Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten; sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen; die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten; folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Kopier- oder Nutzungssperre* Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
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Samples: Systemvertrag, Systemvertrag, Systemvertrag
Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 1 und 4 zu beachten; . sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen; . die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten; . folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Mitteilung von Kopier- oder NutzungssperreNutzungssperren* Die vom Dem Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen sind keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten in den Systemkomponenten* weisen folgende bekannt. Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren* auf: in den Systemkomponenten* gemäß Nummer . Näheres lfd. Nr. bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. . Mitteilungspflicht bezüglich Entsorgung der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird: . Näheres siehe in Anlage Nr. . entwickeln wird: . Näheres siehe aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. . In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*..
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Samples: It System Delivery Contract