Änderung der Vertragsbedingungen. 3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedin- gungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfristundohne Kostenkündigen, esseidenn, die Änderungen sind
a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.
3.2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärtwerden, indemdie Unterrichtungvon Vodafoneüberdie Vertrags- änderung, die den Anforderungen nach Ziff. 3.1 Satz 1 entspricht, dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. Ziff. 3.1 Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikations- dienste zum Gegenstand haben.
3.3 Vodafone wird den Kunden mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate bevor eine Vertragsänderung nach Ziff. 3.1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
a) den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
b) ein bestehendes Kündigungsrecht des Kunden nach Ziff. 3.1 Sätze 1 bis 3.
Änderung der Vertragsbedingungen. Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Änderung der Vertragsbedingungen. 14.1 Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist die EQS Group berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen: Die EQS Group wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen.
14.2 Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt.
Änderung der Vertragsbedingungen. 19.1 Die Vertragsbedingungen, die sich aus diesen AGB und dem bestellten Energiepreisprodukt ergeben, beruhen auf den rechtlichen (z. B. EnWG, Strom-/GasGVV, MsbG, Rechtsprechung) und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollten sich diese ändern und der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für die EWP unzumutbar werden, ist die EWP berechtigt, die Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für die Lieferpflicht der EWP und den vereinbarten Energiepreis; für Preisanpassungen gilt Ziffer 5.
19.2 Die EWP wird dem Kunden die Anpassungen nach vorstehendem Absatz mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, der Änderung der Vertragsbedingungen zu widersprechen oder den Liefervertrag ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Anpassungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von der EWP in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Änderung der Vertragsbedingungen. Der Emittent behält sich das Recht vor, jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sie werden durch den Händler allen Nutzern über die bei der Registrierung angegebene Adresse zur Verfügung gestellt. Jeder Xxxxxx kann die beabsichtigten Änderungen ablehnen und muss dem Kundenservice des Händlers seine Ablehnung per Einschreibebrief mit Rückantwortschein vor dem Datum des Inkrafttretens der beabsichtigten Änderungen an die Xxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx anzeigen (es gilt der Posteingangsstempel). Sollte der Nutzer es versäumen, seine Ablehnung vor dem Datum des Inkrafttretens anzuzeigen oder alternativ vor dem Ablauf einer Frist von 7 (sieben) Tagen nachdem die beabsichtigten Änderungen online gestellt wurden, gelten diese als durch den Nutzer akzeptiert. Das Geschäftsverhältnis der Vertragsparteien wird ab dem Datum des Inkrafttretens dementsprechend durch die neue Fassung der Geschäftsbedingungen geregelt. Demzufolge ist es unerlässlich, dass der Nutzer regelmäßig seine E-Mails abruft und regelmäßig die jederzeit online auf der Webseite zugänglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchliest. Im Falle einer Ablehnung von Seiten des Nutzers wird der Vertrag über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne dass ihm Kosten entstehen aufgelöst, und die sich in seinem Besitz befindenden E-Geld-Einheiten werden rückerstattet.
Änderung der Vertragsbedingungen. 10.1. CAI ist berechtigt, die hier vereinbarten Preise anzupassen und/oder die Bedingungen diese Vertragsverhältnisses zu verändern, wenn - die Änderungen erst zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Nutzer wirksam werden sollen, - CAI die Änderungen dem Nutzer in Textform unter Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerspruchs sowie unter Hinweis auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung mitteilt und - der Nutzer nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung widerspricht.
10.2. Erfolgt ein Widerspruch nach Ziffer 10.1., wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
Änderung der Vertragsbedingungen. (1 ) Die vorliegenden Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, insbesondere auf dem Energiewirtschaftsgesetz, der Gasgrundversorgungsverordnung, der Gasnetzzugangsverordnung sowie Entscheidungen von Verwaltung und Rechtsprechung. Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, ist die OVVS berechtigt, diese Bedingungen - mit Ausnahme der Preise und wesentlicher Vertragsbestandteile - insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich machen. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Für Preisänderungen gilt Ziffer 3.
(2 ) Anpassungen dieser Bedingungen sind jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung in Textform gegenüber dem Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor Wirk- samwerden der geänderten Vertragsbedingungen erfolgen muss. Darüber hinaus können die Änderungen der Vertragsbedingungen auch jederzeit unter der in Ziffer 3 angegebe- nen Internetadresse eingesehen werden.
(3 ) Im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen ist der Kunde bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten Vertragsbedingungen berechtigt, den Erdgaslieferungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Lieferant den Kunden ausdrücklich hinweisen.
(4 ) Macht der Kunde nicht von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, gelten Änderungen vom Kunden als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Änderung in Textform widerspricht. Der Lieferant weist bei der Bekanntgabe der Änderung darauf hin, dass diese, bei nicht rechtzeitigem Widerspruch des Kunden gegen die Änderung, zu dem in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt gilt.
Änderung der Vertragsbedingungen. 2.1. 1&1 hat das Recht, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen und zu ändern, sofern die Ausgewogenheit des Vertrages hierdurch in nicht nur unbedeu- tendem Maße geändert wird. Ändert 1&1 die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
2.1.1. ausschließlich zu seinem Vorteil,
2.1.2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder
2.1.3. unmittelbar durch Unionsrecht oder deutsches Recht vorgeschrieben.
Änderung der Vertragsbedingungen. Änderungen dieser Vertragsbedingungen werden dem Unternehmen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Unternehmens gilt als erteilt, wenn das Unternehmen seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Ingenico Payment Services wird das Unternehmen in ihrem Angebot auf diese Genehmigungswirkung besonders hinweisen. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung gem. § 675 g Abs. 2 Satz 2 BGB wird für diesen Fall ausgeschlossen. Soweit das Unternehmen eine Änderung ablehnt, ist Ingenico Payment Services berechtigt den Vertrag außerordentlich mit angemessener Frist zu kündigen.
Änderung der Vertragsbedingungen. 6.1 Die Vertragsbedingungen können von GOLOCAL geändert werden, soweit der Auftraggeber dem ausdrücklich oder durch konkludentes Verhalten, d.h. Verhalten, dem die Bedeutung einer Zustim- mung zu entnehmen ist, zustimmt oder die Zustimmung des Partners nach den folgenden Bestim- mungen als erteilt gilt.
6.2 Beabsichtigte Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Partner steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Widerspruchsrecht zu. Widerspricht der Partner innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht in Textform, gilt seine Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt und die Änderungen werden zum Zeitpunkt des angekündigten Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.