Änderung dieser AGB Musterklauseln

Änderung dieser AGB. Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung meiner Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die dich betreffen, informiere ich dich rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Du hast nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
Änderung dieser AGB. 1.8.1 NCS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. NCS teilt dem Kunden eine entsprechende Änderung in Textform mit. 1.8.2 Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert mit den bisherigen AGB fort, NCS ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Änderung dieser AGB. 1. Solytic behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen. Solytic unterrichtet den Kunden in Textform über jegliche Änderung der AGB. 2. Die Änderungen werden erst nach Ablauf einer im Hinblick auf Art und Umfang der geplanten Änderungen und deren Folgen für den Kunden angemessenen und verhältnismäßigen Frist umgesetzt, die mindestens dreißig Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Solytic den Kunden über die vorgeschlagenen Änderungen unterrichtet hat, beträgt. Die Frist gilt nicht, wenn Solytic (i) aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen der AGB in einer Art und Weise vornehmen muss, die es nicht gestatten, die Frist einzuhalten, oder in Ausnahmefällen die AGB zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um die Software, die Kunden, Nutzer oder Endkunden vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder Cybersicherheitsrisiken zu schützen. 3. Soweit die vorgeschlagenen Änderungen nicht (i) die vereinbarten Leistungen, die Vergütung oder sonstige Hauptleistungspflichten betreffen, (ii) für den Kunden zumutbar sind, und (iii) den Kunden insgesamt nicht schlechter stellen, kann Solytic das folgende Verfahren zur Änderung der AGB wählen: a) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung, steht es Solytic frei, von der Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung der Rahmenvereinbarung Gebrauch zu machen. b) Der Kunde hat das Recht, die Rahmenvereinbarung vor Ablauf der Frist nach Absatz 2 außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung entfaltet innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mitteilung nach Frist nach Absatz 2 Wirkung. c) Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung wird Solytic den Kunden bei der Unterrichtung zu Änderungen der AGB hinweisen. d) Der Kunde kann durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Einhaltung der Frist nach Absatz 2 und damit auf sein Widerspruchsrecht bzw. Recht zur Kündigung nach Absatz 3 verzichten. Als eindeutige bestätigende Handlung gelten insbesondere Portfolioerweiterungen.
Änderung dieser AGB. Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Besucher angemessen berücksichtigen. Wenn Live Nation die AGB ändert, informieren wir hierüber auf der Webseite. Für schon erworbene Tickets werden die geänderten AGB sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn, Sie widersprechen der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch einer Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.
Änderung dieser AGB. Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das kön- nen beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Ich informiere dich rechtzeitig über die geplanten Änderun- gen. Du hast nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Änderung dieser AGB. 11.1. AER hat das Recht, diese AGB wegen Gesetzesänderungen, Änderungen der Recht- sprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder aus ähnlichen sachlichen Gründen zu aktualisieren. 11.2. In diesem Fall teilt AER die neuen AGB der Agentur rechtzeitig, mindestens jedoch 6 (sechs) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z.B. E-Mail oder Fax) sowie auf der Buchungsplattform mit. Die Agentur ist berechtigt, den Änderungen mit einer Frist von 2 (zwei) Wochen zum Inkrafttreten der Änderungen schriftlich zu widersprechen und damit das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Legt die Agentur keinen Widerspruch ein, besteht ihre Vertragsbeziehung mit AER unter Einbeziehung der geänderten AGB fort. In der Mitteilung weist AER die Agentur auf ihr außerordentliches Kündigungsrecht sowie darauf hin, dass die geänderten AGB als zwischen ihnen vereinbart gelten, wenn die Agentur den geänderten AGB nicht innerhalb der Frist zur außerordentlichen Kündigung schriftlich widerspricht.
Änderung dieser AGB. XXXXXXX kann im Bedarfsfall die AGB ändern, - soweit XXXXXXX verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht oder behördlichen Vorgaben herzustellen; - soweit XXXXXXX damit einem gegen sich oder einen Subdienstleister von XXXXXXX gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung oder der Aufforderung einer Behörde nachkommt bzw. um Beanstandungen einer Behörde zu vermeiden oder ihnen abzuhelfen; und/oder - soweit Änderungen des für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien relevanten Rechtsrahmens, der Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis einer zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Änderungen sonstiger vertragsrelevanter Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien liegen, eine Anpassung der AGB erforderlich machen (z.B. weil die insofern relevanten Klauseln in den AGB aufgrund solcher Änderungen nunmehr als in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam erachtet werden oder weil ein Fortgelten der AGB ohne entsprechende Anpassungen zu einem aufsichtsrechtlich sanktionierbaren Verstoß führen würde) und sich aus den von XXXXXXX vorgenommenen Änderungen keine für den Kunde unzumutbaren Folgen und keine Änderungen an den vertraglichen Leistungen ergeben, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, es sei denn, solche Änderungen sind am oben genannten Maßstab gemessen unvermeidbar. XXXXXXX übermittelt die geänderten AGB dem Kunden vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist ihn auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird XXXXXXX dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob dieser die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. XXXXXXX wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
Änderung dieser AGB. 14.1 Die GetYourGuide Deutschland GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die GetYourGuide Deutschland GmbH wird gegenüber Verbrauchern nur solche Änderungen vornehmen, auf die der Nutzer sich in Abwägung der beiderseitigen Interessen vernünftigerweise einlassen muss. Dies betri t z.B. Fälle der Äquivalenzstörung, aber auch Regelungslücken und Änderungen der Rechtslage. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die GetYourGuide Deutschland GmbH wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. 14.2 Die Allgemeine Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung für zukünftige Vermittlung von neuen Buchungen geändert werden. Es gelten jeweils die bei jeder einzelnen neuen Vermittlung gültigen Bedingungen.
Änderung dieser AGB. Ki Sports ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Ki Sports wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Änderung dieser AGB. 1. Q Space ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten, wenn ein triftiger Grund vorliegt, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Untermieter:in hat eine Frist von zwei Wochen ab Veröffentlichung der Änderungen im Newsletter oder vor Ort eine ausdrückliche Erklärung hierzu abzugeben. Erfolgt eine Erklärung nicht bis zu diesem Zeitpunkt, wird angenommen, dass die Untermieter:in sein ausdrückliches Einverständnis zu der Änderung gegeben hat. Auf diese Genehmigungsfiktion ist bei Vertragsschluss gesondert hingewiesen worden, um ihren Untermieter:innen die Rechtsfolgen aufzuzeigen. 2. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. 3. Q Space wird ihre Vertragspartner:innen über die Änderungen in Kenntnis setzen, ihnen wird Gelegenheit gegeben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach in Kenntnissetzung zu widersprechen, und besonders wird darauf hingewiesen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.