Common use of Allgemeines und Geltungsbereich Clause in Contracts

Allgemeines und Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen finden Anwendung gegenüber o einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und o juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder o einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unser Vertragspartner wird im Folgenden als „Lieferant“ bezeichnet. Allen SPAES Bestellungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder darüberhinausgehende Verkaufs- oder sonstige Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, sie werden weder durch vorbehaltlose Annahme der Ware noch durch Bezahlung Vertragsinhalt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Lieferanten, wie z.B. für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Angebote, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss und Durchführung o Bestellungen und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, sowie Lieferabrufe bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Brief, Telefax, E-Mail). Bestellungen und Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können auch durch Datenfernübertragung oder maschinell lesbare Datenträger erfolgen. o Bestellungen sind vom Lieferanten unter Angabe der Bestellnummer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang an, so ist SPAES zum Widerruf der Bestellung berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht. Bei erstmaligen Bestellungen oder bei Änderungen in der Ausführung von Aufträgen ist vor endgültiger Fertigung / Serie eine von SPAES definierte Anzahl Musterteile mit Fertigungs-/ Prüfdokumentation (inkl. Istwerten), als solche kenntlich gemacht, uns vorzulegen. Erst nach schriftlicher Freigabe der Musterteile und der Fertigungs- / Prüfdokumentation durch uns gilt der Auftrag als endgültig erteilt. Wir weisen mangelhafte sowie sonst von unseren oder sonstig geltenden Vorschriften abweichende Ware zurück. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Ware ständig sicherzustellen, zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Lieferant hat die Möglichkeit die Qualitätsverbesserung zu prüfen und SPAES einen Vorschlag zu unterbreiten. Sämtliche SPAES dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Muster, Modelle, Skizzen, Zeichnungen und Kalkulationen und ähnliche Informationen auch in elektronischer Form, bleiben SPAES Eigentum und dürfen Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken genutzt werden. Urheberrechte hieran behält sich SPAES vor. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Kopien zu fertigen und zurückzubehalten. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund der SPAES Bestellung zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung unaufgefordert kostenfrei zurückzugeben. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von SPAES als vertraulich gekennzeichnet werden oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen (inkl. Einsatzzweck) ergibt, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Der Lieferant nimmt ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine Änderungen, z.B. im Design, in der Zusammensetzung, Produktionseinrichtung, Standort, Lieferkette, Verpackung oder Logistik der bestellten Produkte / Einheiten vor. Die vollständige oder überwiegende Durchführung des Vertrages durch Dritte (Unterauftragnehmer) bedarf der SPAES Zustimmung. o Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen jegliche Nachforderungen aus. o Ist ein Preis „ab Werk“ oder ähnliches vereinbart, ist ein von SPAES benannter Spediteur zu beauftragen. Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Beladung und Rollgeld trägt der Lieferant. Das Risiko der Beschädigung / Untergang der Ware trägt der Lieferant. o Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. o In dem Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. o Der Lieferant ist verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen und sie bei SPAES auf seine Kosten abzuholen. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. o Der Lieferant ist verpflichtet, möglichst Pendelverpackungen einzusetzen. Wo dies nicht möglich ist, recyclebare Stoffe zu verwenden. Rechnungen/Gutschriften sind in einfacher Ausfertigung unter Angabe der zugrundeliegenden Lieferungen per Post zuzusenden an SPAES – EINKAUF, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx oder GoBD-konformer elektronischer Form per E-Mail an: xxxxx@xxxxx.xx Rechnungen und Gutschriften müssen mindestens folgende Angaben beinhalten: o Lieferantennummer, Bestellnummer, SPAES Artikelbezeichnung, SPAES Artikelnummer, Einzelpreis, Gesamtpreis, ausgewiesene Umsatzsteuer, Zolltarifnummer, Ursprungsland, sowie alle Anforderungen des § 14 UStG Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor Eingang einer Rechnung und aller vereinbarten Bescheinigungen. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt (entsprechend den Mindestanforderungen aus diesen Einkaufsbedingungen) mit 4% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto netto oder innerhalb von 30 Tagen ebenfalls. Bei vorzeitiger Lieferung beginnt die Zahlungsfrist mit dem vereinbarten Liefertermin und Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung (entsprechend den Mindestanforderungen aus diesen Einkaufsbedingungen). Die Zahlung gilt nicht als Anerkenntnis einer ordnungsgemäßen Erfüllung durch den Lieferanten. Der Lieferant hat anfallende Mehrkosten zu belegen und im Vorfeld von SPAES genehmigen zu lassen. Auf eine erforderliche Verschiebung des Liefertermins hat der Lieferant unverzüglich hinzuweisen und mit SPAES abzustimmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten. Die im Rahmen einer Beistellung von SPAES dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Produkte / Dienstleistungen bleiben Eigentum von SPAES. Der Lieferant erwirbt daran keine Eigentumsrechte, ungeachtet seiner geleisteten bzw. zu leistenden Tätigkeit. Der Lieferant hat diese Produkte / Dienstleistungen getrennt von seinen Produkten / Dienstleistungen aufzubewahren und gegen Zugriff unbefugter Dritter und Untergang zu sichern.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Allgemeines und Geltungsbereich. Diese 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen finden Anwendung Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsver- bindungen zwischen MightyCare Solutions und seinen Kunden, wobei MightyCare Soluti- ons seine Leistungen ausschließlich gegenüber o einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und o juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder o einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unser Vertragspartner wird Unternehmern im Folgenden als „Lieferant“ bezeichnet. Allen SPAES Bestellungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder darüberhinausgehende Verkaufs- oder sonstige Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, sie werden weder durch vorbehaltlose Annahme der Ware noch durch Bezahlung VertragsinhaltSinne von § 14 BGB erbringt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftezukünftigen Lieferungen, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum LieferantenLeistungen oder Angebote, wie z.B. für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen so- fern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder der Anbahnung eines Vertragesverwandter Art handelt, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allge- meine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbe- standteil, als MightyCare Solutions ihrer Geltung ausdrücklich vereinbart werden oder zugestimmt hat. Dieses Zu- stimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wirdMightyCare So- lutions in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos an ihn leistet. 1.3. Angebote, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss und Durchführung o Bestellungen und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und VereinbarungenMightyCare Solutions behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund Gesetzesänderungen oder einer geänderten Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Entwicklungen, erkannter Regelungslü- cken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen erheblichen Grün- den erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. 1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, sowie Lieferabrufe bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Brief, Telefax, E-Mail)dem vorgeschla- genen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Bestellungen und Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können auch durch Datenfernübertragung oder maschinell lesbare Datenträger erfolgen. o Bestellungen sind vom Lieferanten unter Angabe der Bestellnummer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang an, so ist SPAES zum Widerruf der Bestellung berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlichDie Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Lieferant nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht. Bei erstmaligen Bestellungen oder bei Änderungen in der Ausführung von Aufträgen ist vor endgültiger Fertigung / Serie eine von SPAES definierte Anzahl Musterteile mit Fertigungs-/ Prüfdokumentation (inkl. Istwerten), als solche kenntlich gemacht, uns vorzulegen. Erst nach schriftlicher Freigabe der Musterteile und der Fertigungs- / Prüfdokumentation durch uns gilt der Auftrag als endgültig erteilt. Wir weisen mangelhafte sowie sonst von unseren oder sonstig geltenden Vorschriften abweichende Ware zurück. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Ware ständig sicherzustellen, zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Lieferant hat die Möglichkeit die Qualitätsverbesserung zu prüfen und SPAES einen Vorschlag zu unterbreiten. Sämtliche SPAES dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Muster, Modelle, Skizzen, Zeichnungen und Kalkulationen und ähnliche Informationen auch in elektronischer Form, bleiben SPAES Eigentum und dürfen Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken genutzt werden. Urheberrechte hieran behält sich SPAES vor. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Kopien zu fertigen und zurückzubehalten. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund der SPAES Bestellung zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung unaufgefordert kostenfrei zurückzugeben. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von SPAES als vertraulich gekennzeichnet werden oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen (inkl. Einsatzzweck) ergibt, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Der Lieferant nimmt ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine Änderungen, z.B. im Design, in der Zusammensetzung, Produktionseinrichtung, Standort, Lieferkette, Verpackung oder Logistik der bestellten Produkte / Einheiten vor. Die vollständige oder überwiegende Durchführung des Vertrages durch Dritte (Unterauftragnehmer) bedarf der SPAES Zustimmung. o Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen jegliche Nachforderungen aus. o Ist ein Preis „ab Werk“ oder ähnliches vereinbart, ist ein von SPAES benannter Spediteur zu beauftragen. Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Beladung und Rollgeld trägt der Lieferant. Das Risiko der Beschädigung / Untergang der Ware trägt der Lieferant. o Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. o In dem Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. o Der Lieferant ist verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen und sie bei SPAES auf er seine Kosten abzuholen. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. o Der Lieferant ist verpflichtet, möglichst Pendelverpackungen einzusetzen. Wo dies nicht möglich ist, recyclebare Stoffe zu verwenden. Rechnungen/Gutschriften sind in einfacher Ausfertigung unter Angabe der zugrundeliegenden Lieferungen per Post zuzusenden an SPAES – EINKAUF, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx oder GoBD-konformer elektronischer Form per E-Mail an: xxxxx@xxxxx.xx Rechnungen und Gutschriften müssen mindestens folgende Angaben beinhalten: o Lieferantennummer, Bestellnummer, SPAES Artikelbezeichnung, SPAES Artikelnummer, Einzelpreis, Gesamtpreis, ausgewiesene Umsatzsteuer, Zolltarifnummer, Ursprungsland, sowie alle Anforderungen des § 14 UStG Die Zahlungsfrist beginnt Ablehnung nicht vor Eingang einer Rechnung und aller vereinbarten Bescheinigungen. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt (entsprechend den Mindestanforderungen aus diesen Einkaufsbedingungen) mit 4% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto netto oder innerhalb von 30 Tagen ebenfalls. Bei vorzeitiger Lieferung beginnt die Zahlungsfrist mit dem vereinbarten Liefertermin und Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung (entsprechend den Mindestanforderungen aus diesen Einkaufsbedingungen). Die Zahlung gilt nicht als Anerkenntnis einer ordnungsgemäßen Erfüllung durch den Lieferanten. Der Lieferant hat anfallende Mehrkosten zu belegen und im Vorfeld von SPAES genehmigen zu lassenvorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf eine erforderliche Verschiebung des Liefertermins hat der Lieferant unverzüglich hinzuweisen und mit SPAES abzustimmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten. Die diese Genehmigungswirkung wird ihn MightyCare Solutions im Rahmen des Angebots besonders hinweisen. 1.5. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen gilt folgende Hierarchie der Festlegungen: • Ein etwaiger Einzelvertrag • Leistungsbeschreibung von MightyCare Solutions, die der Bestellung des Kunden zugrunde liegt; • ein etwaiger Rahmenvertrag; • AGB von MightyCare Solutions. Ein Angebot steht einer Beistellung von SPAES dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Produkte / Dienstleistungen bleiben Eigentum von SPAES. Der Lieferant erwirbt daran keine Eigentumsrechte, ungeachtet seiner geleisteten bzw. zu leistenden Tätigkeit. Der Lieferant hat diese Produkte / Dienstleistungen getrennt von seinen Produkten / Dienstleistungen aufzubewahren und gegen Zugriff unbefugter Dritter und Untergang zu sichernLeistungsbeschreibung gleich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen finden Anwendung gegenüber o einer PersonLieferbedingungen („ALB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen von „Sandvik“ (auch „wir“, „uns“ o.ä. genannt) mit seinen Kunden („Besteller“). Der Begriff "Sandvik" hat die bei folgende Bedeutung: die in der Auftragsannahme angegebene oder für die Auftragsannahme relevante Gesellschaft des Sandvik-Konzerns. 3.5 Wird nach Abschluss des Vertrages Vertrags erkennbar (z.B. durch Kündigung der Warenkreditversicherung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 1.2 Diese ALB gelten insbesondere für Verträge über (i) den Verkauf und/oder die Lieferung 3.6 Der Besteller nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass (a) bei beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB), (ii) die Erbringung von digitalen Dienstleistungen und die Erbringung von Dienstleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die ALB in Ausübung der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 1.3 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser ALB; entgegenstehende oder von unseren ALB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer gewerblichen Geltung zugestimmt. Unsere ALB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt von unseren ALB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen oder der Besteller im Rahmen der Änderungen vor der Lieferung der Preis von Sandvik geändert werden kann; (Unternehmerb) wenn der Besteller vor (i) der Lieferung der Waren oder (ii) der Erbringung der Dienstleistungen oder digitalen Dienstleistungen eine Änderung der Bestellung beantragt, Sandvik diesen Antrag nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen kann; (c) wird ein Auftrag geändert, erhöht oder verringert sich der Preis des Auftrags um einen zwischen den Parteien vereinbarten Betrag oder, falls eine solche Vereinbarung nicht zustande kommt, um einen von Sandvik nach billigem Ermessen festgelegten Betrag; und o (d) wird der Betrag von Sandvik festgelegt, berechnet Sandvik den Betrag unter Bezugnahme auf die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preisliste von Sandvik, Kosten, Aufwendungen, Verluste und erlittene Schäden, Gemeinkosten außerhalb des Standorts, Gewinn und andere angemessene Sätze und Gebühren im Zusammenhang mit der Änderung. Bestellung auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir dem, nicht 4. Fazilität, Sicherungsrechte ausdrücklich wiedersprechen. 1.4 Unsere ALB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder o einem und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (z.B. Rahmenlieferverträge oder Qualitätssicherungsklauseln) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALB. Unser Vertragspartner wird Handelsklauseln sind 4.1 Hat Sandvik dem Besteller eine Finanzierungsmöglichkeit in Form einer Fazilität eingeräumt, so kann Sandvik vorbehaltlich Ziffer 4.2 die Fazilität entweder (a) nach schriftlicher Vereinbarung mit Sandvik oder (b) anderweitig jederzeit und ohne vorherige Mitteilung an den Besteller zurückziehen. Der Begriff "Fazilität" hat die folgende Bedeutung: eine Kauf- oder Kreditfazilität, also insbesondere die Möglichkeit, Mittel für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu leihen. im Folgenden als „Lieferant“ bezeichnetZweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) 4.2 Sandvik behält sich das Recht vor, die Fazilität (einschließlich Umfang, Art und Dauer herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen. Allen SPAES Bestellungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder darüberhinausgehende Verkaufs- oder sonstige Bedingungen der Fazilität) jederzeit zu überprüfen. 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten werden nicht anerkanntBestellers in Bezug auf den Vertrag 4.3 Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, sie werden weder durch vorbehaltlose Annahme der Ware noch durch Bezahlung Vertragsinhalt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Lieferanten, wie dass (a) Sandvik von Zeit zu Zeit eine (z.B. für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen Fristsetzung, Mahnung oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wirdRücktritt) sind schriftlich abzugeben. Angebote, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss Schriftlichkeit in Sinne unserer Einkaufsbedingungen schließt Schrift- und Durchführung o Bestellungen und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, sowie Lieferabrufe bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail), Telefax) ein. Bestellungen Gesetzliche Formvorschriften und Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können auch durch Datenfernübertragung weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 1.7 Sofern nachfolgend auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften hingewiesen wird, hat dies lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit wir diese in unseren Einkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder maschinell lesbare Datenträger erfolgen. o Bestellungen sind vom Lieferanten unter Angabe der Bestellnummer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang an, so ist SPAES zum Widerruf der Bestellung berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht. Bei erstmaligen Bestellungen oder bei Änderungen in der Ausführung von Aufträgen ist vor endgültiger Fertigung / Serie eine von SPAES definierte Anzahl Musterteile mit Fertigungs-/ Prüfdokumentation (inkl. Istwerten), als solche kenntlich gemacht, uns vorzulegen. Erst nach schriftlicher Freigabe der Musterteile und der Fertigungs- / Prüfdokumentation durch uns gilt der Auftrag als endgültig erteilt. Wir weisen mangelhafte sowie sonst von unseren oder sonstig geltenden Vorschriften abweichende Ware zurück. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Ware ständig sicherzustellen, zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Lieferant hat die Möglichkeit die Qualitätsverbesserung zu prüfen und SPAES einen Vorschlag zu unterbreiten. Sämtliche SPAES dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Muster, Modelle, Skizzen, Zeichnungen und Kalkulationen und ähnliche Informationen auch in elektronischer Form, bleiben SPAES Eigentum und dürfen Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken genutzt werden. Urheberrechte hieran behält sich SPAES vor. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Kopien zu fertigen und zurückzubehalten. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund der SPAES Bestellung zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung unaufgefordert kostenfrei zurückzugeben. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von SPAES als vertraulich gekennzeichnet werden oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen (inkl. Einsatzzweck) ergibt, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Der Lieferant nimmt ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine Änderungen, z.B. im Design, in der Zusammensetzung, Produktionseinrichtung, Standort, Lieferkette, Verpackung oder Logistik der bestellten Produkte / Einheiten vor. Die vollständige oder überwiegende Durchführung des Vertrages durch Dritte (Unterauftragnehmer) bedarf der SPAES Zustimmung. o Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen jegliche Nachforderungen aus. o Ist ein Preis „ab Werk“ oder ähnliches vereinbart, ist ein von SPAES benannter Spediteur zu beauftragen. Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Beladung und Rollgeld trägt der Lieferant. Das Risiko der Beschädigung / Untergang der Ware trägt der Lieferant. o Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. o In dem Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. o Der Lieferant ist verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen und sie bei SPAES auf seine Kosten abzuholen. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. o Der Lieferant ist verpflichtet, möglichst Pendelverpackungen einzusetzen. Wo dies nicht möglich ist, recyclebare Stoffe zu verwenden. Rechnungen/Gutschriften sind in einfacher Ausfertigung unter Angabe der zugrundeliegenden Lieferungen per Post zuzusenden an SPAES – EINKAUF, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx oder GoBD-konformer elektronischer Form per E-Mail an: xxxxx@xxxxx.xx Rechnungen und Gutschriften müssen mindestens folgende Angaben beinhalten: o Lieferantennummer, Bestellnummer, SPAES Artikelbezeichnung, SPAES Artikelnummer, Einzelpreis, Gesamtpreis, ausgewiesene Umsatzsteuer, Zolltarifnummer, Ursprungsland, sowie alle Anforderungen des § 14 UStG Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor Eingang einer Rechnung und aller vereinbarten Bescheinigungen. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt (entsprechend den Mindestanforderungen aus diesen Einkaufsbedingungen) mit 4% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto netto oder innerhalb von 30 Tagen ebenfalls. Bei vorzeitiger Lieferung beginnt die Zahlungsfrist mit dem vereinbarten Liefertermin und Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung (entsprechend den Mindestanforderungen aus diesen Einkaufsbedingungen). Die Zahlung gilt nicht als Anerkenntnis einer ordnungsgemäßen Erfüllung durch den Lieferanten. Der Lieferant hat anfallende Mehrkosten zu belegen und im Vorfeld von SPAES genehmigen zu lassen. Auf eine erforderliche Verschiebung des Liefertermins hat der Lieferant unverzüglich hinzuweisen und mit SPAES abzustimmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten. Die im Rahmen einer Beistellung von SPAES dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Produkte / Dienstleistungen bleiben Eigentum von SPAES. Der Lieferant erwirbt daran keine Eigentumsrechte, ungeachtet seiner geleisteten bzw. zu leistenden Tätigkeit. Der Lieferant hat diese Produkte / Dienstleistungen getrennt von seinen Produkten / Dienstleistungen aufzubewahren und gegen Zugriff unbefugter Dritter und Untergang zu sichernausdrücklich ausgeschlossen haben.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeines und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen finden Anwendung gegenüber o einer PersonLieferbedingungen („ALB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen von „Sandvik“ (auch „wir“, „uns“ o.ä. genannt) mit seinen Kunden („Besteller“). Der Begriff "Sandvik" hat die bei folgende Bedeutung: die in der Auftragsannahme angegebene oder für die Auftragsannahme relevante Gesellschaft des Sandvik-Konzerns. 1.2 Diese ALB gelten insbesondere für Verträge über (i) den Verkauf und/oder die Lieferung 3.5 Wird nach Abschluss des Vertrages Vertrags erkennbar (z.B. durch Kündigung der Warenkreditversicherung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen 3.6 Der Besteller nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass (a) bei oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB), (ii) die Erbringung von digitalen Dienstleistungen und die Erbringung von Dienstleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die ALB in Ausübung der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 1.3 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser ALB; entgegenstehende oder von unseren ALB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer gewerblichen Geltung zugestimmt. Unsere ALB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt von unseren ALB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen oder der Besteller im Rahmen der Änderungen vor der Lieferung der Preis von Sandvik geändert werden kann; (Unternehmerb) wenn der Besteller vor (i) der Lieferung der Waren oder (ii) der Erbringung der Dienstleistungen oder digitalen Dienstleistungen eine Änderung der Bestellung beantragt, Sandvik diesen Antrag nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen kann; (c) wird ein Auftrag geändert, erhöht oder verringert sich der Preis des Auftrags um einen zwischen den Parteien vereinbarten Betrag oder, falls eine solche Vereinbarung nicht zustande kommt, um einen von Sandvik nach billigem Ermessen festgelegten Betrag; und o (d) wird der Betrag von Sandvik festgelegt, berechnet Sandvik den Betrag unter Bezugnahme auf die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preisliste von Sandvik, Kosten, Aufwendungen, Verluste und erlittene Schäden, Gemeinkosten außerhalb des Standorts, Gewinn und andere angemessene Sätze und Gebühren im Zusammenhang mit der Änderung. Bestellung auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir dem, nicht 4. Fazilität, Sicherungsrechte ausdrücklich wiedersprechen. 1.4 Unsere ALB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder o einem und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (z.B. Rahmenlieferverträge oder Qualitätssicherungsklauseln) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALB. Unser Vertragspartner wird Handelsklauseln sind 4.1 Hat Sandvik dem Besteller eine Finanzierungsmöglichkeit in Form einer Fazilität eingeräumt, so kann Sandvik vorbehaltlich Ziffer 4.2 die Fazilität entweder (a) nach schriftlicher Vereinbarung mit Sandvik oder (b) anderweitig jederzeit und ohne vorherige Mitteilung an den Besteller zurückziehen. Der Begriff "Fazilität" hat die folgende Bedeutung: eine Kauf- oder Kreditfazilität, also insbesondere die Möglichkeit, Mittel für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu leihen. im Folgenden als „Lieferant“ bezeichnetZweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) 4.2 Sandvik behält sich das Recht vor, die Fazilität (einschließlich Umfang, Art und Dauer herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen. Allen SPAES Bestellungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder darüberhinausgehende Verkaufs- oder sonstige Bedingungen der Fazilität) jederzeit zu überprüfen. 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten werden nicht anerkanntBestellers in Bezug auf den Vertrag 4.3 Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, sie werden weder durch vorbehaltlose Annahme der Ware noch durch Bezahlung Vertragsinhalt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Lieferanten, wie dass (a) Sandvik von Zeit zu Zeit eine (z.B. für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen Fristsetzung, Mahnung oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wirdRücktritt) sind schriftlich abzugeben. Angebote, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss Schriftlichkeit in Sinne unserer Einkaufsbedingungen schließt Schrift- und Durchführung o Bestellungen und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, sowie Lieferabrufe bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail), Telefax) ein. Bestellungen Gesetzliche Formvorschriften und Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können auch durch Datenfernübertragung weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 1.7 Sofern nachfolgend auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften hingewiesen wird, hat dies lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit wir diese in unseren Einkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder maschinell lesbare Datenträger erfolgen. o Bestellungen sind vom Lieferanten unter Angabe der Bestellnummer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang an, so ist SPAES zum Widerruf der Bestellung berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht. Bei erstmaligen Bestellungen oder bei Änderungen in der Ausführung von Aufträgen ist vor endgültiger Fertigung / Serie eine von SPAES definierte Anzahl Musterteile mit Fertigungs-/ Prüfdokumentation (inkl. Istwerten), als solche kenntlich gemacht, uns vorzulegen. Erst nach schriftlicher Freigabe der Musterteile und der Fertigungs- / Prüfdokumentation durch uns gilt der Auftrag als endgültig erteilt. Wir weisen mangelhafte sowie sonst von unseren oder sonstig geltenden Vorschriften abweichende Ware zurück. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Ware ständig sicherzustellen, zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Lieferant hat die Möglichkeit die Qualitätsverbesserung zu prüfen und SPAES einen Vorschlag zu unterbreiten. Sämtliche SPAES dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Muster, Modelle, Skizzen, Zeichnungen und Kalkulationen und ähnliche Informationen auch in elektronischer Form, bleiben SPAES Eigentum und dürfen Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken genutzt werden. Urheberrechte hieran behält sich SPAES vor. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Kopien zu fertigen und zurückzubehalten. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund der SPAES Bestellung zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung unaufgefordert kostenfrei zurückzugeben. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von SPAES als vertraulich gekennzeichnet werden oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen (inkl. Einsatzzweck) ergibt, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Der Lieferant nimmt ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine Änderungen, z.B. im Design, in der Zusammensetzung, Produktionseinrichtung, Standort, Lieferkette, Verpackung oder Logistik der bestellten Produkte / Einheiten vor. Die vollständige oder überwiegende Durchführung des Vertrages durch Dritte (Unterauftragnehmer) bedarf der SPAES Zustimmung. o Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen jegliche Nachforderungen aus. o Ist ein Preis „ab Werk“ oder ähnliches vereinbart, ist ein von SPAES benannter Spediteur zu beauftragen. Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Beladung und Rollgeld trägt der Lieferant. Das Risiko der Beschädigung / Untergang der Ware trägt der Lieferant. o Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. o In dem Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. o Der Lieferant ist verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen und sie bei SPAES auf seine Kosten abzuholen. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. o Der Lieferant ist verpflichtet, möglichst Pendelverpackungen einzusetzen. Wo dies nicht möglich ist, recyclebare Stoffe zu verwenden. Rechnungen/Gutschriften sind in einfacher Ausfertigung unter Angabe der zugrundeliegenden Lieferungen per Post zuzusenden an SPAES – EINKAUF, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx oder GoBD-konformer elektronischer Form per E-Mail an: xxxxx@xxxxx.xx Rechnungen und Gutschriften müssen mindestens folgende Angaben beinhalten: o Lieferantennummer, Bestellnummer, SPAES Artikelbezeichnung, SPAES Artikelnummer, Einzelpreis, Gesamtpreis, ausgewiesene Umsatzsteuer, Zolltarifnummer, Ursprungsland, sowie alle Anforderungen des § 14 UStG Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor Eingang einer Rechnung und aller vereinbarten Bescheinigungen. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt (entsprechend den Mindestanforderungen aus diesen Einkaufsbedingungen) mit 4% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto netto oder innerhalb von 30 Tagen ebenfalls. Bei vorzeitiger Lieferung beginnt die Zahlungsfrist mit dem vereinbarten Liefertermin und Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung (entsprechend den Mindestanforderungen aus diesen Einkaufsbedingungen). Die Zahlung gilt nicht als Anerkenntnis einer ordnungsgemäßen Erfüllung durch den Lieferanten. Der Lieferant hat anfallende Mehrkosten zu belegen und im Vorfeld von SPAES genehmigen zu lassen. Auf eine erforderliche Verschiebung des Liefertermins hat der Lieferant unverzüglich hinzuweisen und mit SPAES abzustimmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten. Die im Rahmen einer Beistellung von SPAES dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Produkte / Dienstleistungen bleiben Eigentum von SPAES. Der Lieferant erwirbt daran keine Eigentumsrechte, ungeachtet seiner geleisteten bzw. zu leistenden Tätigkeit. Der Lieferant hat diese Produkte / Dienstleistungen getrennt von seinen Produkten / Dienstleistungen aufzubewahren und gegen Zugriff unbefugter Dritter und Untergang zu sichernausdrücklich ausgeschlossen haben.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen