Krankenbesuch Musterklauseln

Krankenbesuch. Dauert der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als fünf Tage, organisiert der Versicherer auf Wunsch die Hinreise einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhaus- aufenthaltes und von dort die Rückreise zum Wohnort. Der Versicherer übernimmt die Kosten des Beförderungsmittels. Benötigt die versicherte Person eine Unterkunft am Ort des Krankenhauses bzw. der Bestattung, organisiert der Versicherer diese und übernimmt die Kosten der Unter- kunft bis zu 70 € pro Tag für maximal sieben Tage.
Krankenbesuch. Was passiert, wenn Sie oder eine mitreisende Person sich länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen? Dann orga- nisieren wir den Besuch einer nahestehenden Person. Wir tragen die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher bis 500 EUR.
Krankenbesuch. Wenn fest steht, dass der Krankenhausaufenthalt einer versicherten Person länger als 14 Tage dauert, organisieren wir auf Wunsch die Reise einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort und übernehmen die entstehenden Kosten des Beförderungsmittels für die Hin- und Rückreise. Voraussetzung ist jedoch, dass der Krankenhausaufenthalt bei Ankunft der nahestehenden Person noch nicht abgeschlossen ist.
Krankenbesuch. Dauert der Krankenhausaufenthalt länger als zehn Tage, organisiert der Versicherer die Reise einer der versicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort und übernimmt die Kosten für das Transportmittel. Die Kosten des Aufenthaltes sind nicht versichert.
Krankenbesuch. A.3.7.13 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen, vermitteln und bezah- len wir die Fahrt und die Übernachtung für Besuche des Erkrankten durch ihm nahe stehende Personen bis zu ei- nem Betrag von 500 EUR. A.3.7.14 Im Fall Ihres Todes auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 vermitteln wir nach Abstimmung mit den An- gehörigen – die Bestattung am Ort des Todes oder – die Überführung nach Deutschland und übernehmen hierfür die Kosten. Diese Leistung gilt auch beim Tod eines berechtigten In- sassen. A.3.7.15 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten Fahrzeugs auf einer Auslandsreise verschreibungspflich- tige Arzneimittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederher- stellung der Gesundheit benötigen und diese weder von Ihnen noch von einem Arzt vor Ort beschafft werden kön- nen, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und über- nehmen die Kosten für den Versand. Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversands entschei- det der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt im Ausland oder Ihrem Haus- arzt. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Aus- fuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder wenn das Arzneimittel als Suchtmittel gilt. Eine etwaige Abholung oder Auslösung des Arzneimittels beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst werden. Wir übernehmen die Kosten für die Abholung des Arznei- mittels. Die Kosten für die Arzneimittel werden von uns vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo- nats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zurückgezahlt werden.
Krankenbesuch. Wir erstatten die Kosten für einen Krankenbesuch, wenn fest- steht, dass Sie länger als 5 Tage im Krankenhaus bleiben müs- sen. Auf Wunsch organisieren wir in diesem Fall – die Reise einer nahestehenden Person zum Ort des Kran- kenhausaufenthaltes und zurück zum Wohnort und – übernehmen die Hin- und Rückreisekosten. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie bei Ankunft der naheste- henden Person voraussichtlich noch in stationärer Behandlung sind.
Krankenbesuch. Sofern feststeht, dass Ihr Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauert, organisieren wir auf Ihren Wunsch einmalig die Reise einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Kran- kenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort und übernehmen die entstehenden Kosten des Beförderungsmit- tels für die Hin- und Rückreise (einfache Klasse). Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr Krankenhausaufenthalt bei Ankunft der na- hestehenden Person noch nicht abgeschlossen ist.
Krankenbesuch. Blutkonserven
Krankenbesuch. 11.1 Für eine versicherte Person ist ein Aufenthalt in einem Krankenhaus im Ausland von voraussichtlich mehr als zwei Wochen nötig. 11.2 Durch den Krankenbesuch von nahestehenden Personen sind zusätzliche Kosten für Fahrt und Übernachtung entstanden. Wir erstatten diese pro Versicherungsfall bis zu insgesamt 1.000 Euro. 11.3 Sie müssen uns die Dauer des Aufenthaltes im Krankenhaus nachweisen. Hierfür legen Sie uns eine Bestätigung des Krankenhauses vor.
Krankenbesuch. Wenn fest steht, dass der Krankenhausaufenthalt einer versicherten Person länger als 5 Tage dauert, organisieren wir auf Wunsch die Reise einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort und übernehmen die entstehenden Kosten des Beförderungsmittels für die Hin- und Rückreise. Voraussetzung ist jedoch, dass der Krankenhausaufenthalt bei Ankunft der nahestehenden Person noch nicht abgeschlossen ist.