Common use of Abweichende Bauausgestaltung Clause in Contracts

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig Bauausgestal- tung geringerwertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen orts- üblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: www.juergen-link.de, feger-finanz.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls die im Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig Bau- ausgestaltung geringerwertig beschaffen, so ist der Versicherer Versiche- rer nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: www.asspario.de, www.versicherung-online.net

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig Bauausgestal- tung geringerwertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtetver- pflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: ssl.askuma.de, ssl.askuma.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig gerin- gerwertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.v-aktuell.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig geringerwertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtetverpflich> tet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden Scha> den zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: www.interlloyd.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude Gebäu- de in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig geringerwertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: makler.keinesorgen.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: degenia.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) 12.4.1 Sind im zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig geringerwertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig geringerwertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtetverpflich- tet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzenerset- zen.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig beschaffengeringerwertig be- schaffen, so ist der Versicherer sind wir nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: www.vpv.de

Abweichende Bauausgestaltung. a) Sind im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag beschriebenen Gebäude in der konkreten Bauausgestaltung geringer wertig geringerwertig beschaffen, so ist der Versicherer nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.

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Samples: www.helberg.info