Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. 1. Unsere eigenen Angebote sind freibleibend. Die von uns genannten Preise gelten nur für die im Angebot jeweils angegebene Menge. Die mündliche, fernmündliche, schriftliche oder fernschriftliche/elektronische Bestellung des Kunden stellt die verbindliche Erklärung des Kunden uns gegenüber zum Erwerb der bestellten Tiere dar. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Tiere an den Kunden anzunehmen. Bei mündlichen oder fernmündlichen Kaufverträgen, die vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt unseres Bestätigungsschreibens maßgeblich für den Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Die Annahme der Bestellung des Kunden durch uns erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt unserer eigenen richtigen und rechtzeitigen Belieferung seitens unseres Zulieferers, soweit wir die Nichtlieferung oder unvollständige Lieferung nicht selbst zu vertreten haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferung oder ungenügende Belieferung informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen soweit erstatten, als wir selbst von unserer Leistungspflicht entbunden sind. Es ist Vertragsinhalt, dass die von uns zu liefernden Tiere eine handelsübliche Beschaffenheit durchschnittlicher Qualität besitzen. Hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Tiere geben wir keine besondere Beschaffenheit – oder gar Garantiezusage – es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart haben. Wir sichern jedoch zu, dass die Tiere seuchenfrei sind. Sonstige mündliche oder schriftliche Anpreisungen oder Werbung sowie sonstige öffentliche Äußerungen unsererseits beinhalten weder eine Garantieerklärung noch eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Tiere.
2. Lieferfristen und Xxxxxxxxxxxxx des Kunden in seiner Bestellung sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben. Die vom Kunden in seiner Bestellung genannten Mengen gelten uns gegenüber nur als ca.- Angaben, so dass zahlenmäßige Mehr- oder Minderlieferungen durch uns nicht als Mangel oder sonstige Vertragsverletzung angesehen werden kann. Der Kunde ist lediglich berechtigt, den Kaufpreis der tatsächlich gelieferten Menge anzupassen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir zuvor ausdrücklich schriftlich die vom Kunden bestellte Zahl der Tiere zugesagt haben.
3. Die von uns gegenüber dem Kunden genann...
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. 1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
5. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang der jeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Für die Nutzung des Blue SPA gelten im Übrigen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Blue SPA, für die Nutzung der Hotelgarage die gesonderten Einstellbedingungen und für die Nutzung der Astor Cinema Lounge die gesonderten Vertragsbedingungen.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt a) Vertragspartner sind die Vereinsgaststätte Scheune und der Auftraggeber. Erfolgt die Bestellung für einen Dritten, haftet der Auftraggeber für die geschuldeten Vertragsleistungen gegenüber der Vereinsgaststätte Scheune.
b) Ein Vertrag benötigt für seine Rechtswirksamkeit die schriftliche Bestätigung beider Vertragspartner. Angebote der Vereinsgaststätte Scheune sind unverbindlich. Der Abschluss eines Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann von dem Auftraggeber nur unter den in Ziffer 4. Geregelten Bedingungen geändert oder gekündigt werden.
c) Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Auftraggeber nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den gebuchten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Vereinsgast-stätte Scheune.
x) Xxxxxxx der Auftraggeber für einen Dritten, so hat der Auftraggeber dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
e) Soweit durch den Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, ist die Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung der Vereinsgaststätte Scheune ausgeschlossen.
f) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als zehn Monate, so behält sich die Vereinsgaststätte Scheune das Recht vor, Preisänderungen auf Grund der Steigerung von Einkaufspreisen und Lohnkosten vorzunehmen. Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer muss generell an den Auftraggeber weitergegeben werden. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren.
g) Vertragspartner bei hauseigenen Veranstaltungen sind die Vereinsgaststätte Scheune und der Erwerber / die Erwerberin der Veranstaltungskarten. Mit Kauf der Veranstaltungskarte(n) wird das Vertragsverhältnis rechtskräftig und der Erwerber / die Erwerberin bestätigen ihre Teilnahme an der Veranstaltung. Der Erwerber / die Erwerberin bestätigen den in der Veranstaltungswerbung angegebenen Leistungsumfang, mit dem Kauf der Veranstaltungskarte(n). Jede Veranstaltungskarte berechtigt zur Teilnahme eines Gastes an der angegebenen Veranstaltung.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. 1. An unsere Bestellung gegenüber dem Verkäufer/Kunden, sei sie mündlich, fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich/elektronisch erfolgt, sind wir nur dann gebunden, wenn der Kunde die Bestellung binnen einer Frist von 3 Tagen uns gegenüber in schriftlicher Form angenommen oder ausgeführt hat, es sei denn, mit dem Kunden ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden. Der Kunde ist an die von uns in unserer Bestellung angegebene Lieferfrist oder an das Liederdatum sowie an der Zahl und/oder Qualität der bestellten Tiere gebunden und ist nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Zustimmung insoweit Abänderungen oder Einschränkungen vorzunehmen. Zwischen dem Verkäufer und uns besteht Einverständnis darüber, dass im Wege der Gutschrift über die Lieferung abgerechnet wird.
2. Es ist zudem Vertragsinhalt, dass die von dem Kunden an uns verkauften und zu liefernden Tiere neben einer handelsüblichen Beschaffenheit durchschnittlicher Qualität keinerlei Krankheiten besitzen, also voll gesund sind. Insoweit übernimmt der Kunde eine Garantie nach den gesetzlichen Vorschriften.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. Die Reservierung/ Buchung der gewünschten Fahrzeuggruppe, die der Kunde (Mieter) tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne von Art. 3 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts auf Abschluss eines Fahrzeugmietvertrages. Der Vertrag kommt durch Unterschrift des Mietvertrages durch den Mieter und der Wielandbus AG und oder der Horner Reisen AG (Vermieterin) zustande (Vertragsschluss). Mit der entsprechenden Unterschrift bringt der Mieter zum Ausdruck, den Vertragstext mitsamt diesen ARVB zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. 1.1 Allen Angeboten, Auftragsbestätigungen, Kaufverträgen und Lieferungen der apt Extrusions und generell allen vertraglichen oder vorvertraglichen Beziehungen mit apt Extrusions liegen diese allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben und/oder vereinbart, bringt jede Bestellung und/oder Unterzeichnung eines Vertrags mit apt Extrusions mit sich, dass der Kunde die Anwendung dieser Bedingungen für alle laufenden und zukünftigen Bestellungen oder Vertragsverhältnisse vorbehaltlos akzeptiert. Die Anwendung etwaiger allgemeiner Einkaufsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen und der Kunde verzichtet vollständigauf diese.
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt sind.
1.3 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist apt Extrusions berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
1.4 Mündliche Zusagen von apt Extrusions oder Vereinbarungen mit Mitarbeitern von apt Extrusions sind erst dann bindend, wenn sie von einem wirksamen Vertreter von apt Extrusions schriftlich bestätigt sind.
1.5 apt Extrusions ist nicht verpflichtet, für den Export bestimmte im Inland verkaufte Waren ins Ausland zu liefern/senden und ist berechtigt eine Ausfuhrbescheinigung von dem Kunden zu verlangen.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. 2.1 Die Reservierung/ Buchung der gewünschten Fahrzeuggruppe, die der Mieter tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne von Art. 3 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts auf Abschluss eines Fahrzeugmietvertrages. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Vermieterin an den Mieter, welche auch mit digitalen Mitteln möglich ist, zustande (Vertragsschluss).
2.2 Der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages wird im Rahmen der Übernahme des Fahrzeuges durch eine eigenhändige Unterschrift des Mieters auf einem elektronischen Gerät unter dem dort angezeigten Vertragstext für beide Parteien verbindlich bestätigt. Mit der entsprechenden Unterschrift bringt der Mieter zum Ausdruck, den Vertragstext mitsamt diesen AGB, welche auf der Vermietstation zur Einsicht aufliegen bzw. unter xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx/xxx/#/ abrufbar sind, zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
2.3 Die Vermieterin behält sich vor, eine höhere Fahrzeug-Kategorie anzubieten, wenn die gebuchte Fahrzeugkategorie nicht mehr verfügbar ist, oder die Reservierung/ Buchung des Mieters abzulehnen. Wird vom Mieter ausnahmsweise ein bestimmtes Fahrzeugmodell gebucht, übernimmt SIXT auch nach erfolgter Bestätigung der Buchung keine Garantie für dessen Verfügbarkeit. SIXT ist bei fehlender Verfügbarkeit eines garantierten Fahrzeugmodells ohne weiteres und insbesondere ohne Schadenersatzpflicht berechtigt, vom Mietvertrag einseitig zurückzutreten.
2.4 SIXT ist überdies ohne Schadenersatzpflicht zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der Xxxxxx nicht vor Xxxxxxxxxxx den Mietzins sowie alle weiteren Gebühren und Kosten für die gesamte Mietdauer vollständig entrichtet.
2.5 Mieter und Zusatzfahrer dürfen das Mietobjekt ausschliesslich zum vereinbarten Gebrauch benützen.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. 2.1. Die Buchung der gewünschten Fahrzeugkategorie, die der Mieter tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne von Art. 3 ff. des Schweizerischen Ob- ligationenrechts auf Abschluss eines Fahrzeugmietvertrages. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Vermieterin an den Mieter zustande (Ver- tragsabschluss).
2.2. Sollte der Mietvertrag durch Annahme einer Offerte von ev4all zustande- kommen, so sind nur in der schriftlichen Offerte gemachte Angebote für ev4all verbindlich. Sämtliche weitere Korrespondenz, sei dies schriftlich (namentlich per Mail oder Chat) oder mündlich, vermögen die angebote- nen Vertragsbedingungen in der schriftlichen Offerte nicht abzuändern. Die schriftliche Offerte allein ist massgebend.
2.3. Der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages wird im Rahmen der Über- nahme des Fahrzeuges durch eine eigenhändige Unterschrift des Mieters auf einem elektronischen Gerät unter dem dort angezeigten Vertragstext für beide Parteien verbindlich bestätigt. Mit der entsprechenden Unter- schrift bringt der Mieter zum Ausdruck, den Vertragstext mitsamt diesen AGB, welche auf der Website von ev4all hochgeladen sind und in der Ge- schäftsstelle von ev4all zur Einsicht aufliegen, zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und erklärt sich damit ausdrücklich einverstan- den.
2.4. Die Vermieterin behält sich nach Vertragsabschluss vor, eine andere Fahr- zeugkategorie anzubieten, wenn die gebuchte Fahrzeugkategorie nicht mehr verfügbar ist. Wird vom Mieter ausnahmsweise ein Fahrzeugmodell in bestimmter Ausführung gewünscht, übernimmt ev4all auch nach er- folgter Bestätigung der Buchung keine Garantie für dessen Verfügbar- keit. ev4all ist bei fehlender Verfügbarkeit eines Fahrzeugmodells in be- stimmter Ausführung ohne weiteres und insbesondere ohne Schadener- satzpflicht berechtigt, vom Mietvertrag einseitig zurückzutreten.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. 1. Angebote der Borussia sind stets freibleibend. Die Buchung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Soweit sich aus der Buchung nichts anderes ergibt, ist Borussia berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Veranstaltungsräume ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Borussia. Vertragspartner sind stets Borussia und der Kunde. Ist der Kunde als Vertragspartner nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften der Veranstalter und der Kunde gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, die einen Bezug zu Borussia oder zum BORUSSIA- PARK und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Freigabe Borussias. Verletzt der Kunde diese Pflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Freigabe, hat Borussia das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern der Pflichtverstoß nicht unerheblich ist.
4. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Genehmigungen sind mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung vorzulegen. Eine Versagung oder Rücknahme der Genehmigung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den jeweiligen Gläubiger zu entrichten. Eine Meldung an die GEMA erfolgt stets unabhängig seitens des Kunden. Der Kunde stellt Borussia von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere auch etwaigen Bußgeldern/Strafen oder sonstigen Auflagen von Behörden aus der Verletzung derartiger Verpflichtungen frei.
5. Das Einbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist seitens des Kunden grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Borussia. In diesen Fällen wird ein so genanntes Korkgeld bzw. Tellergeld zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt a) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbindungen des Auftraggebers (im Folgenden: AG) bzw. Bestellers, die wir nicht ausdrücklich anerkannt haben, werden nicht Vertragsbestandteil. Unsere Bedingungen gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des AGs bzw. Bestellers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
b) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestellungsannahme bzw. Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Wir behalten uns die Annahme eines Vertragsangebotes durch den Besteller binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Angebotes vor.
c) Mündliche Nebenabreden und etwaige nachträgliche Änderungen sind unverzüglich und im Einzelnen schriftlich bzw. in Textform zu bestätigen.
d) Vertragsgrundlage ist auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.