Zusätzliche Deckungserweiterungen Musterklauseln

Zusätzliche Deckungserweiterungen. Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Wertsachen bis 30% der VS bis 40% der VS ✓ - Bargeld und Geldkarten bis 500 EUR bis 2.000 EUR bis 3.500 EUR - Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis 5.000 EUR bis 10.000 EUR bis 30.000 EUR - Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold, Silber und Platin bis 25.000 EUR bis 30.000 EUR bis 40.000 EUR Böswillige Beschädigung durch Graffiti - - bis 1% der VS Transportmittelunfall - bis 2% der VS bis 3% der VS Versicherter Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair - - ✓ Vermögensschäden durch Online-Banking - - bis 1.500 EUR Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden - - bis 1.000 EUR Versicherungsschutz und Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel Anzeigepflicht 7 Tage Anzeigepflicht 21 Tage Anzeigepflicht 90 Tage Vorübergehendes Unbewohntsein bis 90 Tage bis 90 Tage bis 120 Tage Verzicht auf Anzeigepflicht bei Gerüstaufstellung ✓ ✓ ✓ Abweichungen gegenüber GDV- Musterbedingungen ✓ ✓ ✓ Innovationsklausel ✓ ✓ ✓ Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit - - ✓ Bedingungsdifferenzdeckung - ✓ ✓ Best-Leistungsgarantie - - - Besserstellungsklausel / Besitzstandsgarantie - - ✓ Unbenannte Gefahren - - SB 10% des ersatzpflichtigen Schadens, mind. 500 EUR Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist - - ✓ Vorsorgeversicherung bis 10% der VS bis 10% der VS bis 20% der VS Prämienanpassungsklausel ✓ ✓ ✓ Versehensklausel - - ✓ Versichererwechsel - ✓ ✓ Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen - - ✓ Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen - - ✓ Mehrkosten für energieeffiziente Elektrogeräte - - ✓ §1 Versicherte Gefahren und Schäden §1 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder §2 (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, §2 seines Vertreters bis zum Vertragsschluss Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Luftfahrzeuge Ende des Vertrages §3 Einbruchdiebstahl §3 Prämien, Versicherungsperiode §4 Leitungswasser §4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen §5 Naturgefahren verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung §6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort §5 §6 Folgeprämie Lastschriftverfahren §7 Außenversicherung §7 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung §8 Versicherte Kosten §8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers §9 Versicherungswert, Versicherungssumme §9 Gefahrerhöhung §10 Anpassung der Prämie §10 Überversicherung §11 Wohnungswechsel §11 Mehrere Ver...
Zusätzliche Deckungserweiterungen. Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Wertsachen 1. In Erweiterung zu § 13 Nr. 2a) VHB GVO ist die Entschädigung für Wertsachen auf 30 % der Ver- sicherungssumme begrenzt.
Zusätzliche Deckungserweiterungen. Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Wertsachen 1. In Erweiterung zu § 13 Nr. 2a) VHB GVO ist die Entschädigung für Wertsachen auf 40 % der Ver- sicherungssumme begrenzt.
Zusätzliche Deckungserweiterungen. Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Wertsachen 1. In Erweiterung zu § 13 Nr. 2a) VHB GVO ist die Entschädigung für Wertsachen a) beim Versicherungssummenmodell bis zur vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Zusätzliche Deckungserweiterungen. Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Wertsachen 1. In Erweiterung zu § 13 Nr. 2a) VHB dieses Tarifes ist die Entschädigung für Wertsachen a) beim Versicherungssummenmodell bis zur Versicherungssumme und b) beim Wohnflächenmodell bis maximal 000.000 € begrenzt.
Zusätzliche Deckungserweiterungen. Schäden durch nicht deliktfähige Personen bis 000.000 € ✓ Schäden durch nicht deliktfähige Kinder bis 000.000 € ✓ übernommene Aufsichtspflicht von Kindern bis 000.000 € ✓ Ansprüche der Personen untereinander ✓ ✓
Zusätzliche Deckungserweiterungen. Neben dem oben unter Ziffer 3.1.3 bis 3.1.7 beschriebenen Versicherungsschutz für Drittschäden, bietet dieser Versicherungsvertrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles innerhalb der Vertragslaufzeit und im Zusammenhang mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen und/oder der Lieferung von IT Produkten durch den Versicherten noch für folgende Eigenschäden (vgl. unter Ziffer 3.2.1) sowie für die folgenden Drittschäden (vgl. unter Ziffer 3.2.2) Versicherungsschutz:
Zusätzliche Deckungserweiterungen 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.