Common use of Abschleppdienst Clause in Contracts

Abschleppdienst. Wenn das Fahrzeug durch Panne, Verkehrsunfall, Brand, (auch teilweisen oder versuchten) Diebstahl, (auch versuchten) Raub derart beschädigt wird, dass es nicht in einer Verfassung ist, um sich selbständig fortzubewegen, schickt die Organisationszentrale dem Versicherten unmittelbar einen Abschleppwagen, um das Fahrzeug zur nächsten Kundendienststelle des Fahrzeugherstellers oder, falls dies nicht möglich oder zu kostenaufwendig ist, zur nächstgelegenen Werkstatt abzuschleppen. Tritt der Schadenfall im Ausland oder auf der Autobahn auf, gibt die Organisationszentrale spezifische Anweisungen. Die Gesellschaft übernimmt die Gebühr für die Ausfahrt und die Kosten für die Hin- und Rückfahrt des Pannendienstes bis zu einem Höchstbetrag von Euro 200,00 pro Schadenfall. Den eventuell darüber hinausgehenden Betrag trägt der Versicherte. Die Kosten für eventuell bei der Notreparatur verwendete Ersatzteile, die Arbeitskosten sowie alle sonstigen Kosten für die vom Pannendienst ausgeführten Reparaturen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 52 von 107 Die Versicherungsdeckung besteht nicht, wenn das Fahrzeug den Unfall oder die Panne erlitten hat, während es abseits von öffentlichen Straßen oder diesen gleichgestellten Flächen (Off-Road-Fahrten) unterwegs war.

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Abschleppdienst. Wenn das Fahrzeug durch Panne, Verkehrsunfall, Brand, (auch teilweisen oder versuchten) Diebstahl, (auch versuchten) Raub derart beschädigt wird, dass es nicht in einer Verfassung ist, um sich selbständig fortzubewegen, schickt die Organisationszentrale dem Versicherten unmittelbar einen Abschleppwagen, um das Fahrzeug zur nächsten Kundendienststelle des Fahrzeugherstellers oder, falls dies nicht möglich oder zu kostenaufwendig ist, zur nächstgelegenen Werkstatt abzuschleppen. Tritt der Schadenfall im Ausland oder auf der Autobahn auf, gibt die Organisationszentrale spezifische Anweisungen. Die Gesellschaft übernimmt die Gebühr für die Ausfahrt und die Kosten für die Hin- und Rückfahrt des Pannendienstes bis zu einem Höchstbetrag von Euro 200,00 pro Schadenfall. Den eventuell darüber hinausgehenden Betrag trägt der Versicherte. Die Kosten für eventuell bei der Notreparatur verwendete Ersatzteile, die Arbeitskosten sowie alle sonstigen Kosten für die vom Pannendienst ausgeführten Reparaturen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 52 von 107 Die Versicherungsdeckung besteht nicht, wenn das Fahrzeug den Unfall oder die Panne erlitten hat, während es abseits von öffentlichen Straßen oder diesen gleichgestellten Flächen (Off-Road-Fahrten) unterwegs war.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder

Abschleppdienst. Wenn das Fahrzeug durch Panne, Verkehrsunfall, Brand, (auch teilweisen Diebstahl oder versuchten) DiebstahlWiederauffindung nach Diebstahl oder Raub, (auch versuchten) Raub Tankfehler, Reifenpanne derart beschädigt wird, dass es nicht in einer Verfassung der Lage ist, um sich selbständig fortzubewegen, schickt die Organisationszentrale dem Versicherten unmittelbar einen Abschleppwagen, um das Fahrzeug zur nächsten Kundendienststelle des Fahrzeugherstellers oder, falls dies nicht möglich oder zu kostenaufwendig ist, zur nächstgelegenen Werkstatt abzuschleppen. Tritt der Schadenfall im Ausland oder auf der Autobahn auf, gibt die Organisationszentrale spezifische Anweisungen. Die Gesellschaft übernimmt die Gebühr für die Ausfahrt und Anfahrtskosten uns die Kosten für die Hin- und Rückfahrt des Pannendienstes sowie das Abschleppen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 200,00 pro Schadenfall. Den eventuell darüber hinausgehenden Betrag trägt der Versicherte. Die Kosten für eventuell bei der Notreparatur verwendete Ersatzteile, die Arbeitskosten sowie alle sonstigen Kosten für die vom Pannendienst ausgeführten Reparaturen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 52 von 107 Die Versicherungsdeckung besteht nicht, wenn das Fahrzeug den Unfall oder die Panne Schadenfall erlitten hat, während es abseits von öffentlichen Straßen oder diesen gleichgestellten Flächen (Off-Road-Fahrten) unterwegs war. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Kosten für den Einsatz außerordentlicher Hilfsmittel, auch wenn diese zur Bergung des Fahrzeugs unerlässlich sind.

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Abschleppdienst. Wenn das Fahrzeug durch Panne, Verkehrsunfall, Brand, (auch teilweisen oder versuchten) Diebstahl, (auch versuchten) Raub derart beschädigt wird, dass es nicht in einer Verfassung ist, um sich selbständig fortzubewegen, schickt die Organisationszentrale dem Versicherten unmittelbar einen Abschleppwagen, um das Fahrzeug zur nächsten Kundendienststelle des Fahrzeugherstellers oder, falls dies nicht möglich oder zu kostenaufwendig ist, zur nächstgelegenen Werkstatt abzuschleppen. Tritt der Schadenfall im Ausland oder auf der Autobahn auf, gibt die Organisationszentrale spezifische Anweisungen. Die Gesellschaft übernimmt die Gebühr für die Ausfahrt und die Kosten für die Hin- und Rückfahrt des Pannendienstes bis zu einem Höchstbetrag von Euro 200,00 pro Schadenfall. Den eventuell darüber hinausgehenden Betrag trägt der Versicherte. Die Kosten für eventuell bei der Notreparatur verwendete Ersatzteile, die Arbeitskosten sowie alle sonstigen Kosten für die vom Pannendienst ausgeführten Reparaturen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 52 von 107 Die Versicherungsdeckung besteht nicht, wenn das Fahrzeug den Unfall oder die Panne erlitten hat, während es abseits von öffentlichen Straßen oder diesen gleichgestellten Flächen (Off-Road-Fahrten) unterwegs war.. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 50 von 101

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