Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Art. 24 Anlagepolitik Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW in Anhang A "Fonds im Überblick" beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Art. 24 Anlagepolitik Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW in Anhang A "Fonds im Überblick" beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind. Es handelt sich um einen aktiv gemanagten Fonds ohne Bezugnahme auf eine Benchmark.
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Samples: Treuhandvertrag