Abwicklungsrisiko Musterklauseln

Abwicklungsrisiko. Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemässen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäss ausgeführt wird.
Abwicklungsrisiko. Es besteht ein Risiko der fehlerhaften Bearbeitung von Geschäftsvorfällen, bzw. der Ausführung von Transaktionen, die der Intention und Erwartung der Leitungsebene des Emittenten widersprechen. • Informationsrisiko Es besteht ein Risiko, dass auf Informationen, die innerhalb oder außerhalb des Geschäftssitzes des Emittenten erstellt, erhalten, übermittelt oder gespeichert wurden, nicht mehr zugegriffen werden kann. Weiterhin können diese Informationen von schlechter Qualität sein, falsch gehandhabt oder unberechtigt angeeignet worden sein. Dem Informationsrisiko werden ebenfalls Risiken zugeordnet, die aus Systemen resultieren und zur Informationsverarbeitung genutzt werden.
Abwicklungsrisiko. Bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften besteht das Risiko, dass eine der Vertragsparteien verzögert oder nicht vereinbarungsgemäß zahlt oder die Wertpa- piere nicht fristgerecht liefert. Dieses Abwicklungsrisiko besteht entsprechend auch beim Handel mit anderen Vermögensgegenständen für den Fonds.
Abwicklungsrisiko. Soweit der betreffende Fonds im CIBM Geschäfte tätigt, kann er auch Risiken im Zusammenhang mit Abwicklungsverfahren und dem Ausfall von Kontrahenten ausgesetzt sein. Der Kontrahent, der mit dem betreffenden Fonds ein Geschäft abgeschlossen hat, kann im Hinblick auf seine Verpflichtung zur Abwicklung des Geschäfts durch Lieferung des betreffenden Wertpapiers oder durch Barausgleich ausfallen.
Abwicklungsrisiko. Insbesondere bei der Investition in nichtnotierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausgeführt wird. Risiko der Änderung der Vertragsbedingungen, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen des Sondervermögens Der Anteilinhaber wird darauf hingewiesen, dass die Anlagepolitik sowie die sonstigen Grundlagen des Sondervermögens im Rahmen des Zulässigen geändert werden können. Insbesondere durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des für richtlinienkonforme Sondervermögen zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem Sondervermögen verbundene Risiko inhaltlich verändern.
Abwicklungsrisiko. Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwick- lung durch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen Zah- lung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausgeführt wird.
Abwicklungsrisiko. Ein Abwicklungsrisiko besteht, wenn Derivate nicht rechtzeitig abgewickelt werden, so dass sich das Kontrahentenrisiko vor der Abwicklung erhöht und möglicherweise Finanzierungskosten entstehen, die sonst nicht anfallen würden. Erfolgt keine Abwicklung, entspricht der dem Teilfonds entstehende Verlust - ebenso wie bei jeder anderen Situation in Verbindung mit einem Wertpapier - der Differenz zwischen dem Preis des ursprünglichen Vertrags und dem Preis des Ersatzvertrags oder, falls der Vertrag nicht ersetzt wird, dem absoluten Wert des Vertrags zum Zeitpunkt seiner Annullierung.
Abwicklungsrisiko. Insbesondere bei der Investition in nichtnotierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausgeführt wird. Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko Die Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.
Abwicklungsrisiko. Insbesondere beim Erwerb nicht notierter Wertpapiere oder bei der Abwicklung über eine Transferstelle besteht das Risiko, dass die Abwicklung nicht erwartungsgemäß durchge- führt wird, da eine Gegenpartei nicht rechtzeitig oder vereinbarungsgemäß zahlt oder lie- fert.
Abwicklungsrisiko. Es besteht ein Risiko der fehlerhaften Bearbeitung von Geschäftsvorfällen, bzw. der Ausführung von Transaktionen, die der Intention und Erwartung der Leitungsebene des Emittenten widersprechen. • Informationsrisiko Es besteht ein Risiko, dass auf Informationen, die innerhalb oder außerhalb des Geschäftssitzes des Emittenten erstellt, erhalten, übermittelt oder gespeichert wurden, nicht mehr zugegriffen werden kann. Weiterhin können diese Informationen von schlechter Qualität sein, falsch gehandhabt oder unberechtigt angeeignet worden sein. Dem Informationsrisiko werden ebenfalls Risiken zugeordnet, die aus Systemen resultieren und zur Informationsverarbeitung genutzt werden. • Personalrisiko Der Emittent hat einen hohen Bedarf an qualifiziert ausgebildeten Fach- und Führungskräften. Hier besteht das Risiko einer hohen Fluktuation, bzw. das Risiko, nicht genügend qualifiziertes Personal an den Emittenten binden zu können, darüber hinaus aber auch das Risiko, dass Mitarbeiter des Emittenten bewusst oder fahrlässig gegen gesetzte Regeln oder die Geschäftsethik des Hauses verstoßen. • Betrugsrisiken Es bestehen Betrugsrisiken, das heißt sowohl interne wie externe Betrugsrisiken wie Bestechung, Insiderhandel oder Datendiebstahl. • Reputationsrisiko Es besteht ein Reputationsrisiko, das sich aus einer Schädigung der Kundenbeziehungen durch mangelhafte Serviceleistungen bzw. fehlerhafter Ausführung von Geschäftsvorfällen ergibt. Des Weiteren besteht das Risiko, Geschäftsbeziehungen mit Kontrahenten einzugehen, deren Geschäftspraktiken nicht den Standards oder der Geschäftsethik des Emittenten entsprechen. Aus den oben angeführten Risiken können sich negative Auswirkungen auf die Kundenbeziehung beziehungsweise das Verhältnis zu den lokalen Aufsichtsbehörden ergeben. Steuerliche Risiken Die dem Emittenten erteilten Steuerbescheide stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch eine steuerliche Außenprüfung oder der Entscheidung einzelner Fragestellungen durch einschlägige Gerichte. Dies ist ein übliches Verfahren, bei dem im Rahmen einer Steuerprüfung oder nach einer allgemeinen Entscheidung durch ein Finanzgericht noch Jahre nach dem Steuerbescheid eine Steuernachforderung durch die Finanzbehörden erhoben werden kann. Steuernachforderungen können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenslage des Emittenten haben. Rechtsrisiken und aufsichtsrechtliche Risiken Unter Rechtsrisiken versteht der Emittent alle aus vertraglichen Vereinbarungen s...