Abschleppen des Fahrzeugs und Fahrzeugabtransport Musterklauseln

Abschleppen des Fahrzeugs und Fahrzeugabtransport. A.2.7.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die erforder- lichen Kosten für das Bergen und den Fahrzeugtransport vom Schadensort bis zur nächstgelegenen für die Repara- tur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen ge- genüber verpflichtet ist die Kosten zu übernehmen. Die Kosten für das Abschleppen werden auf die Obergrenzen nach A.2.7.1 angerechnet. Zu beachten ist hierbei Ziffer 3 Sondervereinbarung Werk- stattbindung. A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus- getauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu la- ckiert, verzichten wir in der Fahrzeugversicherung auf ei- nen dem Alter bzw. der Abnutzung der alten Teile und der Lackierung entsprechenden Abzug (neu für alt). Ausnahme: Bei Austausch des Akkus eines Elektrofahr- zeuges richtet sich die Entschädigung nach der Anzahl seiner Betriebsjahre gemäß A.2.1.2.a AKB. A.2.7.4 Ist nach den Angaben im Versicherungsschein ein Wert- ausgleich in der Fahrzeugvollversicherung versichert, so gilt: Wird das Fahrzeug auf Grund eines Unfalls (A.2.3.2) o- der auf Grund einer mut- oder böswilligen Handlung (A.2.3.3) beschädigt, zahlen wir nach Vorlage einer Re- paraturrechnung zusätzlich einen Wertausgleich. Dieser berechnet sich nach dem Alter des versicherten Fahrzeugs - in den ersten 12 Monaten nach Erstzulassung 12,5% - nach 12 bis 24 Monaten nach Erstzulassung 10% - nach 24 bis 36 Monaten nach Erstzulassung 7,5% - nach 36 bis 48 Monaten nach Erstzulassung 5% - nach 48 bis 60 Monaten nach Erstzulassung 2,5% - nach mehr als 60 Monaten nach Erstzulassung 1% der Reparaturkosten netto. Dies gilt auch, wenn Ihr Schaden auf der Grundlage der geschätzten Kosten der Reparatur abgerechnet wird. Der Anspruch auf Wertausgleich besteht nur, wenn kein anderer Schadenversicherer für den Schaden einsteht (Subsidiärdeckung). Diese Regelungen gelten nicht für Leasing-Fahrzeuge.
Abschleppen des Fahrzeugs und Fahrzeugabtransport. A.3.2.3.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf EUR 200,-; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet A.3.2.3.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht ge- werblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entste- henden Kosten. A.3.2.3.4 Eine Panne liegt vor, wenn das Fahrzeug auf Grund eines Defektes nicht mehr fahrbereit ist. Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeu- gen die unvorhergesehene Entladung des Akkus als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Bei Panne oder Unfall des Fahrzeugs erbringen wir die nachfolgen- den Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann: A.3.2.4.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
Abschleppen des Fahrzeugs und Fahrzeugabtransport. Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnort, wenn - das Fahrzeug an einem ausländischen Schaden- ort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert / Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.