Common use of Abtretung einer Forderung Clause in Contracts

Abtretung einer Forderung. 17.4.1 Der Auftragnehmer darf Forderungen gegenüber dem Auftraggeber stets nur mit dessen vorheriger Zustimmung an einen Dritten abtreten. Abtretungen, die ohne die erforderliche Zustimmung erfolgten, sind unwirksam. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung zur Abtretung nur dann verweigern, wenn im Einzelfall seine Interessen an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen des Auftragnehmers an der beabsichtigten Abtretung überwiegen.

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Abtretung einer Forderung. 17.4.1 Der Auftragnehmer darf Forderungen gegenüber dem Auftraggeber stets nur mit dessen vorheriger 16.4.1. Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers gleich welchen Inhalts bedarf der vorherigen schriftli- chen Zustimmung an einen Dritten abtretendes Auftraggebers. Abtretungen, die ohne Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgten, erfolgte Abtretungen sind unwirksamun- wirksam. Der Auftraggeber wird seine die Zustimmung zur Abtretung nur dann verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen In- teressen an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen des Auftragnehmers Vertragspartners an der beabsichtigten be- absichtigten Abtretung überwiegen.

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Abtretung einer Forderung. 17.4.1 Der Auftragnehmer darf Forderungen gegenüber dem Auftraggeber stets nur mit dessen vorheriger Zustimmung an einen Dritten abtreten16.4.1 Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers gleich welchen Inhalts bedarf der vorherigen Zustim- mung des Auftraggebers. Abtretungen, die ohne Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgten, erfolgte Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber Auf- traggeber wird seine die Zustimmung zur Abtretung nur dann verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen an der Aufrechterhaltung Auf- rechterhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen des Auftragnehmers Vertragspartners an der beabsichtigten Abtretung Abtre- tung überwiegen.

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Abtretung einer Forderung. 17.4.1 Der Auftragnehmer darf Forderungen gegenüber dem Auftraggeber stets nur mit dessen vorheriger Zustimmung an einen Dritten abtreten. Abtretungen, die ohne die erforderliche Zustimmung erfolgten, sind unwirksam. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung zur Abtretung nur dann verweigern, wenn im Einzelfall seine Interessen Interes- sen an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen des Auftragnehmers an der beabsichtigten Abtretung überwiegen.

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