Allgemeine Erklärungen. Der Kunde stimmt zu, dass die Fidor Bank seine persönlichen Daten (Bankdaten und personenbezogene Daten) an die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH, Bingen, („SWK Bank“) an die die Fidor Bank bestimmte Teilbereiche der Geschäftsaktivitäten in Übereinstimmung mit den Vorschriften des KWG outgesourced hat, im Rahmen dieses Outsourcing übermitteln darf. Der Kunde stimmt außerdem einer im Rahmen diese Outsourcing verbundenen Speicherung, Nutzung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch die SWK Bank ausdrücklich zu, soweit dies zur Erfüllung der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Fidor Bank erforderlich ist. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
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Allgemeine Erklärungen. Der Kunde stimmt zu, dass die Fidor Bank seine persönlichen Daten (Bankdaten und personenbezogene Daten) an die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH, Bingen, („SWK Bank“) an West- die die Fidor Bank bestimmte Teilbereiche der Geschäftsaktivitäten in Übereinstimmung mit den Vorschriften des KWG outgesourced hat, im Rahmen dieses Outsourcing übermitteln darf. Der Kunde stimmt außerdem einer im Rahmen diese Outsourcing verbundenen SpeicherungSpcehi erung, Nutzung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch die SWK Bank ausdrücklich zu, soweit dies zur Erfüllung der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Fidor Bank erforderlich ist. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen sonsetiVgereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetrageneinesenSschbaedigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
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