Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1 Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Preno- tifikation) erfolgt mit der Rechnungsstellung, d. h. fünf (5) Werktage vor der Gel- tendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. 10.2 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen vom Unternehmen beauftragt hat, ist das Unternehmen berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu er- stellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat. 10.3 Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet das Unterneh- men eine Bearbeitungsgebühr gemäß den entstandenen Rücklastschriftgebüh- ren der kontoführenden Bank des Unternehmens pro Lastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt das Un- ternehmen dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte. 10.4 Die gesetzmäßig zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicher- ten Verkehrsdaten werden vom Unternehmen nach Rechnungsversand stan- dardmäßig vollständig gespeichert und spätestens nach den gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen gelöscht. Im Fall der Erhebung von Einwendungen werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus ge- speichert. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert, oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft das Un- ternehmen keine Nachweis- oder Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. 10.5 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzah- lungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unver- zinst gutgeschrieben. 10.6 Beide Seiten können nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1 Rechnungen werden dem Kunden im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde erhält grundsätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Rechnung im Kundenportal zur Verfügung steht. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.
10.2 Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung Einzugsermäch- tigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Preno- tifikationPrenotifikation) erfolgt mit der RechnungsstellungRech- nungsstellung, d. h. d.h. fünf (5) Werktage vor der Gel- tendmachung Geltendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen.
10.2 10.3 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen vom Unternehmen beauftragt beauf- tragt hat, ist das Unternehmen berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu er- stellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.Ge-
10.3 10.4 Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet das Unterneh- men Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr gemäß den entstandenen Rücklastschriftgebüh- ren Rücklastschriftgebühren der kontoführenden Bank des Unternehmens Unterneh- mens pro Lastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden entstan- den ist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt das Un- ternehmen Unternehmen dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen er- folgen konnte.
10.4 10.5 Die gesetzmäßig zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicher- ten ge- speicherten Verkehrsdaten werden vom Unternehmen nach Rechnungsversand stan- dardmäßig Rech- nungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und spätestens spätes- tens nach den gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Im Fall der Erhebung von Einwendungen werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus ge- speichertgespeichert. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine kei- ne Verkehrsdaten gespeichert, oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft das Un- ternehmen Unternehmen keine Nachweis- oder Auskunftspflicht Auskunfts- pflicht für die Einzelverbindungen.
10.5 10.6 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzah- lungenÜberzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unver- zinst unverzinst gutgeschrieben.
10.6 10.7 Beide Seiten können nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1 Rechnungen werden dem Kunden im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde erhält grundsätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Rechnung im Kundenportal zur Verfügung steht. Es ob- liegt dem Kunden, regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.
10.2 Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung Einzugsermäch- tigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Preno- tifikationPrenotifikation) erfolgt mit der RechnungsstellungRech- nungsstellung, d. h. d.h. fünf (5) Werktage vor der Gel- tendmachung Geltendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen.
10.2 10.3 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen vom Unternehmen beauftragt beauf- tragt hat, ist das Unternehmen berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung Ge- samtrechnung zu er- stellenerstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
10.3 10.4 Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet das Unterneh- men Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr gemäß den entstandenen Rücklastschriftgebüh- ren Rücklastschriftgebühren der kontoführenden Bank des Unternehmens pro Lastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden Scha- den überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt das Un- ternehmen Unternehmen dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde Kun- de und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Das Unternehmen Unterneh- men ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
10.4 10.5 Die gesetzmäßig zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicher- ten ge- speicherten Verkehrsdaten werden vom Unternehmen nach Rechnungsversand stan- dardmäßig Rech- nungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und spätestens spätes- tens nach den gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Im Fall der Erhebung von Einwendungen werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus ge- speichert. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert, oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft das Un- ternehmen keine Nachweis- oder Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.Klärung
10.5 10.6 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzah- lungenÜberzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unver- zinst unverzinst gutgeschrieben.
10.6 10.7 Beide Seiten können nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt festgestellt sind.
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Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1 Rechnungen werden dem Kunden im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde erhält grundsätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Rechnung im Kundenportal zur Verfügung steht. Es ob- liegt dem Kunden, regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.
10.2 Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung Einzugsermäch- tigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Preno- tifikationPrenotifikation) erfolgt mit der RechnungsstellungRech- nungsstellung, d. h. d.h. fünf (5) Werktage vor der Gel- tendmachung Geltendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen.
10.2 10.3 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen vom Unternehmen beauftragt be- auftragt hat, ist das Unternehmen berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung Ge- samtrechnung zu er- stellenerstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
10.3 10.4 Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet das Unterneh- men Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr gemäß den entstandenen Rücklastschriftgebüh- ren Rücklastschriftgebühren der kontoführenden Bank des Unternehmens pro Lastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt das Un- ternehmen dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.Unternehmens
10.4 10.5 Die gesetzmäßig zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicher- ten ge- speicherten Verkehrsdaten werden vom Unternehmen nach Rechnungsversand stan- dardmäßig Rech- nungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und spätestens spätes- tens nach den gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Im Fall der Erhebung von Einwendungen werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus ge- speichertgespeichert. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine kei- ne Verkehrsdaten gespeichert, oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft das Un- ternehmen Unternehmen keine Nachweis- oder Auskunftspflicht Auskunfts- pflicht für die Einzelverbindungen.
10.5 10.6 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzah- lungenÜberzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unver- zinst unverzinst gutgeschrieben.
10.6 10.7 Beide Seiten können nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt festgestellt sind.
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