Common use of Allgemeine Teilnahmebedingungen Clause in Contracts

Allgemeine Teilnahmebedingungen. 5.1 Für jeden Teilnehmer muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. 5.2 LDC bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 5.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. 5.4 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich LDC vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des LDCs bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 5.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes des LDCs zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot und ggf. Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto. 5.6 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den LDC bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist LDC berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen. 5.7 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz (Welpen angemessen) verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist. 5.8 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist LDC berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der LDC behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 5.9 Jeder teilnehmende Hund muss eindeutige Kontaktinformationen seines Halters am Halsband tragen. Dies kann beispielsweise in Form einer „Tasso-Marke“ sichergestellt werden. Trägt der Hund keinen solchen Anhänger o.ä., erfolgt dies gegen den ausdrücklichen Rat des LDCs, und der Teilnehmer trägt das volle Risiko bei eventuellem Weglaufen des Hundes. 5.10 LDC behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen oder vorübergehend von der Teilnahme auszuschließen 5.11 Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. 5.12 LDC behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Ohne Genehmigung des LDCs darf kein Teil dieser Unterlagen in welcher Form auch immer verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.

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Allgemeine Teilnahmebedingungen. 5.1 Für jeden 6.1 Der Teilnehmer muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegenverhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. Ein Versicherungsnachweis ist mit In diesem Fall behält sich der Teilnahmeerklärung vorzulegenVeranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet. 5.2 LDC bzw. der von ihm eingesetzte 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 5.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten 6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coachingveranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des HundesKörpers und der Gesundheit auszuschließen, Probleme oder besonderen Eigenheiten versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informierenKörpers kommen kann. 5.4 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich LDC vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des LDCs bleibt dem Teilnehmer unbenommen6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. 5.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes des LDCs zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot und ggf. Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto. 5.6 6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den LDC bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist LDC der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen. 5.7 Jeder teilnehmende Hund 6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über einen vollständigen Impfschutz (Welpen angemessen) verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen istentsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. 5.8 6.7 Bei während der Veranstaltung auftretenden erkennbaren gesundheitlichen Problemen oder einem ist der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist LDC Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der LDC behält sich vorTeilnehmer ist insbesondere verpflichtet, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu stellengeben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises. 6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommenVeranstalter übernimmt keine Haftung. 5.9 Jeder teilnehmende Hund muss eindeutige Kontaktinformationen seines Halters am Halsband tragen. Dies kann beispielsweise in Form einer „Tasso-Marke“ sichergestellt werden. Trägt der Hund keinen solchen Anhänger o.ä., erfolgt dies gegen den ausdrücklichen Rat des LDCs, und der Teilnehmer trägt das volle Risiko bei eventuellem Weglaufen des Hundes. 5.10 LDC behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen oder vorübergehend von der Teilnahme auszuschließen 5.11 Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. 5.12 LDC behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Ohne Genehmigung des LDCs darf kein Teil dieser Unterlagen in welcher Form auch immer verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.

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Allgemeine Teilnahmebedingungen. 5.1 6.1 Für jeden Teilnehmer teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis Nachweis über eine Haftpflichtversicherung ist mit bei Bedarf durch den Teilnehmer zu erbringen. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der Teilnahmeerklärung vorzulegengesetzlichen Haftungsregeln. 5.2 LDC 6.2 Sighthound-Coach bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 5.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. 5.4 6.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich LDC der Sighthound-Coach vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des LDCs bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 5.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes des LDCs zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot und ggf. Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto. 5.6 6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den LDC Sighthound-Coach bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist LDC Sighthound-Coach berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen. 5.7 6.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz (Welpen angemessen) verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist. 5.8 6.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist LDC Sighthound-Coach berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der LDC Sighthound-Coach behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 5.9 Jeder teilnehmende Hund muss eindeutige Kontaktinformationen seines Halters am Halsband tragen6.7 Sighthound-Coach haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies kann beispielsweise Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sighthound-Coach jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Sighthound-Coach in Form einer „Tasso-Marke“ sichergestellt werden. Trägt der Hund keinen solchen Anhänger o.ä., erfolgt dies gegen den ausdrücklichen Rat des LDCs, und der Teilnehmer trägt das volle Risiko bei eventuellem Weglaufen des Hundesdemselben Umfang. 5.10 LDC behält sich vor6.8 Die Haftung für Schäden an den auszubildenden Hunden durch Verschulden des Ausbilders (Sighthound Coach und Hilfspersonen) ist auf 0.000 € je Hund begrenzt. Versicherungspolice Uelzener Versicherung 2023665-242-HAF/002 für Hundeausbilder. 6.9 Sighthound-Coach xxxxxx dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt Sighthound-Coach von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder Hunde, ohne Angabe den Hund des Teilnehmers von Gründen, abzulehnen oder vorübergehend von der Teilnahme auszuschließen 5.11 Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. 5.12 LDC behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Ohne Genehmigung des LDCs darf kein Teil dieser Unterlagen in welcher Form auch immer verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben Dritten gegen Sighthound-Coach geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeine Teilnahmebedingungen. 5.1 Für jeden 6.1 Der Teilnehmer muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegenverhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. Ein Versicherungsnachweis ist mit In diesem Fall behält sich die [SIC] vor, den Teilnehmer von der Teilnahmeerklärung vorzulegenVeranstaltung auszuschließen. Die [SIC] behält sich außerdem das Recht vor, in derartigen Fällen die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes, der ihn von seiner Zahlungsverpflichtung befreien würde, bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 5.2 LDC bzw. der von ihm eingesetzte 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen des Gesamttrainings oder der Veranstaltung jeweiligen Einzelveranstaltung weisungsbefugt. 5.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten 6.3 Mit der Unterschrift unter einen Trainingsvertrag, der Durchführung einer Onlinebuchung, bzw. die Annahme eines Angebots im Falle eines Firmentrainings erkennt der Teilnehmer die Haftungsfreizeichnung der [SIC] im Falle von Sach- oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden HundesPersonenschäden, die ihm in aufgrund der Vergangenheit bekannt geworden sindTeilnahme am Training der [SIC] entstanden sind an, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informierenohne dass es hierzu einer gesonderten Vereinbarung bedürfte. 5.4 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich LDC vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr 6.4 Ausgenommen von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des LDCs bleibt dem Teilnehmer unbenommenHaftungsfreizeichnung sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens einer im Auftrag der [SIC] handelnden Person oder Organisation. 5.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes des LDCs zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot und ggf. Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto. 5.6 6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den LDC bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist LDC die [SIC] berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen. 5.7 Jeder teilnehmende Hund 6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter der [SIC] über einen vollständigen Impfschutz (Welpen angemessen) verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen istentsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. 5.8 6.7 Bei während der Veranstaltung auftretenden erkennbaren gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist LDC die [SIC] berechtigt, den betreffenden Hund Teilnehmer zum eigenen Schutz von der Veranstaltung auszuschließen. Der LDC Die [SIC] behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 5.9 Jeder teilnehmende Hund muss eindeutige Kontaktinformationen seines Halters am Halsband tragen. Dies kann beispielsweise in Form einer „Tasso-Marke“ sichergestellt werden. Trägt der Hund keinen solchen Anhänger o.ä., erfolgt dies gegen den ausdrücklichen Rat des LDCs, und der Teilnehmer trägt das volle Risiko bei eventuellem Weglaufen des Hundes. 5.10 LDC behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen oder vorübergehend von der Teilnahme auszuschließen 5.11 Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. 5.12 LDC behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Ohne Genehmigung des LDCs darf kein Teil dieser Unterlagen in welcher Form auch immer verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.

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Allgemeine Teilnahmebedingungen. 5.1 Für jeden 6.1 Der Teilnehmer muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegenverhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. Ein Versicherungsnachweis ist mit In diesem Fall behält sich der Teilnahmeerklärung vorzulegenVeranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet. 5.2 LDC bzw. der von ihm eingesetzte 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 5.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten 6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des HundesKörpers und der Gesundheit auszuschließen, Probleme oder besonderen Eigenheiten versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informierenKörpers kommen kann. 5.4 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich LDC vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des LDCs bleibt dem Teilnehmer unbenommen6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. 5.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes des LDCs zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot und ggf. Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto. 5.6 6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den LDC bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist LDC der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen. 5.7 Jeder teilnehmende Hund 6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über einen vollständigen Impfschutz (Welpen angemessen) verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen istentsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. 5.8 6.7 Bei während der Veranstaltung auftretenden erkennbaren gesundheitlichen Problemen oder einem ist der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist LDC Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der LDC behält sich vorTeilnehmer ist insbesondere verpflichtet, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu stellengeben. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer unbenommenschuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises. 5.9 Jeder teilnehmende Hund muss eindeutige Kontaktinformationen seines Halters am Halsband tragen6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Dies kann beispielsweise in Form einer „Tasso-Marke“ sichergestellt werdenOutdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Trägt der Hund keinen solchen Anhänger o.äGegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert., erfolgt dies gegen den ausdrücklichen Rat des LDCs, und der Teilnehmer trägt das volle Risiko bei eventuellem Weglaufen des Hundes. 5.10 LDC behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen oder vorübergehend von der Teilnahme auszuschließen 5.11 Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. 5.12 LDC behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Ohne Genehmigung des LDCs darf kein Teil dieser Unterlagen in welcher Form auch immer verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.

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