Abwicklung der Veranstaltung. 1. Soweit das Hotel für den Vertragspartner auf dessen Veran- lassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten be- schafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegli- che Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Abwicklung der Veranstaltung. 1. Soweit der Besteller oder Veranstalter für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen.
Abwicklung der Veranstaltung. Soweit der Beherberger für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt der Beherberger im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Beherberger von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Veranstalters / Vertragspartners unter Nutzung des Stromnetzes des Beherbergers bedarf dessen vorheriger schriftlicher Einwilligung. Der Beherberger bemüht sich, Störungen an vom Beherberger direkt zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen umgehend zu beseitigen. Der Beherberger haftet nicht für nicht für Ausfälle dieser Einrichtungen, sowie des Stromnetzes bzw. sonstiger infrastruktureller Einrichtungen. Schadenersatz ist diesbezüglich ausgeschlossen.
Abwicklung der Veranstaltung. 9.1 Soweit Meow keine eigenen technischen und sonsti- gen Geräte und Einrichtungen bereit stellt, beschafft sie diese für den Vertragspartner von Dritten. Hierbei handelt Meow im Namen und in Vollmacht des Ver- tragspartners auf eigene Rechnung. Der Rech- nungsbetrag wird zuzüglich einer Servicegebühr dem Vertragspartner weitergereicht und kann durch die- sen mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Zah- lung unmittelbar an Meow ausgeglichen werden. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Meow von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Einrichtungen frei.
Abwicklung der Veranstaltung. 1. Bedient sich der Besteller für seine Veranstaltung externer Dienstleister, hat er diese dem Hofgut rechtzeitig vor der Veranstaltung anzuzeigen. Wenn berechtigte Einwände gegen den betreffenden externen Dienstleister bestehen, ist das Hofgut berechtigt, diesen abzulehnen.
Abwicklung der Veranstaltung. 1. Soweit das Hotel der Akademie für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel der Akademie von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Abwicklung der Veranstaltung. 1. Soweit der AFC für den Vertragspartner auf dessen Veran- lassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rech- nung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rück- gabe. Er stellt dem ACF von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Abwicklung der Veranstaltung. 1. Soweit die Unique GmbH für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Unique GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Abwicklung der Veranstaltung. Die Flächen und Räume des Hotels werden entsprechend den getroffenen Vertragsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Bei Übergabe des Vertragsobjekts sind allfällige Mängel, bei sonstigem Verzicht auf ihre Geltendmachung, vom Vertragspartner der Hotel Mariahilf GmbH gegenüber zu rügen. Abweichungen in Farbtönen, beispielsweise bei Dekorationen, sowie kleine, technisch bedingte Abweichungen, fallen nicht unter den Begriff Mangel. Änderungen an Einrichtungen, Möbeln, technischen Anlagen oder an bzw. in den Objekten bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels und werden ausnahmslos auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen. Die Durchführung und Ausstattung der Veranstaltung darf weder dem Ansehen noch der Sicherheit des Hauses schaden. Durch die Veranstaltung des Vertragspartners sowie durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten dürfen andere Veranstaltungen und Gäste im Hotel sowie Anrainer des Hotels nicht gestört werden. Die Hotel Mariahilf GmbH übernimmt keinerlei Haftung für einen Abbruch der Veranstaltung durch behördliche Aufsichtsorgane, welcher durch laute Musik oder sonstige lärmbedingte Störung des Veranstalters bzw. im zuzuordnende Gäste, verursacht wurde, sowie für jegliche dadurch für den Veranstalter entstehende Kosten. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenes Verpackungsmaterial hat der Vertragspartner vor oder nach der Veranstaltung ohne Verzug zu entsorgen. Die Hotel Mariahilf GmbH behält sich das Recht, dieses auf Kosten des Vertragspartners zu beseitigen, sollte dieser das Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen. Die Nichtbeachtung und/oder Verstöße gegen die AGBs und den Veranstaltungsvertrag sowie die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Vorschriften (Anordnungen) berechtigen die Hotel Mariahilf GmbH auf Kosten des Vertragspartners, den sofortigen Abbau von veranstaltungsrelevanten Einrichtungen zu veranlassen bzw. die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen.
Abwicklung der Veranstaltung. Der:die Mieter:in/Vertragspartner:in ist mit allen Rechten und Pflichten alleinige:r Veranstalter:in (bzw. Unternehmer:in oder Betreiber:in im Sinne der entsprechenden Rechtsvorschriften). Er:sie trägt das volle rechtliche und wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung nach ihrer Beendigung. Er:sie ist insbesondere auch für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Der:die Mieter:in stellt den:die Vermieter:in von allen Ansprüchen Dritter aus und im Zusammenhang mit der Veranstaltung frei. Dies gilt auch für Bußgelder, die gegen den:die Vermieter:in als Betreiber:in des Mietgegenstandes verhängt werden. Die Freistellung gilt nicht für Ansprüche Dritter oder für Bußgelder, die ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des:der Vermieter:in haben.