherten Verkehrsdaten werden vom Unternehmen nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und spätestens nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Im Fall der Erhebung von Einwendungen werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus gespeichert. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert, oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft das Unternehmen keine Nachweis- oder Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. 10.6 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben. 10.7 Beide Seiten können nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

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