Common use of Allgemeiner Geltungsbereich Clause in Contracts

Allgemeiner Geltungsbereich. 1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Einkaufs-, Anlieferungs- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zu Unternehmern, Landwirten, Viehhändlern , Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitungsbetrieben usw. – nachstehend Kunden genannt – im Hinblick auf die Lieferung von Vieh. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie uns bekannt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir die Geltung der kundenseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. 2. Besteht zu unserem Vertragspartner/Kunden ein längerfristiges Dauerschuldverhältnis, sind wir zur Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen während dieses Dauerschuldverhältnisses berechtigt. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner/Xxxxxx mit der Bekanntgabe ihm gegenüber wirksam, wenn er nicht binnen 4 Wochen uns gegenüber schriftlich den Änderungen widerspricht. 3. Der Verkäufer/Kunde oder sein Beauftragter hat unsere Abrechnung unverzüglich auf ihre Richtigkeit insbesondere auch im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen und Beanstandungen oder den Ausweis eines unrichtigen Steuersatzes uns binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer oder sein Beauftragter versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 UStG/80 ist und dass das gelieferte Vieh aus seinem landwirtschaftlichen Betriebe stammt, kein Hilfsumsatz im steuerlichen Sinne vorliegt und er, soweit er nicht Gewerbetreibender ist, demgemäß berechtigt ist, Umsatzsteuer nach § 24 UStg/80 zu berechnen. Sofern der Verkäufer Gewerbetreibender ist, erklärt er, dass er nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes besteuert wird und nicht Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG/80 ist. Ist der Verkäufer zum offenen Steuerausweis in der Abrechnung nicht berechtigt, so hat er uns die von dieser in der Abrechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer zu erstatten. Eine Umsatzsteuerpflicht des Verkäufers (§ 14 Abs. 3 UStG/80) bleibt hiervon unberührt. In der Abrechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge sind an uns zu erstatten, danach wird von uns eine berichtigte Abrechnung über die Lieferung erteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, einen Wechsel in der Besteuerungsart uns unverzüglich anzuzeigen.

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Samples: Allgemeine Einkaufs , Anlieferungs Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufs , Anlieferungs Und Verkaufsbedingungen

Allgemeiner Geltungsbereich. 11.1. Unsere nachstehenden Diese Allgemeinen Einkaufs-, Anlieferungs- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zu Unternehmern, Landwirten, Viehhändlern , Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitungsbetrieben usw. – nachstehend Kunden genannt – Geschäftsbedingungen (im Hinblick auf Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Lieferung Nut- zung der smartphonebasierten App „RMVplus“, die Zugang zu Vermittlungsleistungen der Mobilitätsplattform des RMV ermöglicht. Mittels „RMVplus“ können Mobilitätsleistungen drit- ter Mobilitätsanbieter (im Folgenden „MA“ genannt), wie Buchung und Nutzung verschiedener Verkehrsmittel dieser MA, im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes in Anspruch ge- nommen werden. Daneben verfügt die App „RMVplus“ über weitere Funktionen wie zum Bei- spiel die Anzeige von Viehreisebegleitenden Informationen z.B. unter Verwendung der Standor- tinformationen bzw. Abweichendeder Eingaben des Nutzers. Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen Xxxx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx xx Xxxxxx, (in diesen AGB „RMV“ genannt) stellt dabei die App „RMVplus“ zur Verfügung und vermittelt die Mobilitätsleistungen, die von den MA im eigenen Namen angeboten werden. 1.2. Vertragspartner für die Buchung und Nutzung der Mobilitätsleistungen ist der jeweilige MA. Hinsichtlich der Bereitstellung aller übrigen Funktionen von RMVplus handelt der RMV grund- sätzlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wobei in deren Rahmen der anderen Funktionen von RMVplus auch Inhalte Dritter angezeigt werden können. Ist dies der Fall, werden diese klar als solche gekennzeichnet. Werden Inhalte Dritter ausgespielt, so sind für deren Inhalte grundsätzlich diese Dritten verantwortlich. 1.3. Die MA bedienen sich zur Abwicklung des Kunden oder Dritter widersprechen wir hiermit ausdrückliche-Payment-Services des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx (nachfolgend auch „LOGPAY“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Mobilitätsleistungen erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenfor- derungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteilist zudem ermächtigt, wenn sie uns bekannt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir die Geltung der kundenseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. 2. Besteht zu unserem Vertragspartner/Kunden ein längerfristiges Dauerschuldverhältnis, sind wir zur Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen während dieses Dauerschuldverhältnisses berechtigt. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner/Xxxxxx mit der Bekanntgabe ihm gegenüber wirksam, wenn er nicht binnen 4 Wochen uns gegenüber schriftlich den Änderungen widerspricht. 3. Der Verkäufer/Kunde oder sein Beauftragter hat unsere Abrechnung unverzüglich auf ihre Richtigkeit insbesondere auch Forde- rungseinzug im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen eigenen Namen und Beanstandungen oder den Ausweis eines unrichtigen Steuersatzes uns binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer oder sein Beauftragter versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 UStG/80 ist und dass das gelieferte Vieh aus seinem landwirtschaftlichen Betriebe stammt, kein Hilfsumsatz im steuerlichen Sinne vorliegt und er, soweit er nicht Gewerbetreibender ist, demgemäß berechtigt ist, Umsatzsteuer nach § 24 UStg/80 zu berechnen. Sofern der Verkäufer Gewerbetreibender ist, erklärt er, dass er nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes besteuert wird und nicht Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG/80 ist. Ist der Verkäufer zum offenen Steuerausweis in der Abrechnung nicht berechtigt, so hat er uns die von dieser in der Abrechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer zu erstatten. Eine Umsatzsteuerpflicht des Verkäufers (§ 14 Abs. 3 UStG/80) bleibt hiervon unberührt. In der Abrechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge sind an uns zu erstatten, danach wird von uns eine berichtigte Abrechnung über die Lieferung erteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, einen Wechsel in der Besteuerungsart uns unverzüglich anzuzeigenfür eigene Rechnung durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Geltungsbereich. 11.1 Zimmer GmbH („ZIMMER BIOMET“) bestellt ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“). Unsere nachstehenden Allgemeinen Einkaufs-Die AEB gelten für alle – auch zukünftigen - von ZIMMER BIOMET abgeschlossenen Kauf-, Anlieferungs- Werk- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen gegenwärtigen Dienstleistungsverträge und zukünftigen Vertragsbeziehungen deren Abwicklung durch den Lieferanten, auch wenn in der Bestellung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Unter dem Begriff „Lieferant“ ist der von ZIMMER BIOMET insbesondere mit einer Lieferung, Werk oder Dienstleistung beauftragte Vertragspartner zu Unternehmern, Landwirten, Viehhändlern , Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitungsbetrieben uswverstehen. – nachstehend Kunden genannt – Durch Annahme einer Bestellung bzw. Beauftragung stimmt der Lieferant der Geltung der AEB in der jeweils gültigen Fassung zu. 1.2 Alle im Hinblick auf Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), die Lieferung zwischen ZIMMER BIOMET und dem Lieferanten zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AEB. Daneben und soweit keine andere Vereinbarungen getroffen werden, gelten ausschliesslich diese Einkaufsbedingungen als Vertragsinhalt. Werden für eine bestimmte Bestellung besondere, von Vieh. Abweichendediesen Bedingungen abweichende Bedingungen vereinbart, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie werden so gelten diese AEB nachrangig und ergänzend. 1.3 Die AEB gelten insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie uns bekannt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir die ZIMMER BIOMET in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten dessen Lieferung vorbehaltlos annimmt und/oder widerspruchslos Zahlungen tätigt. Abweichende Geschäftsbedingungen werden von ZIMMER BIOMET somit nicht akzeptiert, und zwar auch dann nicht, wenn ZIMMER BIOMET nicht ausdrücklich widersprochen hat. Selbst wenn ZIMMER BIOMET einen Bezug in der Bestellung auf Angebotsunterlagen des Lieferanten nimmt, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung der kundenseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt habenBedingungen des Lieferanten. 2. Besteht zu unserem Vertragspartner1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AEB und/Kunden ein längerfristiges Dauerschuldverhältnis, sind wir zur Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen während dieses Dauerschuldverhältnisses berechtigt. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner/Xxxxxx mit der Bekanntgabe ihm gegenüber wirksam, wenn er nicht binnen 4 Wochen uns gegenüber schriftlich den Änderungen widerspricht. 3. Der Verkäufer/Kunde oder sein Beauftragter hat unsere Abrechnung unverzüglich auf ihre Richtigkeit insbesondere auch im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen und Beanstandungen oder den Ausweis eines unrichtigen Steuersatzes uns binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer oder sein Beauftragter versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 UStG/80 ist und dass das gelieferte Vieh aus seinem landwirtschaftlichen Betriebe stammt, kein Hilfsumsatz im steuerlichen Sinne vorliegt und er, soweit er nicht Gewerbetreibender ist, demgemäß berechtigt ist, Umsatzsteuer nach § 24 UStg/80 zu berechnen. Sofern der Verkäufer Gewerbetreibender ist, erklärt er, dass er nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes besteuert wird und nicht Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG/80 ist. Ist der Verkäufer zum offenen Steuerausweis in der Abrechnung nicht berechtigt, so hat er uns die von dieser in der Abrechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer zu erstatten. Eine Umsatzsteuerpflicht des Verkäufers (§ 14 Abs. 3 UStG/80) bleibt Vertrages hiervon unberührt. In der Abrechnung Die Parteien verpflichten sich die unwirksame Bestimmung durch eine ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommende Regelung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge sind an uns zu erstattenersetzen. Entsprechendes gilt, danach wird von uns wenn sich in dem Vertrag eine berichtigte Abrechnung über die Lieferung erteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, einen Wechsel in der Besteuerungsart uns unverzüglich anzuzeigenXxxxx herausstellen sollte.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeiner Geltungsbereich. 1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Einkaufs-1.1 Die allgemeinen Bezugsbedingungen (ABB) gelten für alle Bestellungen, Anlieferungs- Lieferungen und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zu Unternehmernkünftige Ge- schäftsabschlüsse der Demeter-Felderzeugnisse GmbH, Landwirten, Viehhändlern , Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitungsbetrieben usw. – nachstehend Kunden genannt – im Hinblick auf die Lieferung von ViehFolgenden auch DFE genannt, mit Lieferanten bzw. AbweichendeAuftragnehmern, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie uns bekannt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir die Geltung der kundenseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. 2. Besteht zu unserem Vertragspartner/Kunden ein längerfristiges Dauerschuldverhältnis, sind wir zur Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen während dieses Dauerschuldverhältnisses berechtigt. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner/Xxxxxx mit der Bekanntgabe ihm gegenüber wirksam, wenn er nicht binnen 4 Wochen uns gegenüber schriftlich den Änderungen widerspricht. 3. Der Verkäufer/Kunde oder sein Beauftragter hat unsere Abrechnung unverzüglich auf ihre Richtigkeit insbesondere auch im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen und Beanstandungen oder den Ausweis eines unrichtigen Steuersatzes uns binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilenFolgenden auch AN genannt. Der Verkäufer oder sein Beauftragter versichertBei Vertragsabschluss gemäß diesen ABB bestätigt der AN, dass er Unternehmer und kein Verbraucher ist. Für alle Lieferungen und auch bei allen künftigen Ge- schäftsabschlüssen, sind, falls nicht ausdrücklich abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind – ausschließlich die nachstehenden ABB maßgeblich. Entgegenstehende oder von diesen ABB abweichende Bedingungen des AN werden nicht anerkannt, es sei denn, DFE hätte hierzu ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt. Diese ABB gelten auch dann, wenn DFE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen ABB abwei- chenden Bedingungen des AN die Abholung vorbehaltlos ausführt. 1.2 Sämtliche Vereinbarungen zwischen DFE und AN sind in dem Auftrag vollständig schriftlich niederge- legt. Die Mitarbeiter der DFE sind nicht befugt, mündlich abweichende Vereinbarungen zu treffen. Für mündli- che Absprachen gelten schriftliche Auftragsbestätigungen von DFE per Fax oder E-Mail. Die Auftragsbestäti- gung, mit der vorangegangene mündliche Absprachen zusammengefasst werden, ist für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes maßgebend, sofern der AN nicht unverzüglich widerspricht. 1.3 Soweit auf Incoterms-Regelungen Bezug genommen wird, gelten die Incoterms-Regeln (International Commercial Terms) der internationalen Handelskammer (ICC) in der in der zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses gültigen Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Sinne des § 14 UStG/80 ist und Vertrag vereinbart ist. 1.4 Ergänzend zu den ABB gelten nachrangig je nach Vertragsgegenstand die folgenden besonderen Be- dingungen mit der Maßgabe, dass das gelieferte Vieh aus seinem landwirtschaftlichen Betriebe stammt, kein Hilfsumsatz im steuerlichen Sinne vorliegt Falle von Streitigkeiten abweichend von den genannten Bedingungen die Schiedsklausel unter Ziffer 13 Anwendung findet. 1.4.1 Im Handelsverkehr mit Obst und er, soweit er nicht Gewerbetreibender ist, demgemäß berechtigt ist, Umsatzsteuer nach § 24 UStg/80 zu berechnen. Sofern der Verkäufer Gewerbetreibender ist, erklärt er, dass er nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes besteuert wird und nicht Kleinunternehmer Gemüse: Es gelten die Bedingungen im Sinne Handelsverkehr mit Obst und Gemüse, frisch, tiefgefroren oder zu Industriezwecken (COFREUROP). 1.4.2 Im Handelsverkehr mit Getreide, Nebenprodukten, Einzelfuttermittel: Es gelten die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel nebst den Zusatzbestimmungen für den Handel mit Bio-Getreide des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. bzw. im Falle von § 19 UStG/80 istVerträgen über Braugerste die Einheitsbe- dingungen im deutschen Getreidehandel nebst Zusatzbestimmungen für Geschäfte mit deutscher Braugerste. 1.4.3 Im Handelsverkehr mit Öl, Ölschroten und vergleichbaren Produkten: Einheitsbedingungen im deut- schen Getreidehandel im Anschluss an die Ölmühlenbedingungen der jeweiligen Mühle. 1.4.4 Im Handelsverkehr mit Saatgut: Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut (AVLB Saatgut). 1.4.5 Im Handelsverkehr mit Kartoffeln, Pflanzkartoffeln: Für Käufe in Deutschland: Es gelten die Deutschen Kartoffel-Geschäftsbedingungen, Berliner Vereinbarung 1956, Fassung vom 09.12.2010. Ist der Verkäufer zum offenen Steuerausweis in der Abrechnung nicht berechtigtFür Käufe außerhalb Deutschlands: Es gelten die RUCIP 2006-Geschäftsbedingungen für den europäischen Kartoffelhandel, so hat er uns nebst Begutachtungsordnung für Kartoffeln. 1.4.6 Im Handelsverkehr mit Mischfuttermittel: Es gelten die von dieser in der Abrechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer zu erstatten. Eine Umsatzsteuerpflicht des Verkäufers (§ 14 Abs. 3 UStG/80) bleibt hiervon unberührt. In der Abrechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge sind an uns zu erstatten, danach wird von uns eine berichtigte Abrechnung über die Lieferung erteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, einen Wechsel in der Besteuerungsart uns unverzüglich anzuzeigenHamburger Futtermittel-Schlussscheine.

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Samples: Allgemeine Bezugsbedingungen

Allgemeiner Geltungsbereich. 1. Unsere nachstehenden 1.1 Die Allgemeinen Einkaufs-Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Lieferungen von Demeter–Felderzeugnisse GmbH, Anlieferungs- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zu Unternehmern, Landwirten, Viehhändlern , Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitungsbetrieben usw. – nachstehend Kunden genannt – im Hinblick auf die Folgenden auch DFE genannt, an Unternehmer bzw. Unternehmen. Bei Vertragsabschluss über eine Lieferung von Vieh. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie uns bekannt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir die Geltung gemäß diesen AVB bestätigt der kundenseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. 2. Besteht zu unserem Vertragspartner/Kunden ein längerfristiges Dauerschuldverhältnis, sind wir zur Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen während dieses Dauerschuldverhältnisses berechtigt. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner/Xxxxxx mit der Bekanntgabe ihm gegenüber wirksam, wenn er nicht binnen 4 Wochen uns gegenüber schriftlich den Änderungen widerspricht. 3. Der Verkäufer/Kunde oder sein Beauftragter hat unsere Abrechnung unverzüglich auf ihre Richtigkeit insbesondere auch im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen und Beanstandungen oder den Ausweis eines unrichtigen Steuersatzes uns binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer oder sein Beauftragter versichertKäufer, dass er Unternehmer und kein Verbraucher ist. Für alle Lieferungen von DFE, auch bei allen künftigen Geschäftsabschlüssen, sind – falls keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind – ausschließlich die nachstehenden AVB maßgeblich. Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, DFE hätte ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AVB gelten auch dann, wenn DFE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Für unseren Internethandel (IH) gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-IH). 1.2 Maßgeblich für sämtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer ist der schriftliche Auftrag. Für mündliche Absprachen gelten schriftliche Auftragsbestätigungen von DFE per Fax oder E-Mail. Die Auftragsbestätigung ist für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. 1.3 Erklärungen unsererseits zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen DFE dem Kunden unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche im Sinne des § 14 UStG/80 ist Garantiefall zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und dass das gelieferte Vieh aus seinem landwirtschaftlichen Betriebe stammt, kein Hilfsumsatz im steuerlichen Sinne vorliegt und er, soweit er nicht Gewerbetreibender ist, demgemäß berechtigt ist, Umsatzsteuer nach § 24 UStg/80 zu berechnen. Sofern der Verkäufer Gewerbetreibender ist, erklärt er, dass er nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes besteuert wird und nicht Kleinunternehmer Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 19 UStG/80 ist§443 BGB dar, wenn DFE sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet hat. Ist Die Rechte des Kunden im Garantiefall ergeben sich ausschließlich aus der Verkäufer zum offenen Steuerausweis Garantieerklärung. 1.4 Abweichend von den in Punkt 1.4.1 bis 1.4.6 genannten Bedingungen ist das zuständige Schiedsgericht Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx, X0, 00-00, X-00000 Xxxxxxxx, sofern nicht explizit im Vertrag anderweitig vereinbart. 1.4.1 Im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse: Bedingungen im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse, frisch, tiefgefroren oder zu Industriezwecken (COFREUROP). 1.4.2 Im Handelsverkehr mit Getreide, Nebenprodukte, Einzelfuttermittel: Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel nebst den Zusatzbestimmungen für den Handel mit Bio-Getreide des Vereins der Abrechnung nicht berechtigtGetreidehändler der Hamburger Börse e.V. nebst Zusatzbestimmungen zu den Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel für Geschäfte mit deutscher Braugerste. Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel im Anschluss an die Ölmühlenbedingungen der jeweiligen Mühle. 1.4.3 Im Handelsverkehr mit Saatgut: Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut (AVLB Saatgut). 1.4.4 Im Handelsverkehr mit Kartoffeln, so hat er uns die von dieser Pflanzkartoffeln: Für Verkäufe in der Abrechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer zu erstattenDeutschland: Deutsche Kartoffel-Geschäftsbedingungen, Berliner Vereinbarung 1956, Fassung vom 09.12.2010. Eine Umsatzsteuerpflicht des Verkäufers (§ 14 AbsFür Verkäufe außerhalb Deutschlands: RUCIP 2006-Geschäftsbedingungen für den europäischen Kartoffelhandel, nebst Begutachtungsordnung für Kartoffeln. 1.4.5 Im Handelsverkehr mit Mischfuttermittel: Hamburger Futtermittel-Schlussscheine. 1.4.6 Im Handelsverkehr mit Rauhfutter: Für Verkäufe in Deutschland: Deutsche Raufutter-Handelsbedingungen. 3 UStG/80) bleibt hiervon unberührt. In der Abrechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge sind an uns zu erstattenFür Verkäufe außerhalb Deutschlands: REPEF-Europäische Geschäftsbedingungen für den Handel mit Stroh, danach wird von uns eine berichtigte Abrechnung über die Lieferung erteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, einen Wechsel in der Besteuerungsart uns unverzüglich anzuzeigenRaufutter und Nebenprodukten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)