Allgemeine Kosten Musterklauseln

Allgemeine Kosten. 1 Jede Partei dieser Vereinbarung leistet einen jährlichen Beitrag an die über den allgemeinen Voranschlag finanzierten Kosten. Dieser wird von der strategischen Versammlung nach den folgenden Regeln festgelegt:
Allgemeine Kosten. 1. Neben den im Sonderreglement des jeweiligen Fonds aufgeführten Kosten kann einem Fonds Folgendes belastet werden: - Steuern und ähnliche Abgaben, die auf das jeweilige Fondsvermögen, dessen Einkommen oder die Auslagen zu Lasten dieses Fonds erhoben werden; - Kosten für Beratung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber eines Fonds handeln; - Kosten für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber eines Fonds ist; - Kosten für den Abschlussprüfer (réviseur d´entreprises agrée) eines Fonds, die Kosten für die Prüfung seiner steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten für das Risikomanagement eines Fonds; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung eines Fonds (Performance-Attribution); - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten für die Zahlstellen sowie die damit verbundenen Vertriebsaktivitäten in den jeweiligen Vertriebsländern; - Kosten für die Erstellung und/oder Modifizierung sowie die Hinterlegung und Veröffentlichung des Allgemeinen Verwaltungsreglements und des Sonderreglements sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte, die den entsprechenden Fonds betreffen, einschließlich Kosten der Anmeldungen zur Registrierung, oder der schriftlichen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehörden und Börsen (einschließlich örtlichen Wertpapierhändlervereinigungen), welche im Zusammenhang mit einem Fonds oder dem Anbieten seiner Anteile vorgenommen werden müssen; - Druck- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Anteilinhaber in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - Kosten der für die Anteilinhaber bestimmten Veröffentlichungen; - ein angemessener Anteil an den Kosten für Werbung, Marketingunterstützung, Umsetzung der Marketingstrategie sowie für sonstige Marketingmaßnahmen und solche, welche direkt im Zusammenhang mit dem Anbieten und Verkauf von Anteilen anfallen; - Kosten für die Erstellung der Wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und der Bewertung von Vermögenswerten sowie der Inanspr...
Allgemeine Kosten. Alle Kosten in Zusammenhang mit dem Leihgegenstand werden zur Gänze vom Verleiher getragen, wie insbesondere für Lieferung, Aufstellung, behördliche Genehmigungen, Erfüllung behördlicher Auflagen und Aufträge, sicherheitstechnische Kontrollen durch den TÜV, sonstige Überprüfungen, Inbetriebnahme, Instandhaltung (Inspektion, Instandsetzung, Wartung), Ersatzteile, Demontage, Rücktransport, Versicherung und Einschulung gemäß Medizinproduktegesetz, Steuern, Gebühren, Zölle, Urheberrechtsabgaben, Entsorgungsbeiträge udgl. Werden die Tirol Kliniken daraus in Anspruch genommen, wird der Verleiher die Tirol Kliniken schad- und klaglos halten. Insbesondere sind die Tirol Kliniken in diesem Fall auch berechtigt, solche Beträge von Entgelten an den Verleiher einzubehalten. Die Tirol Kliniken tragen ausschließlich die Kosten für Versorgungsleistungen (Strom, Öl, Gas, Wasser).
Allgemeine Kosten. Der AN beteiligt sich pauschal an den folgenden Kosten im Verhältnis der Abrechnungssumme: - Kosten in der Höhe von 0,1 % der Netto-Herstellungskosten des Gewerkes für eine Kollektivanzeige nach Fertigstellung des Bauvorhabens; - Kosten in der Höhe von 0,8 % der Netto-Herstellungskosten des Gewerkes für Zwischenreinigungen und allgemeine Bauschäden (bzw. Selbstbehalte bei der Bauwesenversicherung), deren Verursacher nicht mehr zu eruieren sind. Die vorgenannten allgemeinen Kosten werden pauschal bei der Schlussrechnung der geprüften Schlussrechnungssumme ohne Nachweis abgezogen, darüber hinaus anfallende Kosten werden den ausführenden Firmen aliquot verrechnet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.