Konzernstruktur Musterklauseln

Konzernstruktur. Die AVW Gruppe besteht aus der AVW Immobilien AG als Muttergesellschaft sowie aktuell 6 operativ tätigen Tochtergesellschaften, von denen eine die Emittentin ist. Neben der AVW Immobilien AG und den Tochtergesellschaften gibt es noch diverse wechselnde Objektgesellschaften im Konzern. Die Gesellschaftsstruktur der AVW-Gruppe einschließlich der Emittentin und der Garantin ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: Die Emittentin hat ein Grundkapital von EUR 1 Mio., eingeteilt in ebenso viele auf den Inhaber lauten- de voll eingezahlte Stückaktien einer Gattung, die zu 100 % von der Garantin gehalten werden.
Konzernstruktur. Alleinige Gesellschafterin der SeniVita Sozial gGmbH ist die SeniVita OHG. Die Struktur des Kon- zerns (nachfolgend auch „SeniVita-Gruppe“ genannt) stellt sich dar wie folgt: An der SeniVita OHG, der alleinigen Gesellschafterin der Emittentin, halten die Herren Dr. Xxxxx Xxx- sent (72,5 %), Xxxxx Xxxxxxx (22,5 %) und Xxxxxxx Xxxxxxx (5 %) alle Anteile. Diesen drei Herren gehören daneben diverse Immobilien GbRs, an denen sie mit teilweise unterschiedlichen Anteilen beteiligt sind. Die Emittentin selber hat keine Beteiligungen. Die anderen Beteiligungen der SeniVita OHG lassen sich in zwei Gruppen unterteilen. Zum einen sind diverse gemeinnützige Gesellschaften, die Bildungsreinrichtungen betreiben, zu nennen, von denen die Emittentin profitiert. Zum anderen gehören zur SeniVita-Gruppe diverse gewerblich tätige Gesellschaften, mit denen die Emittentin in überschaubarem Umfang Leistungsbeziehungen hat, ohne dass hier Abhängigkeiten bestehen. Die SeniVita Sozial gGmbH ist in ihrer Geschäftstätigkeit im Übrigen jedoch stark von der SeniVita- Gruppe abhängig.
Konzernstruktur. Alleiniger Gesellschafter der SeniVita gGmbH ist die SeniVita OHG. Die Konzernstruktur ist wie folgt: Das vorstehende Schaubild zeigt den heutigen Stand, also nachdem die Verschmelzungen, aus de- nen die heutige Emittentin entstand, wirksam geworden sind. An der SeniVita OHG, der alleinigen Gesellschafterin der Emittentin, halten die Herren Dr. phil. Xxxxx Xxxxxxx (72,5 %), Xxxxx Xxxxxxx (22,5 %) und Xxxxxxx Xxxxxxx (5 %) alle Anteile. Diesen drei Herren gehören daneben diverse Immobi- lien GbRs an denen sie mit teilweise unterschiedlichen Anteilen beteiligt sind. Die SeniVita OHG hält zahlreiche weitere Beteiligungen, so dass die Gesamtgruppe auf ca. 40 Gesellschaften kommt. Die Emittentin selber hat keine Beteiligungen. Die anderen Beteiligungen der SeniVita OHG lassen sich in drei Gruppen unterteilen. Zum einen sind diverse gemeinnützige Gesellschaften, die Pflegeheime betreiben, zu nennen. Diese stehen neben der Emittentin und sind im gleichen Geschäftsfeld tätig. Daneben gibt es mehrere gemeinnützige Gesellschaften die Bildungsreinrichtungen betreiben. Die Emittentin profitiert von diesen Bildungseinrichtungen (vgl. dazu die Ausführungen im Abschnitt „Ge- schäftstätigkeit der Emittentin - Haupttätigkeitsbereiche der Emittentin - Pflegekräfte“ auf Seite 70). Schließlich gehören zur SeniVita-Gruppe diverse gewerblich tätige Gesellschaften mit denen die Emit- tentin im überschaubaren Umfang Leistungsbeziehungen hat, ohne dass Abhängigkeiten bestehen (vgl. zur Abhängigkeit der Emittentin von der SeniVita OHG die Ausführungen im Abschnitt „Ge- schäftstätigkeit der Emittentin - Haupttätigkeitsbereiche der Emittentin - Leistungen der Emittentin / Einbindungen in die SeniVita-Gruppe“ sowie im Abschnitt „Risikofaktoren - Risiken im Bezug auf die Emittentin - Die SeniVita Sozial gGmbH ist in ihrer Geschäftstätigkeit stark von der SeniVita-Gruppe abhängig“).
Konzernstruktur. Die Gesellschafts- und Geschäftsfeldstruktur der Würth-Gruppe stellt sich per 31. Dezember 2005 vereinfacht wie im folgenden Schaubild dar.
Konzernstruktur. Die Gesellschafts- und Geschäftsfeldstruktur der Würth-Gruppe stellt sich per 31. Dezember 2005 vereinfacht wie im folgenden Schaubild dar. Würth Invest AG Schweiz Internationale Tochtergesellschaften Würth Leasing AG Schweiz ational AG eiz Deutsche Tochtergesellschaften Deutsche Tochtergesellschaften Würth Familienstiftungen Die Würth-Gruppe war zum 31. Dezember 2005 mit 351 marktaktiven Gesellschaften in 81 Ländern tätig.
Konzernstruktur. Der EASY SOFTWARE Konzern bestand im Berichtszeitraum aus der EASY SOFTWARE AG als Muttergesellschaft, den beiden deutschen Tochtergesellschaften EASY SOFTWARE Deutschland GmbH (ESD) und EASY APIOMAT GmbH (EAP) sowie mehreren Auslandsgesellschaften. unverbindliches Leseexem plar In der folgenden Tabelle sind diejenigen Gesellschaften mit Sitz und Beteiligungsanteil aufgeführt, die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 der EASY SOFTWARE AG voll konsolidiert wurden (EASY Gruppe): Sitz Beteiligungsanteil EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr EASY SOFTWARE GmbH Salzburg, Österreich 100% EASY SOFTWARE (UK) LTD. Suffolk/Großbritannie n 100% EASY SOFTWARE INC. Exton, PA/USA 100% EASY SOFTWARE (ASIA PACIFIC) PTE. LTD. Singapur 100% EASY APIOMAT GmbH, Leipzig Leipzig 100% • EASY Mobile Service GmbH, Mülheim an der Ruhr (i.L.) Mülheim an der Ruhr 100% EASY SOFTWARE DEUTSCHLAND GmbH Mülheim an der Ruhr 100% EASY SOFTWARE TÜRKİYE LTD. STI. Istanbul, Türkei 51% EASY SOFTWARE YAZILIM VE AR-GE MERKEZİ XXXXXXX XXXXXXX, Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx 100% Im November 2020 wurde die EASY SOFTWARE XXXXXXX XX XX-XX XXXXXXX XXXXXXX XXXXXXX, Xxxxxxxx, Xxxxxx, als Nearshore-Software-Entwicklungsgesellschaft gegründet. Die EASY SOFTWARE AG hält 100% der Anteile der Gesellschaft. Während die EASY SOFTWARE AG schwerpunktmäßig für die Produkterstellung und die Supportservices zuständig ist, verantwortet die EASY SOFTWARE Deutschland GmbH den Direktvertrieb und das Projektgeschäft in Deutschland. Die EASY APIOMAT GmbH bündelt die Cloud-Aktivitäten der EASY. Neben der Zentrale in Mülheim an der Ruhr verfügt die EASY Gruppe in Deutschland über Standorte in Leipzig, München, Hamburg, Paderborn, Bobingen und Potsdam. Über eine Beteiligung ist EASY darüber hinaus noch am Standort Straubing aktiv. Das Auslandsgeschäft wird über eigene rechtliche Einheiten oder Geschäftspartner abgebildet, die jeweils einen Vertriebsauftrag für das entsprechende Land besitzen. Die EASY Gruppe bedient nur ein operatives Segment, weshalb im Lagebericht keine gesonderte Segmentberichterstattung erfolgt. Eine Gliederung nach geografischen Gesichtspunkten unterteilt in die Regionen Deutschland, Österreich, England, USA, Singapur und Türkei wird im Konzernanhang unter Abschnitt E „Segmentberichterstattung“ dargestellt. Es handelt sich dort um Segmentangaben nach IFRS 8. unverbindliches Leseexem plar Folgende Gesellschaft wurde At Equity in den Konzernabschluss der EASY SOFTWARE AG einbezogen: Sitz Beteiligu...
Konzernstruktur. Die Emittentin ist eine reine Projektgesellschaft und hat keine Tochtergesellschaften. Mehrheitsgesellschafterin, die insgesamt 94 % der Geschäftsanteile der Emittentin hält, ist die AK Projektmanagement Beteiligungs GmbH, deren Gesellschaftsanteile wiederum zu 100 % von der AK Holding GmbH & Co. KG, der Obergesellschaft der AK-Gruppe, gehalten werden. Kommanditisten der AK Holding GmbH & Co. KG sind zu 94 % Xxxx Xxxxxx X. Kelber und zu 6 % Xxxx Xxxxxx Xxxxxx. Minderheitsgesellschafterin ist die Berner Group Berlin GmbH & Co. Beteiligungs KG, die 6 % der Geschäftsanteile an der Emittentin hält.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.