Abschluss des Vertrages. 1.1 Dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber lie- gen ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. All- gemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit wider- sprochen. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber bis zur Geltung von neuen Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen des Auftraggebers. 1.2 Bestellungen, Vereinbarungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich, durch Telefax oder in elektronischer Form erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel ist mit der Einkaufs- abteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag. 1.3 Bestellungen und Lieferabrufe gelten als angenommen, wenn der Auf- tragnehmer ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber ist jedoch auch innerhalb einer weiteren Wo- che zum Widerruf berechtigt, falls nicht zuvor eine schriftliche Annahme durch den Auftragnehmer erklärt wurde. 1.4 Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf den Auftraggeber nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen. Der Auftragnehmer hat die im Zusam- menhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages ihm zu- gänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht nachgewiesenermaßen allgemein bekannt sind oder werden. 1.5 Kostenvoranschläge, Erstmuster und Muster im Allgemeinen sind ver- bindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abschluss des Vertrages. 1.1 Dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber lie- gen ausschließlich liegen diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. All- gemeinen Entgegenstehenden oder von gesetz- lichen Regelungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Auf- tragnehmers wird hiermit wider- sprochen. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber bis zur Geltung von neuen Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen des Auftraggeberswidersprochen.
1.2 Bestellungen, Aufträge, Vereinbarungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich, durch Telefax oder in elektronischer Form schriftlich erteilt oder bestätigt werden. .
1.3 Der Schriftwechsel ist mit der Einkaufs- abteilung Einkaufsabteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Bestä- tigung durch die Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag.
1.3 Bestellungen 1.4 Bestellungen, Aufträge und Lieferabrufe gelten als angenommen, wenn der Auf- tragnehmer ihnen nicht innerhalb von zwei 2 Wochen seit Zugang schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber ist jedoch auch innerhalb einer weiteren Wo- che zum Widerruf berechtigt, falls nicht zuvor eine schriftliche Annahme durch den Auftragnehmer erklärt wurdewider- spricht.
1.4 1.5 Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf den Auftraggeber nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen. .
1.6 Der Auftragnehmer hat die im Zusam- menhang Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung Durch- führung des Vertrages ihm zu- gänglich zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht nachgewiesenermaßen nachweislich allgemein bekannt sind oder werden. Der Auftragnehmer hat bei Vertragsende oder auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers alle ihm von diesem überlassenen Unterlagen einschließlich sämtlicher Kopien an den Auftraggeber zurückzugeben. In Dateiform erhaltene Informationen und sämtliche Kopien wird er in diesen Fällen löschen.
1.5 Kostenvoranschläge, Erstmuster und Muster im Allgemeinen sind ver- bindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
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Abschluss des Vertrages. 1.1 1. Dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber lie- gen liegen ausschließlich diese die Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. All- gemeinen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit wider- sprochenwidersprochen. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber bis zur Geltung von neuen Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.
1.2 2. Bestellungen, Vereinbarungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich, durch Telefax oder in elektronischer Form erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel ist mit der Einkaufs- abteilung Einkaufsabteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte festgelegten Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages Nachtrags zum Vertrag.
1.3 3. Bestellungen und Lieferabrufe Lieferungen gelten als angenommen, wenn der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen einer Woche seit Zugang schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber ist jedoch auch innerhalb einer weiteren Wo- che Woche zum Widerruf berechtigt, falls nicht zuvor eine schriftliche Annahme durch den Auftragnehmer erklärt wurde.
1.4 4. Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf den dem Auftraggeber nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen. Der Auftragnehmer hat die im Zusam- menhang Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages ihm zu- gänglich zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht nachgewiesenermaßen allgemein bekannt sind oder werden.
1.5 5. Kostenvoranschläge, Erstmuster und Muster im Allgemeinen sind ver- bindlich verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
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Abschluss des Vertrages. 1.1 Dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber lie- gen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. All- gemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit wider- sprochenwidersprochen. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber bis zur Geltung von neuen Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.
1.2 Bestellungen, Vereinbarungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich, durch Telefax oder in elektronischer Form erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel ist mit der Einkaufs- abteilung Einkaufsabteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändernverandern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag.
1.3 Bestellungen und Lieferabrufe gelten als angenommen, wenn der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen 1 Woche seit Zugang schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber ist jedoch auch innerhalb einer weiteren Wo- che Woche zum Widerruf berechtigt, falls nicht zuvor zurvor eine schriftliche Annahme durch den Auftragnehmer erklärt wurde.
1.4 Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf den Auftraggeber nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen. Der Auftragnehmer hat die im Zusam- menhang Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages ihm zu- gänglich zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht nachgewiesenermaßen allgemein bekannt sind oder werden.
1.5 Kostenvoranschläge, Erstmuster und Muster im Allgemeinen sind ver- bindlich verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
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Samples: General Terms and Conditions
Abschluss des Vertrages. 1.1 Dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber lie- gen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. All- gemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit wider- sprochenwidersprochen. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber bis zur Geltung von neuen Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.
1.2 Bestellungen, Vereinbarungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich, durch Telefax oder in elektronischer Form erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel ist mit der Einkaufs- abteilung Einkaufsabteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag.
1.3 Bestellungen und Lieferabrufe gelten als angenommen, wenn der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen 1 Woche seit Zugang schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber ist jedoch auch innerhalb einer weiteren Wo- che dieser Woche zum Widerruf berechtigt, falls nicht zuvor eine schriftliche Annahme durch den Auftragnehmer erklärt wurde.
1.4 Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf den Auftraggeber nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen. Der Auftragnehmer hat die im Zusam- menhang Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages ihm zu- gänglich zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht nachgewiesenermaßen allgemein bekannt sind oder werden.
1.5 Kostenvoranschläge, Erstmuster und Muster im Allgemeinen sind ver- bindlich verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
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Abschluss des Vertrages. 1.1 Dem Vertrag Der Kaufvertrag zwischen dem Auftragnehmer Verkäufer bzw. seinen Vertretern und dem Auftraggeber lie- gen ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. All- gemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit wider- sprochen. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber bis zur Geltung von neuen Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen des Auftraggebers.
1.2 Bestellungen, Vereinbarungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich, durch Telefax oder in elektronischer Form erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel ist mit der Einkaufs- abteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag.
1.3 Bestellungen und Lieferabrufe gelten Käufer gilt erst dann als angenommenabgeschlossen, wenn der Auf- tragnehmer ihnen Verkäufer die Auftragsbestätigung an den Käufer geschickt hat. Sofern nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang schriftlich widersprichtausdrücklich anders angegeben, dienen Kataloge, Angebote und technische Unterlagen nur zu Informationszwecken, und die Angebote des Verkäufers sind ohne die Auftragsbestätigung nicht bindend. Der Auftraggeber ist jedoch auch innerhalb einer weiteren Wo- che zum Widerruf berechtigt1.2 Eine Integration oder Änderung der AVB zwischen den Parteien, falls unabhängig davon, ob sie in der Bestellung des Käufers oder in anderen Dokumenten, einschließlich Versanddokumenten, angegeben ist, kann dem Verkäufer nicht zuvor eine schriftliche Annahme durch den Auftragnehmer erklärt wurde.
1.4 Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf den Auftraggeber nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen. Der Auftragnehmer hat die im Zusam- menhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages ihm zu- gänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht nachgewiesenermaßen allgemein bekannt sind oder entgegengehalten werden.
1.5 Kostenvoranschläge, Erstmuster und Muster im Allgemeinen sind ver- bindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich sie ist in der Auftragsbestätigung und/oder nach ausdrücklicher Annahme enthalten. 1.3 Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der Bestellung und der entsprechenden Auftragsbestätigung hat die Unterzeichnung und Rücksendung der Auftragsbestätigung oder alternativ die nicht ausdrückliche Ablehnung durch den Käufer innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Annahme der in der Auftragsbestätigung festgelegten besonderen Vertragsbedingungen durch den Käufer zur Folge.
1.4 Die Bestellungen des Käufers gelten für die 10 (zehn) Tage nach ihrem Eingang beim Verkäufer als fest. 1.5 Bestellungen gelten nur innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Fristen als vom Verkäufer angenommen. Aufträge, die direkt vom Verkäufer ausgeführt werden, gelten ebenfalls als bestätigt. Die mögliche Einziehung einer Vorauszahlung auf die Bestellung durch den Verkäufer stellt keine Annahme der Bestellung dar. 1.6 Der Käufer muss in der Bestellung die Mengen der Produkte und bei Verkauf auf einem Datenblatt oder Muster den Code des entsprechenden vom Käufer genehmigten Datenblatts oder Musters angeben oder zurückrufen; andere als die im Datenblatt oder Muster angegebenen technischen Eigenschaften des Produkts müssen schriftlich etwas anderes vereinbartvereinbart und in der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale