Common use of Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen Clause in Contracts

Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen. Der Versicherer gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz für die Übernahme der Abwehrkosten, wenn gegen sie ein Bereicherungs- oder Herausgabeanspruch geltend gemacht und mit einer Pflichtverletzung bei der versicherten Tätigkeit begründet wird. Die Übernahme der Abwehrkosten erfolgt nur, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist oder der Eintritt eines Versicherungsfalls wahrscheinlich ist. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, www.kuv24-manager.de

Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen. Der Versicherer gewährt den versicherten Personen dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für die Übernahme der Abwehrkosten, wenn gegen sie ihn ein Bereicherungs- oder Herausgabeanspruch geltend gemacht und mit einer Pflichtverletzung bei der versicherten Tätigkeit begründet wird. Die Übernahme der Abwehrkosten erfolgt nur, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist oder der Eintritt eines Versicherungsfalls wahrscheinlich ist. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag