Abwesenheiten Musterklauseln

Abwesenheiten. Der Vorstand legt die Regeln fest, nach denen sich die Vorstandsmitglieder bei Abwesenheit vertreten. Hat der Aufsichtsrat einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands bestellt (I.5.), vertritt der Stellvertreter den Vorsitzenden des Vorstands.
Abwesenheiten. Private Absenzen Urlaubschecks und gewerkschaftliche Bildungsveranstal-
Abwesenheiten. Ersatzarbeit für Mitarbeiterinnen im Nachtdienst
Abwesenheiten. Die gebuchten Tage können nicht getauscht werden und Abwesenheiten nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Abwesenheiten. 1 Bei bezahlten Abwesenheiten sowie Abwesenheiten infolge Krankheit und Unfall werden 492 Mi- nuten pro Tag angerechnet. 2 Für private Absenzen (Arztbesuch und ähnliches) kann keine Arbeitszeit notiert werden. Bei lang- wierigen medizinischen Behandlungen kann eine Zeitgutschrift gewährt werden; der Entscheid liegt beim Bereich Human Resources. 3 Für unternehmungsinterne Bildungsanlässe werden ungeachtet des Beschäftigungsgrades die Präsenzzeiten abzüglich Pausen für Hauptmahlzeiten sowie allfällige Reisezeiten angerechnet. Es werden keine Zeitzuschläge gewährt. 4 Bei ganztägigen Abwesenheiten wegen Teilnahme an gewerkschaftlichen Bildungsveranstaltun- gen werden ungeachtet des Beschäftigungsgrades 492 Minuten angerechnet.
Abwesenheiten. Fallen einzelne Veranstaltungsteile (z.B. infolge Erkrankung von Dozierenden) aus, dann bietet die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der Hochschule ableiten. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst, oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Kosten.
Abwesenheiten. Bei Ferien, Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, schweizerischem obligatorischem Dienst, bezahlter Arbeitsenthebung, Freistellung sowie bei bezahlter ganztägiger Abwesenheit gemäss Anhang 6 wird die Tages-Soll-Arbeitszeit angerechnet.
Abwesenheiten. 1 Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen auf blosse Mitteilung hin von der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen. 2 Bis drei Tage gelten diese Abwesenheiten als Kurzabsenzen und werden bezahlt. 3 Für bezahlte Abwesenheiten von mehr als drei Tagen kann die SBB Cargo International AG ein Arztzeugnis verlangen.
Abwesenheiten. Bleibt bei längerer Abwesenheit des Mieters der Mietgegenstand unbeaufsichtigt, so hat der Mieter entweder die Beaufsichtigung des Mietgegenstandes einer Person seines Vertrauens zu übertragen und dies der Vermieterin bekannt zu geben oder der Vermieterin die Schlüssel zum Mietgegenstand sonst in geeigneter Weise zur Verfügung zu halten, andernfalls der Vermieterin berechtigt ist, den Mietgegenstand in dringenden Fällen auf Kosten des Mieters öffnen zu lassen.
Abwesenheiten. Unbezahlte Urlaube Art. 43 Weiterbildung