Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den im Folgenden beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Appears in 17 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 28 des Treuhandvertrags sowie nach den im Folgenden Anhang A „Fonds im Überblick“ beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Appears in 10 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den im Folgenden beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Appears in 5 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Prospectus and Trust Agreement
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den im Folgenden beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen Anlagebeschrän- kungen angelegt.
Appears in 2 contracts
Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den im Folgenden beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen Anla- gebeschränkungen angelegt.
Appears in 1 contract
Samples: Treuhandvertrag
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 2G des Treuhandvertrags sowie nach den im Folgenden Anhang A "Teilfonds im Überblick" beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen Anlagebe- schränkungen angelegt.
Appears in 1 contract
Samples: Treuhandvertrag