Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. Der Kunde kann online über den Ladedienst-Kundenbereich auf der Ladedienst- Webseite seine monatlichen Rechnungen abrufen. In der Rechnung sind die Aufstellung aller monatlichen Kosten ersichtlich sowie eine Einzelaufstellung der Ladevorgänge im jeweiligen Abrechnungszeitraum mit Datum, Ort und Dauer ersichtlich. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung abrufbar ist. 8.2. Die pro Kalendermonat angefallenen Kosten werden am vierten Werktag des folgenden Kalendermonats vom Zahlungsmittel abgebucht, das der Kunde im Ladedienst-Kundenbereich hinterlegt hat. Geschäftskunden, die auf Rechnung zahlen (vgl. Ziffer 2.4), haben den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die DCS ist bestrebt, Ladevorgänge jeweils im Folgemonat abzurechnen, kann dies allerdings (z.B. aufgrund verspäteter Abrechnung von Ladedienst-Partnern gegenüber der DCS) nicht garantieren. 8.3. Gegen die Ansprüche der DCS kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist, auf einem Widerruf des Kunden beruht oder wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht. 8.4. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, ist DCS berechtigt, dem Kunden die Nutzung vom Ladedienst zu sperren. Das gilt nicht, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der vom Kunden geschuldeten Gegenleistung offensteht.
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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Nutzungsbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Nutzungsbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Nutzungsbedingungen
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. Der Kunde kann online über den Ladedienst-Kundenbereich auf der Ladedienst- Ladedienst-Webseite seine monatlichen Rechnungen abrufen. In der Rechnung sind die Aufstellung aller monatlichen Kosten ersichtlich sowie eine Einzelaufstellung der Ladevorgänge im jeweiligen Abrechnungszeitraum mit Datum, Ort und Dauer ersichtlich. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung abrufbar ist.
8.2. Die pro Kalendermonat angefallenen Kosten werden am vierten Werktag des folgenden Kalendermonats vom Zahlungsmittel abgebucht, das der Kunde im Ladedienst-Ladedienst- Kundenbereich hinterlegt hat. Geschäftskunden, die auf Rechnung zahlen (vgl. Ziffer 2.4), haben den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die DCS ist bestrebt, Ladevorgänge jeweils im Folgemonat abzurechnen, kann dies allerdings (z.B. aufgrund verspäteter Abrechnung von Ladedienst-Partnern gegenüber der DCS) nicht garantieren.
8.3. Gegen die Ansprüche der DCS kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist, auf einem Widerruf des Kunden beruht oder wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.
8.4. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, ist DCS berechtigt, dem Kunden die Nutzung vom Ladedienst zu sperren. Das gilt nicht, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der vom Kunden geschuldeten Gegenleistung offensteht.
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Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. Der Kunde kann online über den Ladedienst-Kundenbereich auf der Ladedienst- Ladedienst-Webseite seine monatlichen Rechnungen abrufen. In der Rechnung sind die Aufstellung aller monatlichen Kosten ersichtlich sowie eine Einzelaufstellung der Ladevorgänge im jeweiligen Abrechnungszeitraum mit Datum, Ort und Dauer ersichtlich. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung abrufbar ist.
8.2. Die pro Kalendermonat angefallenen Kosten werden am vierten Werktag des folgenden Kalendermonats vom Zahlungsmittel abgebucht, das der Kunde im Ladedienst-Kundenbereich hinterlegt hat. Geschäftskunden, die auf Rechnung zahlen (vgl. Ziffer 2.4), haben den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die DCS ist bestrebt, Ladevorgänge jeweils im Folgemonat abzurechnen, kann dies allerdings (z.B. aufgrund verspäteter Abrechnung von Ladedienst-Partnern gegenüber der DCS) nicht garantieren.
8.3. Gegen die Ansprüche der DCS kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist, auf einem Widerruf des Kunden beruht oder wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.
8.4. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, ist DCS berechtigt, dem Kunden die Nutzung vom Ladedienst zu sperren. Das gilt nicht, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der vom Kunden geschuldeten Gegenleistung offensteht.
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8.2. Die pro Kalendermonat angefallenen Kosten werden am vierten Werktag des folgenden Kalendermonats vom Zahlungsmittel abgebucht, das der Kunde im Ladedienst-Kundenbereich hinterlegt hat. Geschäftskunden, die auf Rechnung zahlen (vgl. Ziffer 2.4), haben den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die DCS ist bestrebt, Ladevorgänge jeweils im Folgemonat abzurechnen, kann dies allerdings (z.z. B. aufgrund verspäteter Abrechnung von Ladedienst-Partnern gegenüber der DCS) nicht garantieren.
8.3. Gegen die Ansprüche der DCS kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist, auf einem Widerruf des Kunden beruht oder wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.
8.4. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, ist DCS berechtigt, dem Kunden die Nutzung vom Ladedienst zu sperren. Das gilt nicht, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der vom Kunden geschuldeten Gegenleistung offensteht.
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