Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll. 2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung. 3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben. 4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. 5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht. 6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex. 7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung. 8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex SD Art verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware der Vertragsgegenstand nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnli- chen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-Ge- sundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Bean- spruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex SD Art ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex SD Art aufgenommene Bestellungen Bestel- lungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SD Art wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten WareAus-/Ablieferung des Vertragsgegenstandes, sonstiges Verhalten von SynFlex SD Art oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex SD Art kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung Bestel- lung des Kunden bei SynFlex SD Art eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SD Art ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex SD Art unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SD Art ist für den Umfang des Vertragsinhaltes Vertragsin- haltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenInternationalen Geschäftsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SD Art. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex SD Art nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex SD Art eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex SD Art bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche tatsäch- liche Auslieferung der bestellten Wareoder Erbringung des Vertragsgegenstandes, sonstiges Verhalten von SynFlex SD Art oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex SD Art sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex SD Art abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärun- gen mit Wirkung für oder gegen SD Art abzugeben oder entgegen zu nehmen, be- urteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung Be- stätigung von SynFlexSD Art.
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Samples: Internationale Geschäftsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde 4.1 Grundlage für den Abschluss eines Kaufvertrags ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden Käufers, die als Antwort auf das Angebot des Verkäufers erteilt wird.
4.2 Im Falle einer Änderung des Angebots oder der Einführung von Vorbehalten zur Bestellung des Käufers kommt der Vertrag erst zum Zeitpunkt der Bestätigung der Annahme der Bestellung mit Änderungen oder Vorbehalten durch den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorhebenVerkäufer zustande. Die Regeln Nichtbestätigung einer solchen Bestellung ist gleichbedeutend mit der Tatsache, dass die individuelle Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde. Wenn der Käufer eine Bestellung aufgibt, ohne zuvor ein schriftliches Angebot erhalten zu haben, ist eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers erforderlich, um den Vertrag abzuschließen. Fehlende Annahme der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer nach Erhalt des Auftrags oder fehlende ausdrückliche Annahme von Änderungen des Käufers in den Auftragsbedingungen durch den Verkäufer bedeutet die Verweigerung der Annahme des Auftrags zur Ausführung. In dieser Situation stehen dem Käufer keine Ansprüche gegen den Verkäufer in Bezug auf die gesendete Bestellung zu. Die Bestätigung der Annahme der Bestellung wird dem Käufer per
4.3 Kataloge, Preislisten und Werbematerialien dienen nur zu Informationszwecken, auch wenn sie als „Angebote“ gekennzeichnet sind und einen Anreiz zu Verhandlungen bieten.
4.4 Die Handelsvertreter der MFO handeln innerhalb der Grenzen der ihnen erteilten Vollmachten. Bestätigungen der Bestellung, die von nicht vom Verkäufer bevollmächtigten Personen unterzeichnet und versandt werden, sind nicht bindend. Der Verkäufer haftet nicht für Vertragsabschlüsse die Handlungen der Handelsvertreter, die über den Umfang der ihnen erteilten Vollmacht hinausgehen.
4.5 Für die Gültigkeit des Abschlusses eines Einzelvertrages oder seiner Änderung sollten alle zwischen den Parteien diesbezüglich ausgetauschten Erklärungen der anderen Partei schriftlich per Post oder E-Mail zugestellt werden. Diese Bestimmung gilt insbesondere für Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen. Alle Vereinbarungen, Zusicherungen, Versprechungen und Garantien, die der Händler im elektronischen Geschäftsverkehr gemZusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages oder der Abgabe eines Angebotes mündlich abgibt, sind nicht bindend. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungDer Käufer kann sich gegenüber dem Verkäufer nicht auf das Fehlen von Vollmachten von Personen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung handeln, berufen und kann sich nicht den Wirkungen von Willenserklärungen entziehen, die von diesen Personen gegenüber dem Verkäufer abgegeben wurden, die sie in gutem Glauben angenommen haben.
3. Sämtliche4.6 Ist der Verkäufer aus Gründen, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung er nicht zu vertreten hat und die den Rohstofflieferanten betreffen, nicht in der bestellten WareLage, sonstiges Verhalten von SynFlex den Vertrag ganz oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagenteilweise zu erfüllen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen isthat der Käufer das Recht, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen 3 Monaten nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informierenVertragsabschluss vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch zwar erst dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist zur Erfüllung des Kunden abweichtVertrages gesetzt wurde. Der Vertrag kommt nur dann Verkäufer haftet nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingehtfür daraus entstehende Schäden.
6. Besondere Wünsche 4.7 Diese GCS stellen einen integralen Bestandteil des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter Angebots und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des jedes abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexdar.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde Lieferant ist vor Vertragsabschluss Abschluss eines jeden Vertrages zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Tecnamic verpflichtet, wenn - für die zu liefernde Lieferung der Ware in eine andere Sache eingebaut dritte Staaten Beschränkungen oder besondere Melde-, Registrierungs- oder Informationspflichten oder sonstige Marktzugangserfordernisse bestehen, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten. Der Lieferant ist des Weiteren vor Vertragsabschluss zu einem schriftli- chen Hinweis an eine andere Sache angebracht werden sollTecnamic verpflichtet, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - wenn die zu liefernde Ware nicht ausschließlich uneingeschränkt für die gewöhnliche dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sein soll ist, wenn für den Umgang mit der zu liefernden Ware besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn mit der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde liefernden Ware unter unüblichen oder ein besonderes besondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden Risiken oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten müssten. Gleiches gilt, wenn zu der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder - in sonstigen an die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet Öffentlichkeit gerichte- ten Äußerungen im In- oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer Ausland gemachte Aussagen des Kunden geliefert werden sollLieferanten oder Aussagen Dritter, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten, nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden.
2. Bestellungen Angebote des Kunden Lieferanten sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung das Angebot des Kunden Lieferanten von den Vorschlägen oder dem Angebot der Anfrage bzw. Bestel- lung von SynFlex Tecnamic ab, wird der Kunde Lieferant die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungDen Vertrag begleitende Ab- bildungen und Zeichnungen sowie Mengen-, Maß- und Gewichts- angaben sind verbindlich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Tecnamic aufgegebene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Tecnamic wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Entgegennahme von Ware, ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von SynFlex Tecnamic oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden Lieferanten auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Tecnamic kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung das Angebot des Kunden Lieferanten bei SynFlex Tecnamic eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Tecnamic ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie – abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge – sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungenallgemeinen Einkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden Lieferanten abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde Lieferant schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Tecnamic nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden Lieferanten entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.sieben
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Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex KAST verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware bzw. sonstige Leistung nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Umwelt- Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex KAST ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex KAST aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex KAST wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex KAST oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex KAST kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung bis zum Ablauf von vierzehn (14) 14 Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex KAST eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) 14 Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum Druckdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex KAST unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex KAST ist für den Umfang des gesamten Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Zusicherungen oder Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenVertrages, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexBestätigung. Der Vertrag kommt unabhängig von Xxx und Ausmaß der Abweichungen nur dann nicht zustande, wenn der Kunde die beanstandeten Abweichungen schriftlich spezifiziert und rügt und die Rüge kurzfristig, spätestens 7 Kalendertage nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Kunden bei KAST eingeht.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
86. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex KAST sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex KAST abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen gleichermaßen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexKAST.
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Samples: International Sales Terms
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex WSW verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex WSW ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex WSW aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex WSW wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex WSW oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex WSW kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex WSW eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex WSW ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex WSW unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex WSW ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex WSW nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex WSW eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexWSW.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex WSW bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex WSW oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex WSW sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex WSW abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexWSW.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde Lieferant ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Ems PreCab verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich uneingeschränkt für die gewöhnliche Verwendung dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Ver- wendung geeignet sein soll ist, wenn für den Umgang mit der zu liefernden Ware besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn mit der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde liefernden Ware unter unüblichen oder ein besonderes be- sondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden Risiken oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten Scha- densmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten müssten. Gleiches gilt, wenn zu der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder - in sonstigen an die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet Öffentlichkeit gerichteten Äußerungen im In- oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer Ausland gemachte Aussagen des Kunden geliefert werden sollLieferanten oder Aussagen Dritter, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten, nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden.
2. Bestellungen Angebote des Kunden Lieferanten sind schriftlich abzufassen. Weicht die das Angebot des Lieferanten von der Anfrage bzw. Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Ems PreCab ab, wird der Kunde Liefe- rant die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen Ems PreCab aufgegebene Be- stellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung „Bestellung“ von SynFlex Ems PreCab wirksam. Der Vertrag kommt zustande, wenn innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen ab Datum der schriftlichen „Bestellung“ die von Ems PreCab dem Lieferanten zugeleitete „Bestell-Annahme“ ohne inhaltliche Änderun- gen und von dem Lieferanten rechtsverbindlich unterzeichnet bei Ems PreCab eingeht oder der Lieferant die „Bestellung“ konkludent annimmt. Der Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Lieferant schriftlich rügt, dass die von Ems PreCab dem Lieferanten zugeleitete „Bestellung“ nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Lie- feranten entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfris- tig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche „Bestellung“ bei dem Lieferanten eingegangen ist, bei Ems PreCab eingeht. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten WareEntge- gennahme von Ware und/oder die Abnahme von Werkleistungen, ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von SynFlex Ems PreCab oder Schweigen begründen kein Vertrauen Ver- trauen des Kunden Lieferanten auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung „Bestellung“ von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Ems PreCab ist für den Umfang des gesamten Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss maßgebend, auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wiein irgendeiner Weise, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenEinkaufsbe- dingungen, von den Erklärungen des Kunden Lieferanten abweicht. Der Den Vertrag kommt nur dann nicht zustandebegleiten- de Abbildungen und Zeichnungen sowie Mengen-, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert Maß- und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingehtGewichtsangaben sind verbindlich.
65. Besondere Wünsche des KundenJede Verkürzung der gesetzlichen oder der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen formulierten Rechte von Ems PreCab, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, jede Beschränkung oder jeder Ausschluss von gesetzlichen Gewährleistungen oder von Garantien oder sonstige Zusicherungen von Zusagen des Lieferanten im Hinblick auf die Ware und/oder Werkleistungen oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form Art und Umfang von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenEms PreCab durchzu- führender Prüfungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch SynFlexEms PreCab.
76. Von dem Kunden Lieferanten gefertigte Bestätigungen des Vertrages Auftragsbestätigungen bleiben ohne Wirkung, ohne oh- ne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Ems PreCab bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten WareEntgegennahme von Ware und/oder Werkleistungen, ihre Bezahlung, noch sonstiges Verhalten von SynFlex Ems PreCab oder Schweigen ein Vertrauen Ver- trauen des Kunden Lieferanten auf die Beachtlichkeit seiner BestätigungAuftragsbestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Agenten von SynFlex Ems PreCab sind nicht befugt, von dem Erfordernis Er- fordernis des rechtzeitigen Eingangs der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex von dem Lieferanten rechtsverbindlich un- terzeichnete „Bestell-Annahme“ bei Ems PreCab abzusehen oder inhaltlich abweichende abwei- chende Zusagen zu machen machen.
8. Ems PreCab ist berechtigt, gegen Erstattung der nachgewiesen damit ausgelösten, angemessenen Aufwendungen des Lieferanten nach Vertragsabschluss die Vorga- ben für die zu liefernde Ware und/oder Garantien Werkleistungen zu erklärenändern oder den abge- schlossenen Vertrag teilweise zu stornieren. Im Falle einer teilweisen Stornierung ist dem Lieferanten auch der nachgewiesen dadurch entfallende, anteilige Gewinn zu erstatten. Für Werkleistungen bleibt es bei der Geltung von § 649 BGB.
9. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages können durch eine den Vertrag mo- difizierende „Bestellung“ von Ems PreCab und die nach Maßgabe von Ziffer II.-3. nachfolgende „Bestell-Annahme“ des Lieferanten vorgenommen werden. Sonstige Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung Be- stätigung von SynFlexEms PreCab.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Xxxxxxx’x verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Xxxxxxx’x ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Xxxxxxx’x aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxx’x wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxxxx’x oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Xxxxxxx’x kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) 14 Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex Xxxxxxx’x eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxx’x ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) 14 Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Xxxxxxx’x unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxx’x ist für den Umfang des gesamten Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden abweichtentspricht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Xxxxxxx’x. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxx’x nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) 7 Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex Xxxxxxx’x eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex Xxxxxxx’x sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex Xxxxxxx’x abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen Xxxxxxx’x abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
7. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen gleichermaßen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexXxxxxxx’x.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex OPTIBELT verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich aus- schließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen Wer- beaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses Ver- tragsabschlusses stützt, - oder die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden darstellen- den oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten Schadensmög- lichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein könnenkön- nen, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex OPTIBELT ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i e Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex OPTIBELT aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche schrift liche Auftragsbestätigung von SynFlex OPTIBELT wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex OPTIBELT oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex OPTIBELT kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex OPTIBELT eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex OPTIBELT ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex OPTIBELT unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex OPTIBELT ist für den Umfang Um- fang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertrags- schluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche aus- schließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheits- erwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages be- dürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestäti- gung durch OPTIBELT. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex OPTIBELT nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entsprichtent- spricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristigkurz- fristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex OPTIBELT eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex OPTIBELT bedarf. Namentlich Nament- lich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex OPTIBELT oder Schweigen ein Vertrauen Ver- trauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Vertriebs- mittler von SynFlex OPTIBELT sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex OPTIBELT abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklärener- klären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexOPTIBELT.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Xxxx- xxxxx verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die eine gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung Eignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Erwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des Abschlusses des konkreten Vertragsabschlusses Vertrages stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- Si- cherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere insbe- sondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-d) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen Schadens- höhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb innerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb innerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Bartscher ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnun- gen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angebo- ten von Bartscher sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Bartscher aufgenommene Bestellungen Be- stellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Bartscher wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges sonsti- ges Verhalten von SynFlex Bartscher oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden Kun- den auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Xxxxxxxxx kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung Bestel- lung des Kunden bei SynFlex Bartscher eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxxx ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Xxxxxxxxx unverzüglich schriftlich informiereninfor- mieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Bartscher ist für den Umfang des Vertragsinhaltes Vertrags- inhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenInternationalen Verkaufs- bedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung von SynFlex Bartscher nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.sieben
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex SYNFLEX verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex SYNFLEX ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angeboten von SYNFLEX sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex SYNFLEX aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SYNFLEX wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.sonstiges
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SYNFLEX ist rechtzeitig rechtzei- tig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen Kalenderta- gen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex SYNFLEX unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SYNFLEX ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SYNFLEX. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex SYNFLEX nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex SYNFLEX eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex SYNFLEX bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex SYNFLEX oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex SYNFLEX sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex SYNFLEX abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen SYNFLEX abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexSYNFLEX.
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Samples: Internationale Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex uns verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt Nutzungen abweichend von den von uns empfohlenen Nutzungsintensitäten vorgesehen ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder Bedingungen einge- setzt wird, die ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollUmweltrisiko darstellen.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen unseren Vor- schlägen oder dem unserem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch unsere Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die unsere schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen durch uns begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann Wir können die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) 14 Kalendertagen, nachdem nach- dem die Bestellung des Kunden bei SynFlex uns eingegangen ist, abgebenerteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) 14 Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum Druckdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex uns unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die Unsere schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes gesamten Vertragsinhalts maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie – abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge sonst wie, namentlich – insbesondere auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, Internationalen Geschäftsbedingungen – von den Erklärungen Er- klärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien insbesondere Zusicherungen oder sonstige Zusicherungen Garan- tien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form Vertrages, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftli- chen Bestätigung. Der Vertrag kommt unabhängig von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenArt und Ausmaß der Abweichungen nur dann nicht zu- stande, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall wenn der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexKunde die Abweichungen schriftlich binnen einer Woche nach Zugang der Auftragsbestäti- gung beanstandet.
76. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Unsere Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex uns abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen gleichermaßen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexdurch uns.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex DEPO verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die eine gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder für die Verarbeitung ungewöhnlicher Materialien vorgesehen ist oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung Eignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Erwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen Werbeaus- sagen oder sonstige Umstände außerhalb des Abschlusses des konkreten Vertragsabschlusses Vertrages stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-d) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb innerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb innerhalb Deutschlands ansässige an- sässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind grundsätzlich schriftlich abzufassen, können aber auch mündlich erteilt werden. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex DEPO ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angeboten von DEPO sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex DEPO aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex DEPO wirksam. Die tatsächliche tatsächli- che Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex DEPO oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex DEPO kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auf- tragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex DEPO eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex DEPO ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex DEPO unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. Sofern jedoch DEPO schriftlich eine Unterzeichnung der Auftragsbestätigung von DEPO durch den Kunden verlangt, wird der Vertrag nur wirksam, wenn innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen ab Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung eine von dem Kunden rechtsgültig unterschriebene Kopie der Auftragsbestätigung bei DEPO eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex DEPO ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend maßge- bend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung Gel- tung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung Auftrags- bestätigung von SynFlex DEPO nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen Abwei- chungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem nach- dem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen eingegangen ist, bei SynFlex DEPO eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen Beschaffen- heitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen Sicherheitsinformatio- nen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexDEPO.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex DEPO bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung Ausliefe- rung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex DEPO oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden Kun- den auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex DEPO sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex DEPO abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Um- fang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen DEPO abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
9. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexDEPO.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 12.1 Sämtliche Verträge, Bestellungen, Abbestellungen sowie auch deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen, um gültig zu sein, der schriftlichen Form. Als schriftliche Form wird auch eine Willensbekundung betrachtet, die per Datenfernübertragung (Internet, Fax) getätigt wurde, die die Bestimmung des Inhalts einer Handlung und der Person, die sie tätigte, ermöglicht. Die Umsetzung eines Geschäfts der Vertragsparteien erfolgt aufgrund:
a) einzelner Kaufverträge;
b) zum Abschluss des Kaufvertrages gemäß diesen AGB kommt es auch in dem Moment, da der Kunde das Angebot durch Zusendung einer Bestellung vorbehaltlos bestätigt. Falls im schriftlichen Angebot des Auftragnehmers nicht Gültigkeitsfrist des Angebots bestimmt wurde, geht man davon aus, dass das Angebot 3 Monate lang verbindlich gilt. Durch die Annahme des Angebots innerhalb der Frist für seine Annahme ist im Sinne der Bestimmung des § 2079 BGB der Kaufvertrag geschlossen. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss nicht berechtigt, seinerseits im Inhalt des Angebots Änderungen vorzunehmen. Falls der Kunde das vorgelegte Angebot ändert, ist der Vertrag nicht abgeschlossen, vielmehr handelt es sich in einem solchen Fall um eine Ablehnung des Angebots, und das geänderte Angebot wird als neues Angebot betrachtet (§ 1740 ff. BGB). Falls der Auftragnehmer das geänderte Angebot bestätigt, ist der Vertrag im Umfang des geänderten Angebots abgeschlossen.
c) deren Mindestbestandteile sind die Angaben über die Menge und die Art der Ware, den Abnahmeort, die Lieferweise und den Liefertermin, die vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden, einschließlich der Bestimmung des Preises, oder
d) der Rahmenverträge mit einer Gültigkeit von mindestens 1 Jahr und der zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex ihnen gehörenden Abbestellungen zu den Lieferungen der Ware.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden auch Dienstleistungen als Ware betrachtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassenim Umfang von 100 % der bestätigten Xxxx zu erledigen.
2.4 Sämtliche Bestellungen und Lieferungen werden aufgrund der AGB des Auftragnehmers durchgeführt. Weicht die Abweichende Bedingungen gelten, sofern sie nicht ausdrücklich in der Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex abangeführt sind, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorhebennicht. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen AGB des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Auftragnehmers gelten auch dann, wenn sie abgesehen der Kunde, obwohl er von Art den Abweichungen der WareGeschäftsbedingungen des Auftragnehmers wusste, Preis die Lieferung vom Auftragnehmer vorbehaltlos annimmt.
2.5 Die AGB bilden einen untrennbaren Bestandteil eines jeden Vertrages/Bestellung zwischen Kunde und Liefermenge sonst wie, namentlich auch Auftragnehmer und gelten spätestens im Hinblick auf Moment der Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer als akzeptiert.
2.6 Alle – mündlichen und schriftlichen – Vereinbarungen, die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungenvor Unterzeichnung des Vertrages von beiden Parteien getroffen wurden und den Gegenstand eines später geschlossenen Kaufvertrages betreffen, von verlieren ihre Wirksamkeit, falls sie nicht in den Erklärungen Kaufvertrag aufgenommen wurden oder sich nicht in Übereinstimmung mit diesen AGB befinden. Die bestellte Ware wird gemäß einer Konstruktionsdokumentation hergestellt. Sofern weder in der Dokumentation noch im Kaufvertrag etwas anderes bestimmt wurde, wird die Ware gemäß ČSN ISO 2768-1 Klasse C , ČSN ISO 2768-2 Klasse L und ČSN EN 13920 Klasse C hergestellt und gemäß DIN ISO 2859-T1 kontrolliert werden. Alle Anforderungen müssen so formuliert sein, dass ihre Überprüfung möglich ist (also beispielsweise nicht „Stellen Sie in der höchstmöglichen Qualität her“). Der Auftragnehmer wird weder die Eignung des zu liefernden Teils für die vom Kunden beabsichtigte Verwendungsweise noch die Eignung der Forderungen und Anweisungen für die Herstellung, die im Kaufvertrag vom Kunden gefordert wurden, überprüfen.
2.7 Der Auftragnehmer stellt die Qualitätskontrolle der Lieferung an seinen Arbeitsplätzen gemäß der internen Instruktion über die Durchführung der Eingangs-, Operations- und Austrittskontrolle sicher, und die Übereinstimmung mit den Forderungen des Kunden abweichtwird von einem Mitarbeiter der technischen Kontrolle auf dem Lieferschein der Lieferung bestätigt. Der Vertrag kommt Ein Kontrollprotokoll selbst wird für die Lieferung nur dann nicht zustandeausgestellt, wenn der Kunde dies so zuvor schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingehtvereinbart wurde.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Springer verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware für Nutzungen abweichend von den in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt den technischen Dokumentationen von Springer beschriebenen Einsatzzwecken vorgesehen ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Springer ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angeboten von Springer sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Springer aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Springer wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxxxxx oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Eine nach der Bestellung des Kunden erteilte Eingangsbestätigung und/oder Bestellübersicht dient allein vorläufigen Informationszwecken und stellt keine Annahme der Bestellung des Kunden dar. Xxxxxxxx kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex Springer eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Xxxxxxxx unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. Sofern jedoch Springer schriftlich eine Unterzeichnung der Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx durch den Kunden verlangt, wird der Vertrag nur wirksam, wenn innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen ab Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung eine von dem Kunden rechtsgültig unterschriebene Kopie der Auftragsbestätigung bei Springer eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Springer. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex Springer eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Springer bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxxxxx oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex Xxxxxxxx sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex Xxxxxxxx abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen Springer abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexSpringer.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Werthenbach verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die eine gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung Eignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Erwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des Abschlusses des konkreten Vertragsabschlusses Vertrages stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Umwelt- Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-d) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb innerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb innerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Werthenbach ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angeboten von Werthenbach sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Werthenbach aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Werthenbach wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Werthenbach oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Werthenbach kann die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) KalendertagenKalender- tagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex Werthenbach eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Werthenbach ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Werthenbach unverzüglich schriftlich informieren, wenn die vorläufige und oder endgültige schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die vorläufige und/oder endgültige schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Werthenbach ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche ausschließ- liche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung von SynFlex Werthenbach nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die vorläufige und/oder endgültige schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen eingegangen ist, bei SynFlex Werthenbach eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexWerthenbach.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Werthenbach bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Werthenbach oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex Werthenbach sind nicht befugt, von dem Erfordernis der vorläufigen und/oder endgültigen schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex Werthenbach abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen Werthenbach abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
9. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexWerthenbach.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1Jeder potenzielle Kunde kann ein Angebot anfordern. Jedes Angebot von TEAMLEADER ORBIT BV, das in einem Kostenvoranschlag formuliert ist, ist für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen gültig, es sei denn, auf dem Kostenvoranschlag ist etwas anderes angegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt das Angebot. TEAMLEADER ORBIT BV steht es frei, die Annahme des Angebots nach Ablauf dieser Frist zu bestätigen. Damit TEAMLEADER ORBIT BV ein Angebot erstellen kann, muss der potenzielle Kunde TEAMLEADER ORBIT BV alle geforderten Unternehmensinformationen zur Verfügung stellen. Der potenzielle Kunde ist vor Vertragsabschluss stellt sicher, dass diese Unternehmensinformationen richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand sind. Der (potenzielle) Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass TEAMLEADER ORBIT BV das Recht hat, ein versandtes Angebot zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtetkorrigieren oder zu widerrufen, auch innerhalb einer angemessenen Frist nach Annahme durch den (potenziellen) Kunden, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die es fehlerhafte Geschäftsbedingungen enthält. In einem solchen Fall stellt TEAMLEADER ORBIT BV dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer so schnell wie möglich ein korrektes Angebot zur Verfügung. Mit der Unterzeichnung des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Angebots und der Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Dienstleistungen beweist der (potenzielle) Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorhebenausdrückliche Absicht, einen Vertrag mit TEAMLEADER ORBIT BV zu schließen. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügtParteien erkennen ausdrücklich an, dass die Auftragsbestätigung Verwendung jeglicher Art von SynFlex nicht elektronischer Kommunikation (z. B. E- Mail) durch den Kunden zum Zwecke der Genehmigung des Angebots zu einer gültigen Vereinbarung führt. Dies steht in jeder Hinsicht den Erklärungen vollem Einklang mit dem belgischen Wirtschaftsgesetz. Im Rahmen des Kunden entsprichtgesetzlich Zulässigen kann TEAMLEADER ORBIT BV auf alle verfügbaren elektronischen Dateien zurückgreifen, um das Bestehen des Vertrages zu beweisen. Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Kunde, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle ihnen beigefügten Anhänge, die Abweichungen schriftlich spezifiziert Bestandteil des Vertrags sind, gelesen hat und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8akzeptiert. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex folgenden Anhänge sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.den vorliegenden Dienstleistungsbedingungen beigefügt:
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Samples: Dienstleistungsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex IMA SCHELLING verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht für die Verarbeitung ungewöhnlicher Materialien vorgesehen ist oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex IMA SCHELLING ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex IMA SCHELLING aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich aus- schließlich durch die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksamIMA SCHELLING wirk- sam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex IMA SCHELLING oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex IMA SCHELLING kann die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung bei Ersatzteilbestellungen bis zum Ablauf von vierzehn (14) Ka- lendertagen und im Übrigen bis zum Ablauf von achtundzwanzig (28) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex IMA SCHELLING eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwi- derruflich.
4. Die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex IMA XXXXXXXXX ist rechtzeitig zugegangenzugegan- gen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex IMA SCHELLING unverzüglich schriftlich informieren, wenn die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung Auftrags- bestätigung verspätet eingeht.
5. Die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex IMA SCHELLING ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenInternationalen Ver- kaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusiche- rungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie Art und Umfang von IMA SCHELLING durchzuführender Prüfungen und Abnahmen im Werk von IMA SCHELLING, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch IMA SCHELLING. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex IMA XXXXXXXXX nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) KalendertageKalen- dertage, nachdem die vorläufige und/oder endgültige, schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex IMA SCHELLING eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex IMA SCHELLING bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten Verhal- ten von SynFlex IMA SCHELLING oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex IMA SCHELLING sind nicht befugt, von dem Erfordernis der vorläufigen und/oder endgültigen, schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen IMA XXXXXXXXX abzu- sehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen IMA SCHELLING abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexIMA XXXXXXXXX.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde Lieferant ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Meyer Werft verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich uneingeschränkt für die gewöhnliche Verwendung dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Ver- wendung geeignet sein soll ist, wenn für den Umgang mit der zu liefernden Ware besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn mit der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde liefernden Ware unter unüblichen oder ein besonderes be- sondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden Risiken oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten Scha- densmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten müssten. Gleiches gilt, wenn zu der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder - in sonstigen an die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet Öffentlichkeit gerichteten Äußerungen im In- oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer Ausland gemachte Aussagen des Kunden geliefert werden sollLieferanten oder Aussagen Dritter, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten, nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden.
2. Bestellungen Angebote des Kunden Lieferanten sind schriftlich abzufassen. Weicht die das Angebot des Lieferanten von der Anfrage bzw. Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Xxxxx Xxxxx ab, wird der Kunde Lieferant die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen Meyer Werft aufgegebene Be- stellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung „Bestellung“ von SynFlex Xxxxx Werft wirksam. Der Vertrag kommt zustande, wenn innerhalb einer Frist von vier- zehn (14) Kalendertagen ab Datum der schriftlichen „Bestellung“ die von Xxxxx Werft dem Lieferanten zugeleitete „Bestell-Annahme“ ohne inhaltliche Änderungen und von dem Lieferanten rechtsverbindlich unterzeichnet bei Xxxxx Xxxxx ein- geht oder der Lieferant die „Bestellung“ konkludent annimmt. Der Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Lieferant schriftlich rügt, dass die von Xxxxx Xxxxx dem Lieferanten zugeleitete „Bestellung“ nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Lie- feranten entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfris- tig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche „Bestellung“ bei dem Lieferanten eingegangen ist, bei Meyer Werft eingeht. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten WareEntge- gennahme von Ware und/oder die Abnahme von Werkleistungen, ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxx Xxxxx oder Schweigen begründen kein Vertrauen Ver- trauen des Kunden Lieferanten auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung „Bestellung“ von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxx Xxxxx ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss gesamten Ver- tragsinhaltes maßgebend, auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wiein irgendeiner Weise, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenEinkaufsbedingun- gen, von den Erklärungen des Kunden Lieferanten abweicht. Der Den Vertrag kommt nur dann nicht zustandebegleitende Ab- bildungen und Zeichnungen sowie Mengen-, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert Maß- und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingehtGewichtsangaben sind ver- bindlich.
65. Besondere Wünsche des KundenJede Verkürzung der gesetzlichen oder der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen formulierten Rechte von Xxxxx Xxxxx, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, jede Beschränkung oder jeder Ausschluss von gesetzlichen Gewährleistungen oder von Garantien oder sonstige Zusicherungen von Zusagen des Lieferanten im Hinblick auf die Ware und/oder Werkleistungen oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form Art und Umfang von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenMeyer Werft durchzu- führender Prüfungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch SynFlexMeyer Werft.
76. Von dem Kunden Lieferanten gefertigte Bestätigungen des Vertrages Auftragsbestätigungen bleiben ohne Wirkung, ohne oh- ne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Meyer Werft bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten WareEntgegennahme von Ware und/oder Werkleistungen, ihre Bezahlung, noch sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxx Xxxxx oder Schweigen ein Vertrauen Ver- trauen des Kunden Lieferanten auf die Beachtlichkeit seiner BestätigungAuftragsbestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Agenten von SynFlex Xxxxx Xxxxx sind nicht befugt, von dem Erfordernis Er- fordernis des rechtzeitigen Eingangs der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex von dem Lieferanten rechtsverbindlich un- terzeichnete „Bestell-Annahme“ bei Xxxxx Werft abzusehen oder inhaltlich abweichende abwei- chende Zusagen zu machen machen.
8. Xxxxx Xxxxx ist berechtigt, gegen Erstattung der nachgewiesen damit ausgelösten, angemessenen Aufwendungen des Lieferanten nach Vertragsabschluss die Vorga- ben für die zu liefernde Ware und/oder Garantien Werkleistungen zu erklärenändern oder den abge- schlossenen Vertrag teilweise zu stornieren. Im Falle einer teilweisen Stornierung ist dem Lieferanten auch der nachgewiesen dadurch entfallende, anteilige Gewinn zu erstatten. Für Werkleistungen bleibt es bei der Geltung von § 649 BGB.
9. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages können durch eine den Vertrag mo- difizierende „Bestellung“ von Xxxxx Xxxxx und die nach Maßgabe von Ziffer II.-3. nachfolgende „Bestell-Annahme“ des Lieferanten vorgenommen werden. Sonstige Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung Be- stätigung von SynFlexXxxxx Xxxxx.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Springer verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware für Nutzungen abweichend von den in den technischen Dokumentationen von Springer beschriebenen Einsatzzwecken vorgesehen ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt ein- gesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Springer ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Springer aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Springer wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxxxxx oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Xxxxxxxx kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex Springer eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Xxxxxxxx unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. Sofern Springer schriftlich eine Unterzeichnung der Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx durch den Kunden verlangt, wird der Vertrag nur wirksam, wenn innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen ab Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung eine von dem Kunden rechtsverbindlich unterschriebene Xxxxx der Auftragsbestätigung bei Springer eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Springer ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex Springer eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexSpringer.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Springer bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxxxxx oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex Xxxxxxxx sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex Xxxxxxxx abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexSpringer.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1Nur schriftliche (mit Unterschriften versehene) oder in elektronischer Form erteilte Bestellungen bzw. Auftragsbestätigungen (z.B. EDI, internetbasierte Shops, elektronische Marktplätze) sind für uns verbindlich. Mündliche, telefonische oder fernschriftliche Bestellungen bzw. Auftragsbestätigungen und in elektronischer Form unter Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen abgegebene Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit daher unserer schriftlichen Bestätigung. Angebote des Lieferanten sind mindestens für einen Zeitraum von 2 Wochen nach Abgabe für diesen verbindlich. Weicht unsere Bestellung vom Angebot des Lieferanten ab, so kommt der Vertrag mit dem in der Bestellung angegebenen Inhalt zustande, vorausgesetzt hinsichtlich der Liefermenge und des Kaufpreises besteht Einigkeit und der Lieferant rügt die Abweichung nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Bestellung schriftlich. Dies gilt ausdrücklich auch bei Abweichungen bezüglich der Geltung dieser Einkaufsbedingungen. Jede Bestellung ist umgehend vom Lieferanten unter Angabe unserer Bestell-, Artikel- bzw. Materialnummer zu bestätigen. Damit gelten auch unsere internationalen Einkaufsbedingungen als anerkannt, selbst wenn dies nicht besonders zum Ausdruck gebracht wird. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Abschlüsse und Bestellungen zurückzuziehen, falls die Auftragsbestätigung des Lieferanten mit rechtsverbindlicher Unterschrift nicht innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Bestelldatum, bei uns eingeht. Gegenüber etwaigen Abweichungen in der Auftragsbestätigung gilt weder unser Stillschweigen noch die Annahme von Xxxx oder deren Bezahlung als Zustimmung. Wir sind berechtigt, die Vorgaben für die zu liefernden Waren auch nach Vertragsschluss zu ändern oder die Bestellung teilweise zu stornieren. Bei einer Änderung der Vorgaben für die zu liefernden Waren sind wir verpflichtet, angemessenen Aufwendungsersatz zu leisten, bei einer teilweisen Stornierung ersetzen wir zudem den auf den stornierten Teil anfallenden entgangenen Gewinn. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss Lieferant hat uns unverzüglich schriftlich zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtetinformieren, wenn - falls die zu liefernde bestellte Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht uneingeschränkt für die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt gedachte Verwendung geeignet ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll vorausgesetzt der Lieferant hat von der Verwendungsabsicht Kenntnis oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein könnenhätte Kenntnis haben müssen. Eine Informationspflicht besteht auch bei Waren, die dem Kunden bekannt sind Sicherheits-, Gesundheits- oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollUmweltrisiken bergen.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.
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Samples: Internationale Einkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die eine gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung Eignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Erwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des Abschlusses des konkreten Vertragsabschlusses Vertrages stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt ein- gesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-d) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb innerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb innerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot An- gebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angeboten von SynFlex sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.sieben
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Samples: International Sales Terms
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Optibelt Material Handling verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten bestimm- ten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Beschaffenheitser- wartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige sons- tige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnlicheungewöhn- liche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII. -1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Optibelt Material Handling ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Optibelt Material Handling aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich ausschließ- lich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Optibelt Material Handling wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Optibelt Material Handling oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Optibelt Material Handling kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex Optibelt Material Handling eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Optibelt Material Handling ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen Kalen- dertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Optibelt Material Handling unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Optibelt Material Handling ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingun- gen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Optibelt Material Handling nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex Optibelt Material Handling eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- Verwen- dungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen Ge- brauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexOptibelt Material Handling.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Optibelt Material Handling bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche tatsäch- liche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Optibelt Material Handling oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Ver- triebsmittler von SynFlex Optibelt Material Handling sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex Optibelt Material Handling abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen abge- schlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexOptibelt Material Handling.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex SD Art verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut und/oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware erbringende Werkleistung nicht ausschließlich aus- schließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Beschaffen- heitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware und/oder Werkleistung unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-Ge- sundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere insbe- sondere die in Ziffer VII.- 1.-eVIII.-1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen Schadens- höhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware und/oder Werkleistung außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex SD Art ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse Vertragsab- schlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex SD Art aufgenommene Bestellungen Be- stellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SD Art wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, die Erbrin- gung von Werkleistungen, sonstiges Verhalten von SynFlex SD Art oder Schweigen begründen be- gründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex SD Art kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) KalendertagenKa- lendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex SD Art eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SD Art ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex SD Art unverzüglich schriftlich informiereninformie- ren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SD Art ist für den Umfang des Vertragsinhaltes Vertrags- inhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen ab- gesehen von Art der Ware, der Werkleistung, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenGeschäftsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung Auf- tragsbestätigung von SynFlex SD Art nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens spä- testens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex SD Art eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware Ware, die Werkleistung oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenLeis- tungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexSD Art.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex SD Art bedarf. Namentlich begründen weder we- der die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, die Erbringung der Werkleis- tung, sonstiges Verhalten von SynFlex SD Art oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex SD Art sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex SD Art abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexSD Art.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex XXXXXXX verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex XXXXXXX ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex XXXXXXX aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksamXXXXXXX xxxxxxx. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex XXXXXXX oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex XXXXXXX kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex XXXXXXX eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex XXXXXXX ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex XXXXXXX unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex XXXXXXX ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch XXXXXXX. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex XXXXXXX nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex XXXXXXX eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex XXXXXXX sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex XXXXXXX abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen XXXXXXX abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
7. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexXXXXXXX.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Tecnamic verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Tecnamic ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Tecnamic aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Tecnamic wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten derbestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Tecnamic oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Tecnamic kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex Tecnamic eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Tecnamic ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem beidem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Tecnamic unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Tecnamic ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie – abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge – sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Tecnamic. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Tecnamic nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex Tecnamic eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Tecnamic bedarf. Namentlich begründen begründet weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Tecnamic oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex Tecnamic sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex Tecnamic abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder ge- gen Tecnamic abzugeben oder entgegenzunehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexTecnamic.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex KAST verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt Nutzungen abweichend von den von KAST empfohlenen Nutzungsintensitä- ten vorgesehen ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex KAST ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders beson- ders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlä- gen oder zu den Angeboten von KAST sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex KAST aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex KAST wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex KAST oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex KAST kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex KAST eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruf- lich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex KAST ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex KAST unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex KAST ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge Liefer- menge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Ver- trages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch KAST. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung von SynFlex KAST nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex KAST eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex KAST bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex KAST oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner sei- ner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex KAST sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex KAST abzusehen oder inhaltlich abweichende ab- weichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Per- sonen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen KAST abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexKAST.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1Mit der Anmeldung bietet der Kunde der bewegungszentrumpfulb gGmbH als Veranstalter der Leistung (Veranstaltung, Reise) den Ab- schluss einer Leistung (z.B. Reisevertrag) verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die in der Ausschreibung genann- ten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular (auch per E-Mail). Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit der Übersendung einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Sollte die Veranstaltung bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benach- richtigt. Bewegungszentrumpfulb gGmbH setzt ihre spezielle Erfahrung ein, um Kunden mit körperlichen Einschränkungen einen optimalen, möglichst barriere- und störungsfreien Reiseablauf zu gewährleis- ten. Hierzu ist zwingend erforderlich, dass der Kunde im Buchungs- formular (Reiseanmeldung) vollständige und wahrheitsgemäße An- gaben zu seinen Einschränkungen und Bedürfnissen macht und dass sein Gesundheitszustand eine Teilnahme erlaubt. Buchungen ohne solche Angaben können nicht bearbeitet werden. Teilnehmen kann jeder, der die in der Beschreibung genannten Voraussetzungen er- füllt und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Die Veranstal- tungsleitung ist berechtigt, einen Teilnehmer zu Beginn oder wäh- rend der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen, wenn dieser erkennbar die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder sich si- cherheitsrelevanten Anweisungen der Veranstaltungsleitung wider- setzt und sich und andere damit in Gefahr bringt. In diesem Fall be- steht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises. Die Buchung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt bewe- gungszentrumpfulb gGmbh den Eingang der Buchung möglichst zeitnah auf elektronischem Weg. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtethat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder er die Buchung vornimmt, wie für seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungeneigenen einzustehen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch so- fern er diese Verpflichtung durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend ausdrückliche und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweichtgesonderte Er- klärung übernommen hat. Der Vertrag kommt nur dann mit dem schriftlichen oder elektronischen Zu- gang der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung durch bewegwe- gungszentrumpfulb gGmbH zustande. Hierzu ist bewegungszen- trumpfulb gGmbH nicht zustandeverpflichtet, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht Buchung durch den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingehtweniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Tecnamic verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - – die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten be- stimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Beschaf- fenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen Werbeaus- sagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - – die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung er- höhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - – mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnlicheunge- wöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII. -1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein könnenkön- nen, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten müssten, oder - – die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an verwendetoderan außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden wer- den soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot Ange- bot von SynFlex Tecnamic ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche sol- che besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Tecnamic aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Tecnamic wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten Verhal- ten von SynFlex Tecnamic oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Tecnamic kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.vierzehn
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde Lieferant ist vor Abschluss eines jeden Vertrages zu einem schriftlichen Hinweis an Werthenbach verpflichtet, wenn für die Lieferung der Ware in dritte Staaten Beschränkungen oder besondere Melde-, Registrierungs- oder Informationspflichten oder sonstige Marktzugangserfordernisse bestehen, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten. Der Lieferant ist des Weiteren vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Werthenbach verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich uneinge- schränkt für die gewöhnliche Verwendung dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwen- dung geeignet sein soll ist, wenn für den Umgang mit der zu liefernden Ware besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn mit der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde liefernden Ware unter unüblichen oder ein besonderes besondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden Umwelt- Risiken oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten müssten. Ebenso ist der Lieferant vor Vertrags- abschluss zu einem schriftlichen Hinweis an Werthenbach verpflichtet, wenn zu der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder - in sonstigen an die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet Öffentlichkeit gerichteten Äußerungen im In- oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer Aus- land gemachte Aussagen des Kunden geliefert werden sollLieferanten oder Aussagen Dritter, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten, nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden.
2. Bestellungen Angebote des Kunden Lieferanten sind schriftlich abzufassen. Weicht die das Angebot des Lieferanten von der Anfrage bzw. Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Werthenbach ab, wird der Kunde Lieferant die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungDen Vertrag begleitende Abbildungen und Zeichnungen sowie Mengen-, Maß- und Gewichts- angaben sind verbindlich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen Werthenbach kann das Angebot des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung Lieferanten bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung das Angebot des Kunden Lieferanten bei SynFlex Werthenbach eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Lieferant an sein Angebot gebunden.
4. Die Soweit Werthenbach eine schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex erteilt, ist diese rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden Lieferanten eingeht. Der Kunde Lieferant wird SynFlex Werthenbach unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die Soweit eine schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Werthenbach erteilt wird, ist diese für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenInternationalen Einkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden Lieferanten abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde Lieferant schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Werthenbach nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden Lieferanten entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden Lieferanten zugegangen ist, bei SynFlex Werthenbach eingeht.
6. Besondere Wünsche des KundenJede Verkürzung der gesetzlichen oder der in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen formulierten Rechte von Werthenbach, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, jede Beschränkung oder jeder Ausschluss von gesetzlichen Gewähr- leistungen oder von Garantien oder sonstige Zusicherungen Zusagen des Lieferanten im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung Durchfüh- rung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenVertrages, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch SynFlexWerthenbach.
7. Von dem Kunden Lieferanten gefertigte Bestätigungen des Vertrages und Abweichungen von der Bestellung von Werthenbach nicht besonders hervorhebende Auftragsbestätigungen bleiben im Hinblick auf die Abweichungen ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Werthenbach bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten WareEntgegen- nahme von Xxxx, noch ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von SynFlex Werthenbach oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden Lieferanten auf die Beachtlichkeit seiner BestätigungAbweichungen.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Agenten von SynFlex Werthenbach sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen machen. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder Garantien gegen Werthenbach abzugeben oder entgegen zu erklärennehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
9. Werthenbach ist berechtigt, gegen Erstattung der nachgewiesen damit ausgelösten, angemessenen Aufwendungen des Lieferanten nach Vertragsabschluss die Vorgaben für die zu liefernde Ware zu ändern oder den abgeschlossenen Vertrag teilweise zu stornieren. Im Falle einer teilweisen Stornierung ist dem Lieferanten auch der nachgewiesen dadurch entfallende, anteilige Gewinn zu erstatten.
10. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexWerthenbach.
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Samples: International Purchasing Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde Lieferant ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich uneingeschränkt für die gewöhnliche dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sein soll ist, wenn für den Umgang mit der zu liefernden Ware besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn mit der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde liefernden Ware unter unüblichen oder ein besonderes besondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden Risiken oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten müssten. Ebenso ist der Lieferant vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn zu der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder - in sonstigen an die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet Öffentlichkeit gerichteten Äußerungen im In- oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer Ausland gemachte Aussagen des Kunden geliefert werden sollLieferanten oder Aussagen Dritter, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten, nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden.
2. Bestellungen Angebote des Kunden Lieferanten sind schriftlich abzufassen. Weicht die das Angebot des Lieferanten von der Anfrage bzw. Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde Lieferant die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungDen Vertrag begleitende Abbildungen und Zeichnungen sowie Mengen-, Maß- und Gewichtsangaben sind verbindlich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene aufgegebene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung Bestellbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Entgegennahme von Ware, ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden Lieferanten auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung Bestellbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung das Angebot des Kunden Lieferanten bei SynFlex eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Lieferant an sein Angebot gebunden.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung Bestellbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden Lieferanten eingeht. Der Kunde Lieferant wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung Bestellbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung Bestellbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenInternationalen Einkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden Lieferanten abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde Lieferant schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung Bestellbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden Lieferanten entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung Bestellbestätigung bei dem Kunden Lieferanten zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des KundenJede Verkürzung der gesetzlichen oder der in diesen Internationalen Einkaufsbedingungen formulierten Rechte von SynFlex, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, jede Beschränkung oder jeder Ausschluss von gesetzlichen Gewährleistungen oder von Garantien oder sonstige Zusicherungen Zusagen des Lieferanten im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form Art und Umfang von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenSynFlex durchzuführen- der Prüfungen und Abnahmen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden Lieferanten gefertigte Bestätigungen des Vertrages Auftragsbestätigungen bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Entgegennahme von Ware, noch ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden Lieferanten auf die Beachtlichkeit seiner BestätigungAuftragsbestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Agenten von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung Bestellbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen machen. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder Garantien gegen SynFlex abzugeben oder entgegen zu erklärennehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
9. SynFlex ist berechtigt, gegen Erstattung der nachgewiesen damit ausgelösten, angemessenen Aufwendungen des Lieferanten nach Vertragsabschluss die Vorgaben für die zu liefernde Ware zu ändern oder den abgeschlossenen Vertrag teilweise zu stornieren. Im Falle einer teilweisen Stornierung ist dem Lieferanten auch der nachgewiesen dadurch entfallende, anteilige Gewinn zu erstatten.
10. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.
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Samples: International Purchasing Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde Lieferant ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex AIP verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich uneingeschränkt für die gewöhnliche dem Lieferanten zur Kenntnis gebrachte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sein soll ist, wenn für den Umgang mit der zu liefernden Ware besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn mit der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde liefernden Ware unter unüblichen oder ein besonderes besondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden Risiken oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten müssten. Gleiches gilt, wenn zu der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder - in sonstigen an die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet Öffentlichkeit gerichteten Äußerungen im In- oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer Ausland gemachte Aussagen des Kunden geliefert werden sollLieferanten oder Aussagen Dritter, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten, nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden.
2. Bestellungen Angebote des Kunden Lieferanten sind schriftlich abzufassen. Weicht die das Angebot des Lieferanten von der Anfrage bzw. Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex AIP ab, wird der Kunde Lieferant die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene AIP aufgegebene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung „Bestellung“ von SynFlex AIP wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten WareDer Vertrag kommt zustande, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf wenn innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem Kalendertagen ab Datum der schriftlichen „Bestellung“ die Bestellung des Kunden von AIP dem Lieferanten zugeleitete „Bestell-Annahme“ ohne inhaltliche Änderungen und von dem Lieferanten rechtsverbindlich unterzeichnet bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn AIP eingeht oder der Lieferant die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht„Bestellung“ konkludent annimmt. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde Lieferant schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex AIP dem Lieferanten zugeleitete „Bestellung“ nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden Lieferanten entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung „Bestellung“ bei dem Kunden zugegangen Lieferanten eingegangen ist, bei SynFlex AIP eingeht. Die tatsächliche Entgegennahme von Ware und/oder die Abnahme von Werkleistungen, ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von AIP oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Lieferanten auf den Abschluss des Vertrages.
64. Besondere Wünsche Die schriftliche „Bestellung“ von AIP ist für den Umfang des Kundengesamten Vertragsinhaltes maßgebend, auch wenn sie in irgendeiner Weise, namentlich besondere Verwendungs- auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Lieferanten abweicht. Den Vertrag begleitende Abbildungen und Zeichnungen sowie Beschaffenheitserwartungen des KundenMengen-, Maß- und Gewichtsangaben sind verbindlich.
5. Jede Verkürzung der gesetzlichen oder der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen formulierten Rechte von AIP, namentlich jede Beschränkung oder jeder Ausschluss von gesetzlichen Gewährleistungen oder von Garantien oder sonstige Zusicherungen von Zusagen des Lieferanten im Hinblick auf die Ware und/oder Werkleistungen oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form Art und Umfang von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenAIP durchzuführender Prüfungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch SynFlexAIP.
76. Von dem Kunden Lieferanten gefertigte Bestätigungen des Vertrages Auftragsbestätigungen bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex AIP bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten WareEntgegennahme von Ware und/oder Werkleistungen, ihre Bezahlung, noch sonstiges Verhalten von SynFlex AIP oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden Lieferanten auf die Beachtlichkeit seiner BestätigungAuftragsbestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Agenten von SynFlex AIP sind nicht befugt, von dem Erfordernis des rechtzeitigen Eingangs der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex von dem Lieferanten rechtsverbindlich unterzeichnete „Bestell- Annahme“ bei AIP abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen machen.
8. AIP ist berechtigt, gegen Erstattung der nachgewiesen damit ausgelösten, angemessenen Aufwendungen des Lieferanten nach Vertragsabschluss die Vorgaben für die zu liefernde Ware und/oder Garantien Werkleistungen zu erklärenändern oder den abgeschlossenen Vertrag teilweise zu stornieren. Im Falle einer teilweisen Stornierung ist dem Lieferanten auch der nachgewiesen dadurch entfallende, anteilige Gewinn zu erstatten. Für Werkleistungen bleibt es bei der Geltung von § 649 BGB.
9. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages können durch eine den Vertrag modifizierende „Bestellung“ von AIP und die nach Maßgabe von Ziffer II.-3. nachfolgende „Bestell- Annahme“ des Lieferanten vorgenommen werden. Sonstige Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexAIP.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die eine gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung Eignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Erwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des Abschlusses des konkreten Vertragsabschlusses Vertrages stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt ein- gesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-d) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb innerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb innerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot An- gebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angeboten von SynFlex sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.sieben
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis Hin- weis an SynFlex Optibelt verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich aus- schließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Optibelt ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Optibelt aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche schrift- liche Auftragsbestätigung von SynFlex Optibelt wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Optibelt oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss Ab- schluss des Vertrages. SynFlex Optibelt kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex Optibelt eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Optibelt ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Optibelt unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung Auf- tragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Optibelt ist für den Umfang Um- fang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertrags- abschluss auch dann, wenn sie – abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge – sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche aus- schließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Optibelt. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Optibelt nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex Optibelt eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Optibelt bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Optibelt oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Ver- triebsmittler von SynFlex Optibelt sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex Optibelt abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen Optibelt abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexOptibelt.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex SH-Elektrodraht verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die eine gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung Eignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Erwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des Abschlusses des konkreten Vertragsabschlusses Vertrages stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt ein- gesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-d) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb innerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb innerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot An- gebot von SynFlex SH- Elektrodraht ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlägen oder zu den Angeboten von SH- Elektrodraht sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex SH- Elektrodraht aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH- Elektrodraht wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex SH-Elektrodraht oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex SH-Elektrodraht kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex SH- Elektrodraht eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH- Elektrodraht ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex SH-Elektrodraht unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH- Elektrodraht ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex SH- Elektrodraht nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.sieben
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde Lieferant ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Werthenbach verpflichtet, wenn - für die zu liefernde Lieferung der Ware in eine andere Sache eingebaut dritte Staaten Beschränkungen oder an eine andere Sache angebracht werden sollbesondere Melde-, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt istRegistrierungs- oder Informationspflichten oder sonstige Marktzugangserfordernisse bestehen, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich uneingeschränkt für die gewöhnliche mit dem Lieferanten vereinbarte, ihm zur Kenntnis gebrachte und nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stütztist, - die mit der zu liefernde liefernden Ware unter unüblichen oder ein besonderes besondere Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden Risiken oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden Liefe- ranten bekannt sind oder bekannt sein müssten müssten, - für den Umgang mit der zu liefernden Ware besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten, oder - zu der zu liefernden Ware in der Werbung, in Prospekten oder in sonstigen an die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet Öffentlichkeit gerichteten Äußerungen im In- oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer Ausland gemachte Aussagen des Kunden geliefert werden sollLieferanten oder Aussagen Dritter, die dem Lieferanten bekannt sind oder bekannt sein müssten, nicht in jeder Hinsicht eingehalten werden.
2. Sämtliche Anfragen bzw. Bestellungen des Kunden von Werthenbach sind von dem Lieferanten schriftlich abzufassenan Werthenbach zu bestätigen. Weicht die das Angebot des Lieferanten von der Anfrage oder sein Gegenangebot von der Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Werthenbach ab, wird der Kunde Lieferant die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungDen Vertrag begleitende Abbildungen und Zeichnungen sowie Mengen-, Maß- und Gewichts- angaben sind verbindlich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung Soweit der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen Vertrag nicht vorher geschlossen worden ist, abgeben.
4. Die Werthenbach aber eine schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Auftragsbestäti- gung erteilt, ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist diese für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge Liefer- menge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenEin- kaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden Lieferanten abweicht. Der Vertrag kommt in diesem Fall nur dann nicht zustande, wenn der Kunde Lieferant schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Werthenbach nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden Lieferanten entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden Lieferanten zugegangen ist, bei SynFlex Werthenbach eingeht.
64. Besondere Wünsche des KundenJede Verkürzung der gesetzlichen oder der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen formulierten Rechte von Werthenbach, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, jede Beschränkung oder jeder Ausschluss von gesetzlichen Gewährleistungen oder von Garantien oder sonstige Zusicherungen von Zusagen des Lieferanten im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch SynFlexWerthenbach.
75. Von dem Kunden Lieferanten gefertigte Bestätigungen des Vertrages und Abweichungen von der Bestellung von Werthenbach nicht besonders hervorhebende Auftragsbestätigungen bleiben im Hinblick auf die Abweichungen ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Werthenbach bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Entgegennahme von Ware, noch ihre Bezahlung oder sonstiges Verhalten von SynFlex Werthenbach oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden Lieferanten auf die Beachtlichkeit seiner BestätigungAbweichungen.
86. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler Agenten von SynFlex Werthenbach sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen machen.
7. Werthenbach ist berechtigt, gegen Erstattung der nachgewiesen damit ausgelösten, angemessenen Aufwendungen des Lieferanten nach Vertragsabschluss die Vorgaben für die zu liefernde Ware zu ändern oder Garantien den abgeschlossenen Vertrag teilweise zu erklärenstornieren. Im Falle einer teilweisen Stornierung ist dem Lieferanten auch der nachgewiesen dadurch entfallende, anteilige Gewinn zu erstatten.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexWerthenbach.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex SH-Elektrodraht verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten Schadens- möglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex SH-Elektrodraht ab, wird der Kunde die Abweichungen Abweichun- gen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine AnwendungAbbildungen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben zu den Vorschlä- gen oder zu den Angeboten von SH-Elektrodraht sind nur annähernd maßgeblich.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex SH- Elektrodraht aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH-Elektrodraht wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex SH-Elektrodraht oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex SH-Elektrodraht kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex SH-Elektrodraht eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH-Elektrodraht ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben vierzehn (714) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex SH-Elektrodraht unverzüglich schriftlich informiereninformie- ren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH-Elektrodraht ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss Vertragsabschluss auch dann, wenn sie - abgesehen von Art der Ware, Preis Kaufpreis und Liefermenge - sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SH-Elektrodraht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex SH-Elektrodraht nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex SH- Elektrodraht eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex SH-Elektrodraht bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung Ausliefe- rung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex SH- Elektrodraht oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex SH-Elektrodraht sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex SH- Elektrodraht abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Ob und in welchem Umfang diese Personen berechtigt sind, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen SH-Elektrodraht abzugeben oder entgegen zu nehmen, beurteilt sich nach dem in Deutschland geltenden Recht.
8. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexSH-Elektrodraht.
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex SH-Elektrodraht verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - oder die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - wird oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollmüssten.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex SH-Elektrodraht ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i e Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex SH-Elektrodraht aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH-Elektrodraht wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex SH-Elektrodraht oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex SH-Elektrodraht kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex SH-Elektrodraht eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH-Elektrodraht ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex SH-Elektrodraht unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.. IntA1012/0112 | Januar 2012
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex SH-Elektrodraht ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SH-Elektrodraht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex SH-Elektrodraht nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex SH- Elektrodraht eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex SH-Elektrodraht bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex SH-Elektrodraht oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
87. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex SH-Elektrodraht sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex SH-Elektrodraht abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexSH- Elektrodraht.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex ABUS verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die eine gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung Eignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen Erwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des Abschlusses des konkreten Vertragsabschlusses Vertrages stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-d) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb innerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb innerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ABUS ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex ABUS aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksamXXXX xxxxxxx. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex ABUS oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex XXXX kann die schriftliche Auftragsbestätigung bei Ersatzteilbestellungen bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen und im Übrigen bis zum Ablauf von achtundzwanzig (28) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex ABUS eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bestellung des Kunden unwiderruflich.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ABUS ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.vierzehn
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Samples: International Sales Conditions
Abschluss des Vertrages. 11.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Xxxx dem WSH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschrei- bung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Xxxx vorliegen, verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch das WSH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird das WSH dem Xxxx eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Xxxx nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Der Xxxx hat für alle Vertragsverpflichtungen von Gästen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Ver- pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Gastes. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Gastes rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese Reisebedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen - und solche vom WSH entgegenzunehmen. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis Xxxx kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber dem WSH widerrufen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an SynFlex verpflichtetwelches das WSH für einen Zeitraum von 10 Ta- gen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn - das WSH bezüglich des neuen Angebots auf die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut Änderung hin- gewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeer- klärung bestätigt oder an eine andere Sache angebracht die Anzahlung erklärt.
1.6 Die vom WSH gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über we- sentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzli- xxxx Xxxxxx, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden sollnur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche.
1.7 Bei geschlossenen Gruppen, insbesondere die Vereinen, Schulklassen usw. nachstehend „Gruppe“ genannt - unterbreitet das WSH auf Anfrage ein schrift - liches Angebot und bietet damit allen Teilnehmern der Gruppe den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Prospektausschreibung, der verbind- lichen Hausordnung, aller ergänzenden Angaben in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollder Buchungsgrundlage und dieser Buchungsbedingungen verbindlich an.
21.8 Der Vorstand, Klassenlehrer, Leiter usw. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex abnachstehend „der Gruppenverant- wortliche“ ist Vertreter aller Reiseteilnehmer, wird der Kunde die Abweichungen außer es liegt eine ausdrückliche Erklärung vor, dass er als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse Buchender im elektronischen Geschäftsverkehr gemeigenen Namen handelt. Er ist für alle Erklärungen des jeweiligen Reisevertrages gegenüber den Teilnehmern, bzw. deren gesetzliche Vertreter empfangsbevollmächtigt.
1.9 Der Reisevertrag kommt durch die fristgerechte Annahmeerklärung des Gruppenverantwortlichen gegenüber dem WSH zustande. Es wird empfohlen, diese auf einem dauerhaften Datenträger zu erteilen. Eine vorgenommene Än- derung oder Ergänzungen in der Annahmeerklärung stellt einen neuen Vertrags - antrag dar, § 150 Abs. 2 BGB. Ein Reisevertrag kommt in diesem Fall nur dann zustande, wenn das WSH die geänderte Annahmeerklärung rückbestätigt.
1.10 Der Gruppenverantwortliche, bzw. die Organisation, in deren Namen er handelt, hat für alle Verpflichtungen der einzelnen Reiseteilnehmer selbst einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.11 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 i Absatz 1 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 9 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtlichekein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweichtFernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert Ein Rücktritt und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingehtKündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 6 und 7 möglich.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex Huse- mann verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - wenn die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung Verwen- dung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung Verwendungs- eignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche ÄußerungenÄuße- rungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere insbe- sondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen Schadens- höhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung der Auftrag des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex Hus- emann ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex Xxxxxxxx aufgenommene Bestellungen Aufträge werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx wirksam. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann auch auf dem zu- gleich als Lieferschein dienenden Dokument formuliert werden. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, die Durchführung von Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten, sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxxxxx oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex Xxxxxxxx kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn vier (144) KalendertagenWochen, nachdem die Bestellung der Auftrag des Kunden bei SynFlex Xxxxxxxx eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex Xxxxxxxx unverzüglich schriftlich informiereninfor- mieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx ist für den Umfang des Vertragsinhaltes Ver- tragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufs-, Monta- ge- und Wartungsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex Xxxxxxxx nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristigkurzfris- tig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex Xxxxxxxx eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer elektroni- scher oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlexXxxxxxxx.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex Xxxxxxxx bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex Xxxxxxxx oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner sei- ner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex Hus- emann sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex Xxxxxxxx abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder o- der Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von SynFlexXxxxxxxx.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Montage Und Wartungsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex ORO verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich ausschliefllich für die gewöhnliche gewˆhnliche Verwendung geeignet ge- eignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht aus- geht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungenˆffentliche Äuflerungen, Werbeaussagen Wer- beaussagen oder sonstige Umstände außerhalb Umst‰nde auflerhalb des konkreten Vertragsabschlusses Vertragsab- schlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte erhˆhte Beanspruchung erfordernden Be- anspruchung erfordernden Bedingungen dingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten Schadensmˆglichkeiten oder ungewöhnlicheungewˆhnliche, insbesondere insbe- sondere die in Ziffer VII.- 1.-eVII.-1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen Schadens- hˆhen verbunden sein könnenkˆnnen, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb auflerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb auflerhalb Deutschlands ansässige ans‰ssige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen Vorschl‰gen oder dem Angebot von SynFlex ORO ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse Vertragsab- schlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr Gesch‰ftsverkehr gem. § ß 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. SämtlicheS‰mtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex ORO aufgenommene Bestellungen Bestellun- gen werden ausschließlich ausschliefllich durch die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung von SynFlex ORO wirksam. Die tatsächliche tats‰chliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex ORO oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex ORO kann die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung bis zum Ablauf von vierzehn vier- zehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ORO eingegan- gen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung von SynFlex ORO ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex ORO unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet Auftragsbest‰tigung versp‰tet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung von SynFlex ORO ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend Vertragsin- haltes maflgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen abge- sehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick Hin- blick auf die ausschließliche ausschlieflliche Geltung dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen für Verbrauchsgüterverk‰ufe, von den Erklärungen Erkl‰rungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung Auf- tragsbest‰tigung von SynFlex ORO nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen Erkl‰rungen des Kunden entsprichtent- spricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sp‰testens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung bei dem Kunden Kun- den zugegangen ist, bei SynFlex ORO eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen Be- schaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte LeistungserklärungenLeistungserkl‰rungen, Gebrauchsanleitungen Ge- brauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Best‰tigung durch SynFlexORO.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen Best‰tigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex ORO bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche tats‰chliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder ORO o- der Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner BestätigungBest‰tigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex ORO sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung durch SynFlex ORO abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklärenerkl‰ren. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung schriftli- chen Best‰tigung von SynFlexORO.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Verbrauchsgüterverk‰ufe
Abschluss des Vertrages. 1Nur schriftliche (mit Unterschriften versehene) oder in elektronischer Form erteilte Bestellungen bzw. Auftragsbestätigungen (z.B. EDI, internetbasierte Shops, elektronische Marktplätze) sind für uns verbindlich. Mündliche, telefonische oder fernschriftliche Bestellungen bzw. Auftragsbestätigungen und in elektronischer Form unter Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen abgegebene Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit daher unserer schriftlichen Bestätigung. Angebote des Lieferanten sind mindestens für einen Zeitraum von 2 Wochen nach Abgabe für diesen verbindlich. Weicht unsere Bestellung vom Angebot des Lieferanten ab, so kommt der Vertrag mit dem in der Bestellung angegebenen Inhalt zustande, vorausgesetzt hinsichtlich der Liefermenge und des Kaufpreises besteht Einigkeit und der Lieferant rügt die Abweichung nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Bestellung schriftlich. Dies gilt ausdrücklich auch bei Abweichungen bezüglich der Geltung dieser Einkaufsbedingungen. Jede Bestellung ist umgehend vom Lieferanten unter Angabe unserer Bestell-, Artikel- bzw. Materialnummer zu bestätigen. Damit gelten auch unsere Einkaufsbedingungen als anerkannt, selbst wenn dies nicht besonders zum Ausdruck gebracht wird. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Abschlüsse und Bestellungen zurückzuziehen, falls die Auftragsbestätigung des Lieferanten mit rechtsverbindlicher Unterschrift nicht innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Bestelldatum, bei uns eingeht. Gegenüber etwaigen Abweichungen in der Auftragsbestätigung gilt weder unser Stillschweigen noch die Annahme von Xxxx oder deren Bezahlung als Zustimmung. Wir sind berechtigt, die Vorgaben für die zu liefernden Waren auch nach Vertragsschluss zu ändern oder die Bestellung teilweise zu stornieren. Bei einer Änderung der Vorgaben für die zu liefernden Waren sind wir verpflichtet, angemessenen Aufwendungsersatz zu leisten, bei einer teilweisen Stornierung ersetzen wir zudem den auf den stornierten Teil anfallenden entgangenen Gewinn. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss Lieferant hat uns unverzüglich schriftlich zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtetinformieren, wenn - falls die zu liefernde bestellte Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht uneingeschränkt für die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt gedachte Verwendung geeignet ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll vorausgesetzt der Lieferant hat von der Verwendungsabsicht Kenntnis oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein könnenhätte Kenntnis haben müssen. Eine Informationspflicht besteht auch bei Waren, die dem Kunden bekannt sind Sicherheits-, Gesundheits- oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden sollUmweltrisiken bergen.
2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung.
3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben.
4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.
5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht.
6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex.
7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung.
8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.
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