Allgemeine Leistungsmerkmale Musterklauseln

Allgemeine Leistungsmerkmale. Hinweis Die Drillisch Online GmbH (im Folgenden „Drillisch” genannt) nutzt das Mobilfunknetz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (im Folgenden „Telefónica-Netz” genannt).
Allgemeine Leistungsmerkmale. O2 stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Telekommunikationsdienstleistungen im Netz der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23–25, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden O2 genannt) im nachfolgend beschriebenen Umfang zur Verfügung. Zwischen der Buchung und Aktivierung einer zusätzlichen Leistung/Option können bis zu 24 Stunden liegen. Zur Übertragung der Kommunikationsdaten und für die Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen sind eine in das O2 Mobilfunknetz eingebuchte SIM-Karte, ein geeignetes Mobilfunkendgerät nach dem GSM-Standard 900 MHz und 1800 MHz bzw. andere Endgeräte und gegebenenfalls weiteres Zubehör erforderlich. O2 erbringt die Telekommunikationsdienstleistungen nur in Verbindung mit einem bestimmten Tarif und/oder gegen ein zusätzliches Entgelt, das in den jeweils gültigen Preislisten ausgewiesen wird.
Allgemeine Leistungsmerkmale. 1. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung einer Ausstellungsküche, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. 2. Handelsübliche und zugleich zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Oberflächen bleiben vorbehalten.
Allgemeine Leistungsmerkmale. 1.1 Für WEtell-Verträge bietet die STROTH Telecom GmbH („Anbieterin“) dem Kunden Zugang zu einem Mobilfunk- netz zwecks Übertragung von Kommunikationsdaten mittels Sprach-, SMS- und/oder Datenverbindungen und weitere Telekommunikationsdienstleistungen, jeweils sofern im Kundenauftrag vereinbart, im nachfolgend be- schriebenen Umfang („Mobilfunkdienstleistungen“). 1.2 Voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung des An- schlusses: In der Regel ist die physische SIM-Karte mit Zugang beim Kunden und das Profil einer embedded SIM-Karte nach Aktivierung nutzbar; Abweichungen kön- nen sich bei einer beauftragten Rufnummernportie- rung und durch technische Restriktionen ergeben. 1.3 Für die Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen sind eine in das Mobilfunknetz eingebuchte SIM-Karte, ein mit der SIM-Kar- te zur Nutzung im Mobilfunknetz geeignetes mobiles Endgerät nach dem GSM-, LTE oder 5G-Standard sowie ggf. Zubehör erforderlich. Je nach verfügbarer Netztechnologie (GSM, GPRS, HSCSD, LTE, 5G) und gewähltem Tarif steht eine geschätzte Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 150 Mbit/s (Download) und bis zu 25 Mbit/s (Upload), im Falle eines GigaMobil-Tarifes bis zu 500 Mbit/s (Download) und bis zu 100 Mbit/s (Upload), zur Verfügung. Diese Werte entsprechen den beworbenen Ge- schwindigkeiten. Die angegebene Übertragungsgeschwindigkeit ist ein Maximalwert, der unter optimalen Bedingungen und bei entsprechender Abdeckung und Verfügbarkeit des Mobilfunk- netzes und wenn das verwendete Endgerät diese unterstützt, er- reicht werden kann. Der Betreiber des von der Anbieterin genutz- ten Mobilfunknetzes bietet IP Dienste nach dem internationalen Standard RFC 791 als gemeinsam nutzbares Transportmedium an. Nach diesem Standard ist die Transportkapazität nicht exklu- siv nutzbar. Die dem einzelnen Kunden zustehende Transport- kapazität wird durch die Anzahl anderer Nutzer und deren Nut- zungsverhalten beeinflusst. Da das dem Kunden der Anbieterin zur Verfügung gestellte Mobilfunknetz von vielen Teilnehmern genutzt wird, kann eine jederzeit konstante, spezifische Band- breite nicht garantiert werden. Die Anzahl und das Verhalten anderer Nutzer können starken zeitlichen und örtlichen Schwan- kungen unterliegen. Die Anbieterin kann nicht garantieren, dass Datenübertragungen jederzeit störungsfrei und ohne Unter- brechung funktionieren. Die Qualität der Datenübertragung kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, zum Beispiel durch die Anzahl der Nutzer, die das Mobilfunk...
Allgemeine Leistungsmerkmale. 1.1 Die STROTH Telecom GmbH („Tele2“) bietet dem Kunden Zugang zu einem Mobilfunknetz zwecks Übertragung von Kommunikations- daten mittels Sprach-, SMS-/MMS- und/oder Datenverbindungen und weitere Telekommu- nikationsdienstleistungen, jeweils sofern im Kundenauftrag vereinbart, im nachfolgend beschriebenen Umfang („Mobilfunkdienst- leistungen“). 1.2 Voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstel- lung des Anschlusses: In der Regel ist die SIM-Karte mit Zugang beim Kunden nutzbar; 1.3 Für die Nutzung der Mobilfunkdienst- leistungen sind eine in das Mobilfunknetz ein- gebuchte SIM-Karte, ein mit der SIM-Karte zur Nutzung im Mobilfunknetz geeignetes mobiles Endgerät nach dem GSM- oder UMTS-Standard sowie ggf. Zubehör erforderlich. Je nach ver- fügbarer Netztechnologie (GSM, GPRS, HSCSD, UMTS, HSPA) und gewähltem Tarif steht eine geschätzte Übertragungsgeschwindigkeit 1.4 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber betrie- benen Funkstationen in Anspruch nehmen. Telekommunikationsverbindungen werden vom Mobilfunknetzbetreiber im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlass- wahrscheinlichkeit von 97 % hergestellt. Zeit- weilige Störungen der Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließ- lich Streiks, Aussperrungen und behördlicher Anordnungen, sowie wegen technischer Ände- rungen an den Anlagen des Mobilfunknetzbe- treibers oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunknetzes erforderlich sind, ergeben. Tele2 wird alle zumutbaren Anstren- gungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf ihre Beseitigung hinzuwirken. Schließlich kann die Übertragungsqualität durch atmosphärische und topografische Gegebenheiten sowie Hin- dernisse (z. B. Gebäude) gestört sein. Der vor- stehende Absatz gilt entsprechend für Störun- gen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Tele2 zur Erfüllung ihrer Pflichten nutzt. 1.5 In Zeiten hoher Belastung des Mobilfunk- netzes kann es vorkommen, dass bestimmter Datenverkehr priorisiert werden muss, um eine Überlastung des Mobilfunknetzes zu verhin- dern. Sprachtelefonie, die über Datenverbindun- gen realisiert wird (z. B. VoIP), wird gegenüber anderem Datenverkehr priorisiert. Verbindun- gen im Mobilfunk werden vorrangig hergestellt, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (etwa nach § 186 TKG). Die Prio...
Allgemeine Leistungsmerkmale. 1.1. sipgate Account 1.2. sipgate Guthabenkonto 1.3. Allgemeine Leistungsmerkmale für VoIP-Anschlüsse von sipgate 1.4. Rufnummern 1.5. Verbindungsleistungen 1.6. Zugang zur sipgate Webseite/Weboberfläche
Allgemeine Leistungsmerkmale. Diese allgemeinen Leistungsmerkmale finden Anwendung, soweit der Kunde einen Vertrag über eine der unter 2. genannten Leistungen mit sipgate abgeschlossen hat oder Inhaber eines sipgate Accounts nach 1.1. ist. Ergänzend gelten die AGB für die Nutzung von sipgate. Soweit der Kunde weitere Produkte gebucht hat, gelten ergänzend auch die Bedingungen für diese Produkte. 1.1 sipgate Account
Allgemeine Leistungsmerkmale. In Deutschland werden die Mobilfunkdienstleistungen derzeit im Empfangs­ und Sendebereich der Mobilfunkstationen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (im Folgenden „Telefónica“ genannt) erbracht. Außerhalb Deutschlands sind Mobilfunkdien­ ste möglich, soweit mit Netzanbietern im Aufenthaltsgebiet ent­ sprechende Roaming­Abkommen geschlossen sind. Die Qualität und Verfügbarkeit der Mobilfunkdienstleistungen hängen maß­ geblich von geographischen und atmosphärischen Gegebenhei­ ten ab und können dadurch zeitlich oder lokal beeinträchtigt sein. Aus diesen Umständen sind keine Schadens­, Minderungs­ oder Kündigungsansprüche abzuleiten. ktk kann in eigenem Ermes­ sen die Mobilfunkdienstleistungen auf andere Weise, insbesonde­ re durch andere Mobilfunkpartner erbringen. Sofern sich für den Kunden keine preislichen oder maßgeblichen technischen Nach­ teile ergeben, stellt dies keinen Grund zur außerordentlichen Kün­ digung dar. Zur Übertragung der Kommunikationsdaten und für die Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen sind eine eingebuch­ te SIM­Karte, ein geeignetes Mobilfunkendgerät und gegebenen­ falls weiteres Zubehör erforderlich. ktk erbringt die Telekommuni­ kationsdienstleistungen nur in Verbindung mit einem bestimmten Mobil­funkprodukt und/oder gegen ein zusätzliches Entgelt, das in den jeweils gültigen Preislisten ausgewiesen wird.
Allgemeine Leistungsmerkmale. 3.1 DOKOM21 bietet derzeit dem Kunden Zugang zu dem von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00-00, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden - Telefónica - genannt) betriebenen Mobilfunknetz zwecks Übertragung von Kommunikationsdaten im Empfangsbereich von Telefónica-Sendeanlagen mittels Sprach-, Daten- und/oder Faxverbindungen im nachfolgend beschriebenen Umfang. DOKOM21 kann in eigenem Ermessen diese auf andere Weise, insbesondere durch andere Mobilfunkpartner erbringen. Sofern sich fürden Xxxxxx keine preislichen oder maßgeblichen technischen Nachteile ergeben, stellt dies keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. 3.2 Der Mobilfunkvertrag zwischen DOKOM21 und dem Kunden kommt zustande aufgrund eines Auftrags des Kunden, den DOKOM21, vorbehaltlich der AGB, durch Freischaltung der DOKOM21 Mobilfunk- karte(n) annimmt. Ein Mobilfunkvertrag kommt ebenfalls zustande, wenn DOKOM21 dem Kunden eine oder mehrere freigeschaltete DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) aushändigt oder andere entgeltpflichtige Leistungen von DOKOM21 in Anspruch nimmt.
Allgemeine Leistungsmerkmale. Die sdt stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Telekommunikations- dienstleistungen im Netz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Xxxxx-Xxxxxxxx- Xxxx 00, 00000 Xxxxxxx HRA 70343 [im Folgenden o2 genannt] im nachfolgend beschriebenen Umfang zur Verfügung. Zwischen der Buchung und Aktivierung einer zusätzlichen Leistung/Option können bis zu 24 Stunden liegen. Zur Übertragung der Kommunikationsdaten und für die Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen sind eine in das o2 Mobilfunknetz eingebuchte SIM-Karte, ein geeignetes Mobilfunkendgerät nach dem LTE- Standard bzw. andere Endgeräte und gegebenenfalls auch weiteres Zubehör erforderlich. sdt bzw. o2 als ihr Erfüllungsgehilfe erbringt die Telekommunikations- dienstleistungen nur in Verbindung mit einem bestimmten Tarif und/oder gegen ein zusätzliches Entgelt, das in den jeweils gültigen Preislisten ausgewiesen wird.