Aktionäre Musterklauseln

Aktionäre. Nach Kenntnis der Gesellschaft sind folgende Aktionäre am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt: Name Anzahl Aktien Anteil CFO AG 126.910 84,61% Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx (AR-Vorsitzender) 1.499 0,99% Xxxx Xxxxxx (Vorstand) 1.499 0,99% Xxxxxx Xxxxxxxxx (Aufsichtsrat) 300 0,20% Xxxxx Xxxxxx (Aufsichtsrat) 300 0,20% Übrige Privataktionäre 19.492 13,01% Summe 150.000 100,00%
Aktionäre. Die Parteien sind wie folgt Aktionäre der SPITEX REGION BRUGG AG mit Sitz in Brugg (Gesellschaft genannt): Gemeinde Birr: 14% Gemeinde Birrhard: 2% Gemeinde Brunegg: 2% Stadt Brugg: 36% Gemeinde Habsburg: 1% Gemeinde Hausen: 9% Gemeinde Lupfig: 8% Gemeinde Mülligen: 3% Gemeinde Scherz: 2% Gemeinde Windisch: 23% Das Aktienkapital ist aufgeteilt in 500 auf den Namen lautende Aktien à CHF 1‘000 = CHF 500‘000 = 100%
Aktionäre. Die Aktien der Münchener Rück befinden sich im Streubesitz. Der Münchener Rück liegen keine Meldungen nach den §§ 21, 22 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) vor, nach denen ein Aktionär die Meldeschwelle von 5 % überschritten hätte. Die Zahl der im Aktienregister der Münchener Rück eingetragenen Aktionäre beträgt rund 112.000 (Dezember 2007).
Aktionäre. Einziger Aktionär ist die Münchener Rück, die 100% des Grundkapitals der Münchener Rück Italia hält.
Aktionäre. Im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertragsberichts am 30. April 2014 hält die Deutsche Wohnen AG unmittelbar insgesamt 52.154.429 GSW Aktien, was einem Anteil von 92,02 % am Grundkapital der GSW Immobilien AG entspricht. Abgesehen von der Deutsche Wohnen AG waren an der GSW Immobilien AG aufgrund der bis zum Tag vor der Unterzeichnung dieses Vertragsberichts eingegangenen Stimmrechtsmitteilungen keine Aktionäre an der GSW Immobilien AG (direkt oder indirekt) mit 3 % oder mehr beteiligt.
Aktionäre. Ausweislich der bis zum Tag vor der Unterzeichnung dieses Vertragsberichts eingegangenen Stimmrechtsmitteilungen waren folgende Aktionäre an der Deutsche Wohnen AG (direkt oder indirekt) mit 3 % oder mehr beteiligt: Sun Life Financial Inc.1) 11,05 % BlackRock, Inc.1) 8,83 % Norges Bank (Central Bank of Norway)2) 5,48 % Credit Suisse Group AG1) 2) 3,24 % Summe .......................................................................................... 28,60 %
Aktionäre. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertragsberichts hält Pangea 6.187.436 Pfeiffer Vacuum-Aktien. Dies entspricht einer Beteiligungsquote von rund 62,7% am in 9.867.659 Aktien eingeteilten Grundkapital von Pfeiffer Vacuum. Die Busch SE hält zu diesem Zeitpunkt 94.637 Pfeiffer Vacuum-Aktien, was einer Beteili- gungsquote von rund 0,96% am Grundkapital von Pfeiffer Vacuum entspricht. Die restlichen 3.585.586 Pfeiffer Vacuum-Aktien bzw. rund 36,34% des Grundka- pitals der Pfeiffer Vacuum befinden sich im Streubesitz. Die Hakuto Co., Ltd. mit Sitz in Shinjuku-ku, Tokyo, Japan, teilte der Pfeiffer Vacuum nach §§ 33, 34 WpHG zuletzt mit, dass ihr Stimmrechtsanteil am 14. Januar 2021 die Schwelle von 3% unterschritten hat und sie an diesem Tag nach § 33 WpHG 295.450 Stimmrechte aus Pfeiffer Vacuum-Aktien gehalten hat (entspricht einem Stimmrechtsanteil von 2,99%). Die Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main teilte der Pfeiffer Vacuum nach §§ 33, 34 WpHG zuletzt mit, dass ihr Stimmrechtsanteil am 1. November 2018 die Schwelle von 3% unterschritten hat und ihr an diesem Tag nach § 34 WpHG 290.319 Stimmrechte aus Pfeiffer Vacuum-Aktien zugerech- net werden (entspricht einem Stimmrechtsanteil von 2,94%). Die Investmentaktien- gesellschaft für langfristige Investoren TGV mit Sitz in Bonn teilte der Pfeiffer Va- cuum nach §§ 33, 34 WpHG zuletzt mit, dass ihr Stimmrechtsanteil am 24. Oktober 2018 die Schwelle von 3% überschritten hat und sie an diesem Tag nach § 34 WpHG 300.675 Stimmrechte aus Pfeiffer Vacuum-Aktien gehalten hat (entspricht einem Stimmrechtsanteil von 3,05%). Das Ministry of Finance on behalf of the State of Norway mit Sitz in Oslo, Norwegen, teilte der Pfeiffer Vacuum nach §§ 33, 34 WpHG zuletzt mit, dass ihr Stimmrechtsanteil am 24. Juli 2018 die Schwelle von 3% unterschritten hat und ihr an diesem Tag nach § 34 WpHG 290.360 Stimmrechte aus Pfeiffer Vacuum-Aktien zugerechnet werden (entspricht einem Stimmrechtsan- teil von 2,94%). Damit halten folgende Aktionäre, auf Basis der der Pfeiffer Vacuum bis zum 13. Xxxx 2023 zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 33 WpHG, Aktien an der Pfeiffer Vacuum mit einem Anteil von mindestens 3% am Grundkapital der Pfeiffer Vacuum: Pangea 62,7 Busch SE 0,96 Investmentaktiengesellschaft für langfristige In- vestoren TGV 3,05
Aktionäre. Die Aktien der Emittentin befinden sich im Streubesitz. Per 30.6.2018 hatte die Gesellschaft rund 3.800 Aktionäre. Da die Aktien der Emittentin nicht zum Handel an einem geregelten Markt zuge- lassen sind, sind ihre Aktionäre nicht zu Beteiligungsmeldungen nach dem Börse- gesetz verpflichtet. Der Emittentin ist jedoch bekannt, dass die FutureDriving Dangl GmbH (vormals: Windkraftanlagen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.) 8.941 Stück Ak- tien (das sind rund 3,10% des Grundkapitals) hält. Der FutureDriving Dangl GmbH steht ein satzungsmäßiges Entsendungsrecht eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Emittentin zu (siehe Abschnitt "5.3 Mitglieder des Aufsichtsrats"). Die Satzung der Emittentin sieht ein Höchststimmrecht vor, sodass ein Aktionär ungeachtet seiner tatsächlichen Beteiligung am Grundkapital Stimmrechte nur bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals ausüben kann. Eine Beteiligung, die 10 % des Grundkapitals der Emittentin erreicht oder überschreitet, ist der Emittentin nicht bekannt. Der Emittentin ist nicht bekannt, ob an ihr mittelbare Beteiligungen oder Beherr- schungsverhältnisse bestehen. Der Emittentin ist auch nicht bekannt, ob es Ver- einbarungen gibt, deren Ausübung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Verände- rung bei der Kontrolle der Emittentin führen könnte.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.